eteran
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Ich hab mich heute bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Dort wurde bestätigt, was in diesem Thread von euch schon zusammen getragen wurde.
- Die Garantie anzubieten, ist freiwillig. Sie zu erfüllen, ist Pflicht. BGB §443
- Canyon muss sich an ihre Garantiebedingungen halten, d.h. Austausch Rahmen oder Nachfolgemodell.
- Die verbauten Teile und die nachgeforderten Teile sind auf jeden Fall weiterhin mein Eigentum. Selbst wenn ich auf die Ablöse eingehen würde. Was ich aber nicht tun werde.
- Man hat 3 Monate nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Hersteller Zeit, Klage bei Gericht einzureichen. (War mir neu)
- Weiterhin Forderung nach neuem Rahmen + Gabel, gerne für Disc.
- Forderungen nochmals postalisch an die Geschäftsführung. Da gibt es u.U. noch eine andere Reklamationsabteilung mit weitergehenden Rechten als der Mitarbeiter vom Werkstattteam.
- Den Fall auf (Canyons) Social Media Kanälen publik machen. (Bisher hier, "Canyon Bikes" Fan-Gruppe auf FB, intern bei meinem Verein Radtreff Campus Bonn)