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Lupine Rotlicht International - normal oder Max Version

Die anderen Lampe die keine Zulassung haben werden aber nicht als Fahrradlampe sondern als Helmlampe zum Wandern beworben. Was der Käufer damit dann mach bleibt dann ja dem Käufer überlassen.
Bei einer Lampe mit Bremslichtsensor brauchst aber viel Phantasie das du so was als Helm oder Zeltbeleuchtung durchgeht.

Auf der Homepage werden die Lampen unter der Rubrik "Helmlampen" als LED-Helmlampen für Outdoor, MTB und Renneinsatz beworben.
Dabei auch noch schön auf Radhelmen präsentiert.
Den "Renneinsatz" könnte man jetzt mal ausklammern, aber beim MTB wird halt doch noch etwas im öffentlichen Verkehrsraum gefahren. Gerade jetzt wenn es früher dunkel wird und die Feierabendrunde doch noch stattfinden soll.
Gut, wenns danach geht, müsste jede Taschenlampe dann auch verboten werden.
Der Hinweis beim Rotlicht International sollte mehr als deutlich sein und auch ausreichen, daß das Rotlicht in Deutschland nicht STVZO konform ist. Die Konsequenzen trägt hier ja dann der Nutzer.
Somit würde auch dem ganz normalen Verkauf in Deutschland nichts im Wege stehen, denn die Einsatzgebiete sind ja sehr breit gefächert.

Ich denke, daß Lupine hier etwas zu sehr pingelig ist, zumindest ist es ja kein Problem das Rotlicht Int. sich ganz normal über andere Wege zu besorgen.
 
Natürlich ist es verboten, aber nur die Verwendung im Straßenverkehr.
Das Rotlicht Int. hat keine Zulassung für den Straßenverkehr in Deutschland. Der Hinweis auf der Homepage und bei anderen Online-Shops ist unübersehbar.
Die Einsatzgebiete reichen weit und dennoch ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum das Rotlicht Int. deshalb über gewisse Online-Shops und beim Hersteller direkt nicht bestellbar ist, aber beim Händler um die Ecke, der Lupine führt, wird es problemlos geliefert ?

Ne Wilma oder Betty werden auch als Helmlampen für MTB beworben. Diese sind auch nicht STVZO konform, obwohl man mit dem MTB und der Helmlampe auf dem Kopf sich auch für eine gewisse Zeit im öffentlichen Straßenverkehr aufhält.
 
Natürlich ist es verboten, ....
Warum geht du dann nur auf Lupine ab und nicht bei anderen Herstellen? Das Problem liegt nicht bei Lupine das Problem sind die Gesetzte hier in DE. Das man auf der Seite von Lupine mit der ein oder anderen Lampe fürs MTB Werbung betreibt ist so auch erst seit ein oder zwei Jahren. Zuvor waren Betty & Co nur als Zeltlampe in DE erhältlich und es gab offiziell keine Lenkerhalter nur Halter für die Zeltstange oder aber für den Helm.
Die neue Alpha mit ihren 7200 Lumen wird z.B. nicht mal in DE für den Rennbetrieb verkauft. Die bekommst normal nicht mal über einen Händler der in Deutschland sitzt nur übers EU Ausland ist da ein kauf möglich.

Also noch mal von welchen Hersteller kannst du in Deutschland bei einem deutschen Händler einen Fahrradlampe offiziell kaufen die nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist.
 
Lupine und andere Verkäufer reagierten mit dem Verkaufsstop nur auf eine Abmahnwelle von missliebigen Konkurrenten oder Anwälten. Anfangs konnte man das Rotlicht international ganz normal in Deutschland kaufen.
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/134467-fahrradbeleuchtung-verkaufen
Fahrzeugteile dürfen demnach nur in den Verkehr gebracht werden, wenn diese eine entsprechende amtliche Genehmigung sowie ein Prüfzeichen erhalten haben.
Helmlampen sind keine Fahrzeugteile, darum kann Lupine ihre Helmlampen auch normal verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ändert ja aber an der Sache nichts.
Doch schon so ist es nämlich erlaubt.
Du darfst in Deutschland Autos kaufen die weit über 300km/h fahren obwohl du fast nirgend mehr schneller als 130 fahren darfst.
Du kannst wenn du 18 Jahre alt bist in ganz DE Schreckschusswaffen kaufen und sie auf deinem Grund und Boden benutzen, mit führen darfst du diese aber nicht.
Soll ich noch mehr Beispiele bringen?

