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Blinkendes Rücklicht bzw. Varia Radar RTL 515 (nicht StVZO) an Satteltasche und dann legal?

BikeMaikNike

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Ich benötige ein Rücklicht und eine Satteltasche und habe recherchiert, dass man angeblich blinkendes Rücklicht u.a. an einer Satteltasche ganz legal im Straßenverkehr benutzen kann. Ich wollte mir jetzt nicht für 20€ extra eine Rücklicht Halterung für die neue Tasche kaufen, wenn das nicht Stimmen sollte. Jedenfalls wollte ich hier nochmal Expertenmeinungen einholen.
 

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Re: Blinkendes Rücklicht bzw. Varia Radar RTL 515 (nicht StVZO) an Satteltasche und dann legal?
Hilfreichster Beitrag geschrieben von giant-l

Hilfreich
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Ich denke nicht, dass das wirklich legal ist. Die Satteltasche würde vermutlich als 'am Rad montiert' gelten - und damit auch das Rücklicht.

Wenn du dir das Ding hinten an die Radhose pappst, ist das allerdings ok.
 
"Legal, illegal, sch...egal" sagten wir früher in anderem Zusammenhang. Aber der Nutzen, besser gesehen zu werden ist meines Erachtens viel größer als das (geringe) Risiko, deswegen eine gebührenpflichtige Verwarnung zu bekommen.
Ich fahr so ein Dingens deshalb direkt am Rad befestigt spazieren. Auch gestern, bei einer ausgedehnten Tour auf deutschen Straßen. Die Polente hat mich zweimal überholt und nicht angehalten.
 
"Legal, illegal, sch...egal" sagten wir früher in anderem Zusammenhang. Aber der Nutzen, besser gesehen zu werden ist meines Erachtens viel größer als das (geringe) Risiko, deswegen eine gebührenpflichtige Verwarnung zu bekommen.
Ich fahr so ein Dingens deshalb direkt am Rad befestigt spazieren. Auch gestern, bei einer ausgedehnten Tour auf deutschen Straßen. Die Polente hat mich zweimal überholt und nicht angehalten.
Ich glaube nicht das viele Polizisten die Regel so im Kopf haben, dass die das mit dem Blinklichtverbot auf Radfahrer anwenden. Aber wenn es tatsächlich einen unterschied macht ob das Gerät am Fahrrad oder an der Satteltasche ist, wäre echt interessant. Müsste ja dann nur n Halterung dazu kaufen.
 
ich dachte du hast recherchiert. dann müsste dir der Unterschied und die Begründung doch begegnet sein.
und eigentlich müsstest du bei deiner "Recherche" doch auch irgendwann über den Haken daran gestoßen sein.
 
ich dachte du hast recherchiert. dann müsste dir der Unterschied und die Begründung doch begegnet sein.
und eigentlich müsstest du bei deiner "Recherche" doch auch irgendwann über den Haken daran gestoßen sein.
Nein keine Ahnung was der Haken an der Sache ist. Teil mal bitte die Info. Vielleicht war deine Recherche umfangreicher.
 
Ich denke nicht, dass das wirklich legal ist. Die Satteltasche würde vermutlich als 'am Rad montiert' gelten - und damit auch das Rücklicht.

Wenn du dir das Ding hinten an die Radhose pappst, ist das allerdings ok.
Ich bin leider nicht Fan davon beim Radeln viele Dinge am Rücken zu haben (maximal Handy und Gels). Deshalb die Anschaffung der Satteltasche. Aber ja richtig ist auf jeden Fall das man mit Blinklicht am Körper rechtlich auf der sichereren Seite ist.
 
Ich bin leider nicht Fan davon beim Radeln viele Dinge am Rücken zu haben (maximal Handy und Gels). Deshalb die Anschaffung der Satteltasche. Aber ja richtig ist auf jeden Fall das man mit Blinklicht am Körper rechtlich auf der sichereren Seite ist.
Dann fehlt dir allerdings immer noch ein Rücklicht am Fahrrad.....
 
...viel wichtiger wäre mir persönlich, endlich mal 'ne Leuchte zu finden die wirklich wasserdicht ist und bei der nicht nach paar Monaten der Akku kaputt ist... Bin nach nicht mal 'nem Jahr bei Leuchte #4. Übrigens immer an der Satteltasche montiert und damit direkt im Kreuzfeuer des Reifens.
 
...viel wichtiger wäre mir persönlich, endlich mal 'ne Leuchte zu finden die wirklich wasserdicht ist und bei der nicht nach paar Monaten der Akku kaputt ist... Bin nach nicht mal 'nem Jahr bei Leuchte #4. Übrigens immer an der Satteltasche montiert und damit direkt im Kreuzfeuer des Reifens.
Nimm halt nen Lupine Rücklicht nach Wahl?
Rotlicht kannste komplett zerlegen und selbst reparieren - Akkutausch z.B. auch.
 
