bsc76
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Stichwort Versendungskauf §447 BGB.
Der Gefahrübergang tritt mit übergabe an DHL ein.
Canyon leistet hier sogar mehr als der Händler müsste. Eine Vorabgutschrift ist nicht geschuldet.
Die Alternative wäre:
Hey Kunde, das ist blöd. Hier treten wir den Anspruch auf versicherten Versand gegenüber DHL ab. Kümmere dich selbst um den Schadensersatz.
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/versendungskauf-50628#:~:text=1.,Person oder Anstalt ordnungsgemäß übergibt.
Im gewerblichen Onlinehandel mit Endverbrauchern findet die allgemeine Regelung im Versendungskauf, dass die Gefahr auf den Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat (§ 447 Abs. 1 BGB), keine Anwendung. Vielmehr bestimmt § 474 Abs. 2 BGB, dass es im so genannten Verbrauchsgüterkauf auf die tatsächliche Ablieferung der Ware beim Kunden ankommt. Geht die Ware unterwegs verloren oder wird sie beschädigt, muss der Händler zwar nicht noch einmal neu liefern, jedoch dem Kunden einen bereits gezahlten Kaufpreis zurückerstatten.
Canyon hätte sich natürlich mehr reinhängen können, aber Ursache des Problems ist halt DHL.
Das sehe ich ebenfalls so. Mein ursprünglicher Kommentar war auf den jetzigen Zustand bezogen, nachdem nun bekannt ist dass es verloren gegangen ist und das Rad nicht im Shop verfügbar. Der Weg dorthin hätte mich natürlich auch genervt.Diese Warterei ist lächerlich und unwürdig, so jedenfalls meine Meinung.
Und Sperrgut hin, Nachforschungsauftrag her. Eine übliche Laufzeit ist dafür etwa eine Woche. Wenn es nach zwei Wochen nicht da ist, dann erstatte ich halt den Kaufpreis und gut ist.
Auch dafür gibt es für Unternehmen dieser Größe charmante Lösungen: Ein ggf. verfügbares Rad in anderer Farbe mit 10% Rabatt, ein Rad aus der Kategorie "eins drüber" zum gleichen Preis.
Das muss man nur wollen bzw. nötig haben.
Nach 2 Wochen hat man noch nicht mal die Rückmeldung des Nachforschungsauftrags...
Und warum sollte man das wollen? Klar trägt der Versender das Risiko, daher gibts das Geld zurück. Aber warum erwartet man dann von Canyon auch noch Rabatt, obwohl DHL es verkackt?
Aber gut, kann ja jeder sehen wie er will und dann einfach bei den entsprechenden Händlern bestellen. Ich zweifle aber stark an, dass es irgendeinen Onlinehändler gibt, der bei Sperrgut nach zwei Wochen Geld zurückerstattet.
So günstig sind die Räder auch nicht mehr, zu mal der Umsatz direkt zu Canyon geht..Da spielt vielleicht auch rein, dass sich die Erwartungshaltung bezüglich Canyon massiv geändert hat. Vor über 15 Jahren war der Support noch top, hatte damals selbst auch eine Kulanz im Rahmen eines Rückrufs erhalten, da würde man mur heute vorweisen dass ich phantasiere
So vor 10 Jahren hatte ich im Bekanntenkreis die ersten Fälle wo ich sehr enttäuscht war was das Verhalten von Canyon bei Garantiefällen angeht.
Wenn ich jetzt bei Canyon bestelle weiß ich allerdings worauf ich mich einlasse, ist für mich bereits eingepreist.
Das ist wohl subjektiv, ich finde z.B. das Aeroad und das Lux extrem günstig für das gebotene. Scheinen extrem viele andere auch so zu sehen, wenn ich sehe wie viele Canyon fahren. (Ich habe aktuell keins)So günstig sind die Räder auch nicht mehr, zu mal der Umsatz direkt zu Canyon geht..