Volkeree schrieb:
Ich weiß ja nicht, was man jetzt direkt unter Hofdurchfahrt versteht. Bei mir war es so, dass auf einer Straßenseite der Bauernhof war und auf der anderen Seite noch zusätzliche Gebäude des Hofs.
Und auf dieser Durchgangsstraße hat der Köter unangeleint nichts zu suchen. Wie der Hundebesitzer es verhindert, dass der Hund auf die Straße läuft und andere Verkahrsteilnehmer anknurrt und bellt, ist mir letztlich egal.
Hi
dieses "ist mir letztlich egal" ist vielleicht der Grund, warum der Hundehalter seinen Hund frei laufen läßt. Ihm ist es wohl auch letztlich egal, ob sein Hund einen Radfahrer belästigt oder unter ein Auto läuft. Leider gibt es solche Halter.
In der von Dir geschilderten Situation mit einer Durchgangsstraße, die vom Bauernhof lediglich eingerahmt wird, ist es selbstverständlich unverantwortlich, den Hund derart frei laufen zu lassen.
Leider hat gerade die bäuerliche Bevölkerung oft eine völlig andere Einstellung zu Tieren. Auch bei uns als Haustiere angesehene Exemplare werden oft als Nutztier gesehen. So der Hund als Alarmanlage und Wachhund, und da ist er eben effektiver, wenn er frei läuft. Einzäunen eines Teils des Grundstücks würde ja unnötig Geld kosten, und an der Kette nutzt der Hund nicht so viel und macht zusätzlich Arbeit.
Hier hilft u.U. der Gang zum Ordnungsamt, daß dem Hundebesitzer verbieten kann, den Hund unbeaufsichtigt frei auf der Straße laufen zu lassen. Im Wiederholungsfalle kann es Ordnungsgeld erheben, bei hartnäckigen Fällen den Hund entziehen und die Haltung anderer Hunde verbieten.
Kommt aber auf das Amt und die dortigen Beschäftigten an, ob und wie weit die Einschreiten wollen.
Aber für Untätige gibt es die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ich dachte bei Hofdurchfahrt eher an solche kleinen Seitenstraßen, bei denen die Straßenführung auch mal durch den Hinterhof eines Bauernhofes führt. Hab ich vor allem in Österreich schon oft gesehen. Dort muß man halt vom Säugling bis zum Pferd mit allem rechnen, was Beine hat.
Ob der Hund nun aggressiv ist oder nicht spielt in diesem Fall gar keine Rolle. Wichtig ist hier nur, wie fühlt sich der Radfahrer. Macht ihm das Angst? Da der Hundehalter diese Frage im Vorfeld nicht beantworten kann, hat er gefälligst dafür zu sorgen, dass das nicht passiert.
In dem von Dir nun präzisierten Falle hast Du recht, in dem von mir skizzierten Umfeld nicht.
Solange das auf einem frei zugänglichen Platz, Weg oder so passiert, mit Sicherheit der Hundehalter.
Aber was nutzt dir das, wenn der Hund dir in die Wade beißt und du 6 Wochen nicht aufs Rad kannst.
Volker
Auch hier zustimmung. Der Halter ist verantwortlich. Allerdings sogar auf seinem eigenen Gelände. Hat wer einen als gefährlich anzusehenden Hund (Wesenstest nicht bestanden, bereits einschlägig aufgefallen, Listenhund(würg)), hat er mit den vorgeschriebenen Schildern vor diesem Hund zu warnen und dafür Sorge zu tragen, daß niemand, der auch unbefugt das Gelände betritt, durch den Hund zu Schaden kommt.
Es haben schon Einbrecher Schmerzensgeld bekommen, die vom in der Wohnung angetroffenen Hund gefährlich verletzt wurden-> Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit des Schutzes des Eigentums. Wäre ein Schild dagewesen, hätte es anders ausgesehen.
Analog müßten bei einer solchen Straßenführung durch den Hinterhof eines Bauernhofs und der Anwesenheit eines als gefährlich anzusehenden Hundes entsprechende Warnschilder angebracht sein und der Hund zusätzlich in eingezäuntem Areal gehalten werden. Freilauf und noch dazu ohne Maulkorb wäre dann in jedem Falle illegal.