Wo sind jetzt andere Hersteller? Sag mir doch mal einen wo du hier kaufen kannst.
 
Helm und Stirnlampen zählen da sicher nicht dazu.
Aber wie schaut die Sache aus, wenn die Lampe mittels den Halterungen aus dem Zubehör an den Lenker geschraubt wird ?
Du hast doch selbst schon angemerkt, dass das dann verboten ist, aber trotzdem darf eine Helmlampe verkauft werden.
Wie schon angemerkt wurde, ist beim Rotlicht eine andere Anwendung schwer zu begründen.
Was ist da jetzt nicht zu verstehen?
 
Doch schon so ist es nämlich erlaubt.
Du darfst in Deutschland Autos kaufen die weit über 300km/h fahren obwohl du fast nirgend mehr schneller als 130 fahren darfst.
Du kannst wenn du 18 Jahre alt bist in ganz DE Schreckschusswaffen kaufen und sie auf deinem Grund und Boden benutzen, mit führen darfst du diese aber nicht.
Soll ich noch mehr Beispiele bringen?

Wo sind jetzt andere Hersteller? Sag mir doch mal einen wo du hier kaufen kannst.

Wenn Du 130 als Richtgeschwindigkeit siehst ist das in Ordnung.
Auf einer Autobahn, die "offen" ist kann und darf Ich sehr wohl 300 und auch mehr fahren.
Es ist nicht verboten, aber wenn dabei was passiert hat man die Konsequenzen zu tragen, zumindest, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Unfall mit 130 nicht passiert wäre.

Ebenso die Schreckschußwaffe. Die darf Ich nicht nur auf meinem Grund und Boden benutzen, sondern im allgemeinen auf umfriedeten Grundstücken.
Ich darf die Schreckschußwaffe auch mit mir herumführen. Voraussetzung dafür ist, daß diese nicht unterladen ist und Ich den kleinen Waffenschein mit mir führe.

Wie kommst Du jetzt auf andere Hersteller ?
Was möchtest Du da jetzt genau von mir wissen ?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie schon angemerkt wurde, ist beim Rotlicht eine andere Anwendung schwer zu begründen.
Was ist da jetzt nicht zu verstehen?

Wo liegt das Problem eine andere Anwendung des Rotlichts zu begründen ?

Ich kann es, so wie Ich es vorhabe, als Positions und Notsignal auf Bergtouren einsetzen.
Ebenso kann Ich es bei abendlichen Trail-Running Runden an meine Hip-Bag klemmen.
 
blablabla
ist mir jetzt echt zu doof hier mit dir du willst echt nur deine Aussage als Recht bestätigt haben was anderes ist bei dir nicht möglich. Mach am besten dein eigen Ding und leb in deiner Welt. Kannst dir deine Antwort sparen du hast es geschafft gibt glücklicherweise ein Ignorierfunktion die Zuverlässig funktioniert.
 
blablabla

ist mir jetzt echt zu doof hier mit dir du willst echt nur deine Aussage als Recht bestätigt haben was anderes ist bei dir nicht möglich. Mach am besten dein eigen Ding und leb in deiner Welt. Kannst dir deine Antwort sparen du hast es geschafft gibt glücklicherweise ein Ignorierfunktion die Zuverlässig funktioniert.

Es gibt glaub keinen Grund so darauf zu reagieren.

Mir ist bewusst, daß das Rotlicht International in Deutschland innerhalb der STVZO nicht erlaubt ist.
Außerhalb aber schon.
Und darum geht es mir. Es geht mir auch darum, daß ein Lupine Händler um die Ecke das Rotlicht Int. ganz normal bestellen und es mir einfach so verkaufen kann.
 