Ich bin leider nicht Fan davon beim Radeln viele Dinge am Rücken zu haben (maximal Handy und Gels). Deshalb die Anschaffung der Satteltasche. Aber ja richtig ist auf jeden Fall das man mit Blinklicht am Körper rechtlich auf der sichereren Seite ist.
Ich meine mal wo gelesen zu haben (Vorsicht: Halbwissen!), dass eine blinkende Rückleuchte z.B. an einem Rücksack (ergo: Kleidungsstück?) legal sei…
 
Ich habe diese Satteltasche hier entdeckt: Amazon und wenn man schon eine Satteltasche hat könnte die anbringbare Halterung ggf. helfen Amazon . Die Satteltasche hat eine Garmin Varia Halterung integriert. Wäre eigentlich die perfekte Lösung für mich. Da jetzt hier und im Jura Forum niemand eine klare Antwort geben konnte (ob erlaubt, vor allem mit Beweis), gehe ich mal davon aus, dass es gesetzlich nicht geregelt ist. Oder mal so mal so interpretiert wird. Aber wenn ihr zu der Thematik noch weiter Input habt, gerne hier melden. Muss ja ggf. mal der Polizei erklären was ich da am Fahrrad fabriziert habe. 😂
 
Ich meine mal wo gelesen zu haben (Vorsicht: Halbwissen!), dass eine blinkende Rückleuchte z.B. an einem Rücksack (ergo: Kleidungsstück?) legal sei…
Bei Kleidung und Rucksack bin ich 100% bei dir und überzeugt, dass das erlaubt ist. Ist ja quasi am Körper. Nur wahrscheinlich alles zu wacklig um das Varia 515 Radar vernünftig zu nutzen. Und ein Rucksack ist für meinen Rücken sowieso nichts.
 
Dann fehlt dir allerdings immer noch ein Rücklicht am Fahrrad.....
Ja das haben im Jura Forum und in dem Interview jemand gesagt. Aber ich fahre nachts oder bei schlechtem Wetter/Sicht sowieso kein Rennrad sondern dann Gravel mit verbautem Licht weg von der Straße. Außerdem kann man notfalls am Rennrad das Varia 515 dann an der Sattelstütze befestigen und Dauerlicht im weniger hellen Peloton Modus anmachen. Ist dann immer noch etwas heller als das deutsche Modell, aber da musst der Polizist echt Sherlock Holmes spielen um da hinter zu kommen. Wenn das passiert schaffe ich auch den Lottogewinn.
 
Naja der Polizist müsste sich das Teil nur anschauen, und feststellen, dass das Prüfzeichen (Wellenlinie + ein "K" und die Nummer) fehlt. Schon weiss er dass das keine zugelassene Lampe ist 🤷‍♀️

Dazu müsste der Beamte aber auch erstmal motiviert sein, und das Licht müsste halt blenden oder so damit der auf die Idee kommt. Ich hab bei meinen internationalen immer den "Puls" + Dauerlicht Modus an, statt blinken. Das ist wesentlich weniger nervig für Mitfahrer, und trotzdem hebt es sich noch mehr ab als reines Dauerlicht.
 
Naja der Polizist müsste sich das Teil nur anschauen, und feststellen, dass das Prüfzeichen (Wellenlinie + ein "K" und die Nummer) fehlt. Schon weiss er dass das keine zugelassene Lampe ist 🤷‍♀️

Dazu müsste der Beamte aber auch erstmal motiviert sein, und das Licht müsste halt blenden oder so damit der auf die Idee kommt. Ich hab bei meinen internationalen immer den "Puls" + Dauerlicht Modus an, statt blinken. Das ist wesentlich weniger nervig für Mitfahrer, und trotzdem hebt es sich noch mehr ab als reines Dauerlicht.
Letztens sind auf dem Land bei einer RTF Radfahrer beim quatschen über Rot gefahren. Das geht natürlich gar nicht. Da hat der Polizist der die erwischt hat trotzdem ein Auge zugedrückt und "Bei roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dabei andere gefährdet" für 70€ abgerechnet anstatt den Punkt in Flensburg. Nach der Beobachtung bin ich auch überzeugt, dass bei dem nicht vorhanden Prüfzeichen am Ende eher eine Verwarnung bleibt. Aber ja wer prüft sowas. Noch nie angehalten auf dem Fahrrad und im Auto, wahrscheinlich weil ich noch nie was illegales nach außen kommuniziert habe. Nur bin ich der Auffassung wenn man was helles blinkendes am Fahrzeug hat, ist es schon einladend angehalten zu werden. Deshalb wäre ganz cool wenn das mit dem Blinklicht an der Tasche ein Workaround ist.
 
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