01goeran
Aktives Mitglied
@prince67 ich selbst bin auch kein Jurist und hab deswegen google nach juristischen Definitionen suchen lassen und da war vom Vorsatz kein Wort dabei.
Da stand nur die Tatsache, dass wenn ich als Autofahrer rechtswidrig handel und ein durch dieses Handeln betreffender Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt, bzw. Beeinträchtigt wird der Tatbestand der Nötigung vorliegt.
Nen Strafzettel muss ich ja auch zahlen, selbst wenn ich nicht vorsätzlich zu schnell war.
Da stand nur die Tatsache, dass wenn ich als Autofahrer rechtswidrig handel und ein durch dieses Handeln betreffender Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommt, bzw. Beeinträchtigt wird der Tatbestand der Nötigung vorliegt.
Nen Strafzettel muss ich ja auch zahlen, selbst wenn ich nicht vorsätzlich zu schnell war.