Du kannst übrigens auch deinen nächstgelegenen Lupine Händler anschreiben oder anrufen. Der schickt es dir dann wenn du halt sagst Auslandseinsatz.

Ist nicht ganz so easy wie ein klick in nem online shop.

Wenn es dich so massiv stört, dann schreib doch Lupine mal direkt an, und frag ob es nicht rechtlich doch irgendwie möglich wäre eben mit Einsatz als Helmpositionslampe etc. Sprich vielleicht finden sie ja doch ein Schlupfloch.

Aber sich hier jetzt hundertmal hin und her zu schreiben und rumzuzetern bringt doch nichts. Ich denke jeder hat deine Begründung verstanden, viele sind ja mit dir einer Meinung.

Jedoch arbeitet keiner der hier schreibenden bei Lupine afaik. Wir können also nichts daran ändern. Und an den bekloppten Gesetzen können wir schon gleich garnichts ändern.
 
Und an den bekloppten Gesetzen können wir schon gleich garnichts ändern.
Man kann auswandern. Mein Händler im nächsten Ort hat Rotlicht International und Rotlicht Max International im Regal und im Straßenverkehr stört es auch niemand.
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Ist gut möglich, daß Ich gestern mit meinen Beiträgen etwas über die Stränge geschlagen habe.
Von daher möchte Ich mich bei Euch entschuldigen.

Mich hat das eben etwas gestört und konnte es nicht nachvollziehen, daß die Helm und Stirnlampen ebenfalls in Verbindung mit dem "Ihr wisst schon was" am und im Straßenverkehr genutzt wird und es hier keine Einschränkungen, was den Verkauf innerhalb Deutschlands betrifft, gibt.

Lupine hat doch nun so viele STVZO konforme Rücklichter im Sortiment (und bald kommt sogar noch ein Weiteres dazu), da wird es doch sicher möglich sein, daß man das Rotlicht und das Rotlicht Max in der internationalen Ausführung eben anders bewirbt ?!

Wie Ich bereits ja gesagt habe... Ich kann jede noch so helle Taschenlampe die rot leuchtet ans Rad montieren.
Sowas kann Ich ganz normal in Deutschland kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es wird noch eine weitere neue Lampe für hinten geben von Lupine? Steht das im Forum? Oder gab es das auf der Eurobike oder so?

Bin immer interessiert an Neuerungen, bin zwar erstmal versorgt mit dem Lupine Rotlicht StVO und International jetzt (so hab ich auf langen Touren immer ein backup bzw. brauche mir dann auch 60 Stunden um nichts Gedanken machen - das internationale fahre ich auch in DE mit Dauerlicht 0,1w+ Puls also hält der Akku da auch ewig). Aber man kann ja nie wissen was es noch so schönes gibt.
 
Die anderen Lampe die keine Zulassung haben werden aber nicht als Fahrradlampe sondern als Helmlampe zum Wandern beworben. Was der Käufer damit dann mach bleibt dann ja dem Käufer überlassen.
Bei einer Lampe mit Bremslichtsensor brauchst aber viel Phantasie das du so was als Helm oder Zeltbeleuchtung durchgeht.

Wobeeeeei man ja am Rotlicht in beiden Varianten sogar den Bremssensor ausschalten kann. Sprich es spräche nichts dagegen, die anderweitig zu nutzen.

Aber wie gesagt, da müsste man mal an Lupine herantreten und das mit denen bekaspern, ob es da nicht ein Schlupfloch bezüglich anderweitiger Nutzung geben könnte.
 
Wie schon oft geschrieben, man kann das Rotlicht international ganz einfach bei einem Händler vorort sozusagen unter der Ladentheke kaufen. Nur über einen Onlineshop nicht, wo jeder geldgeile Anwalt es lesen und dann seine Abmahngebühren eintreiben kann.
Man muss sich also nur etwas mehr bemühen, wenn man das Rotlicht international haben will, aber man bekommt es.
 
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