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Neue Garmin Varia Vue StVZO: Frontlicht trifft 4K-Dashcam

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Re: Neue Garmin Varia Vue StVZO: Frontlicht trifft 4K-Dashcam
Leute, hier geht doch Einiges durcheinander!
1) Ja, es gibt Gerichtsurteile gegen die Verwendung von dashcam-Aufnahmen, aber auch Urteile, die zum gegenteiligen Ergebnis kommen. Mir hat die dashcam im Auto schon zweimal den Lappen gerettet, weil ich als Alleinfahrer mit der Anzeige durch Dritte, die mit mehren im Auto saßen, konfrontiert war. Die Staatsanwaltschaft hat mich auch nicht, wie manchmal kolportiert wird, für das "anlaßlose Aufnehmen" bestraft; im Gegenteil - die haben sich gefreut, daß ausnahmsweise nicht Lüge gegen (wohl auch) Lüge steht, sonderrn die Fakten glasklar auf dem Tisch liegen. Ja, es gibt Leute, die sich nicht nur selbst absolute shice verhalten, sondern dann auch noch Dritte anzeigen.... ach ja, der Verweis auf den ADAC ist köstlich; liegt deren "Rechtsberatung" regelmäßig komplett daneben! Aber der ADAC ist ja so kompetent, daß er jetzt z.B. mal eben ein paar Zahlen zu Batterieelektrsichen vs. Verbrenner-Autos zusammengewürfelt hat, und dann u.a feststellt, daß die BEVs weniger oft liegenbleiben, OHNE JEDE NORMALISIERUNG AUF GEFAHRENE KILOMETER!!! DIe sind absolut inkompetent!
2) man ist nicht "Hilfssherriff" - die Aufnahmen werden von den wenigsten in dieser Art genutzt - und selbst wenn? Anzeigbar ist nur Verhalten, was gegen die StVO verstößt... ich habe selbst noch niemanden angezeigt. Wenn es sich ergibt, suche ich aber das Gespräch mit dem Autofahrer - auf meiner Hausstrecke befindet sich oben nach einer längeren Steigung ein Parkplatzu für Ausflügler. Meistens wird das eher positiv aufgenommen - ob die Person dann wirklich ihren Fahrstil ändert, ist eine andere Sache. Ich erkläre dann auch ganz freundlich, daß mein Rücklicht auch filmt; niemand hatte damit ein Problem.
3) "Persönlichkeitsrechte"? Ernsthaft? Leute, die sich freiwillig komplett nackig machen, wenn sie online sind, haben ein Problem damit, daß sie, typischerweise ohne Erkennbarkeit des Gesichts, für Sekundenbruchteile gefilmt werden? Auch hier sehen es immer mehr Richter so, daß durch die dashcam eben kein Eingriff in die Persönlichkkeitsrechte stattfinden. Wäre ja auch lächerlich, wenn es völig i.O. ist, Portraitaufnahmen z.B. im Rahmen einer Demo anzufertigen und für YT-Videos zu verwursten, während eine Weitwinkelkamera des Teufels sei. Ich muß es dulden, daß ich "mit"gefilmt" werde, wenn ich an einem Touriplatz, im Gym, an einer Demo, generell in der Offentlichkeit bin. Was ist nicht dulden muß, ist stalken, etc.
4) die dashcam im Auto hat zumindest auf mich auch eine selbstdisziplinierende Funktion - ja, ich filme ja nicht nur Dritte, sondern dokumentiere v.a. mein eigenes Fahren. Ich habe mir auch schon trickige Situationen im Nachgang angeschaut, und meine Schlüsse gezogen. Finde ich jetzt nicht so verkehrt....

Bleibt für mich, daß ich - unabhängig vom prohibitiven Preis - am Rad wohl zu über 95% mit dem nach hinten/seitlich filmendem Radar-Rücklicht gut bedient bin (Dorf, RR-Touren im ländlichen Raum), und vorne weiterhin eine normale Lampe bleibt. Wird aber z.B. für Alltagsradler in Großstädten ganz anders sein; hier ist m.E. v.a. die Integration der beiden cams ganz entscheidend, und Garmin geht da einen ersten Schritt....
 
Für was, glaubst du, ist die Polizei da? Es braucht keine Hilfssheriffs.

Wie schon gesagt, ist es in D nicht erlaubt, anlasslose Videoaufnahmen für Anzeigen von OWIs zu verwenden.

Du wird damit die Autofahrer auch nicht umerziehen. Fährt ein Autofahrer langsamer, nur weil er mal geblitzt wurde? Vielleicht ein paar Wochen aber danach wieder wie immer. Das selbe werden die machen, die du angezeigt hast.

Außerdem glaube ich, dass dein Verhalten die Situation nicht verbessert, sondern eher verschlechert.
Dann kommt doch zB wieder der Ruf nach Nummernschilder bei Fahrrädern, damit auch die Pkw Fahrer mit ihrer Dashcam Fehlverhalten von Fahrradfahren leichter anzeigen können. Und weil, sie das jetzt nicht können, führt das zu Frust und schließlich zu Aggressivität.
1) es ist egal, wofür die Polizei "da ist" - entscheidend ist: wird sie diesem Auftrag gerecht? Es ist trivial, festzustellen, daß jenseits fragwürdiger "Blitzerwochen" und Jagd auf Radfahrer und Mopedfahrer wenig passiert...
2) wie schon gesagt, ist Deine Allaussage bezüglich dashcam-Aufnahmen SCHLICHT FALSCH! Umgekehrt stimme ich Dir zu, daß es nicht zielführend ist, wenn lauter Anzeigenhauptmeister unterwegs sind
3) Beim "Zuschnellfahren" ist entscheidend, ob die Person grundsäztlich Abwägungen betreiben kann, oder nicht. Die jungen Raser können das nicht; hier hilft aber konsequent umgesetzter Führerscheinentzug und Beschlagnahme/Verkauf der Tatwaffe. Bei den meisten Menschen aber finden Handlungen immer im Kontext von Abwägungen statt. Wenn die Chance null ist, erwischt zu werden, halten sich nur wenige 'dran. Wenn die Chance 100% ist, halten sich (fast) alle 'dran. Irgendwo dazwischen liegt ein Optimum.
Beim widerrechtlich engen Überholen von Radfahrern gibt es die gleiche Aufteilung - es gibt welche, denen kannst Du die Aufnahmen zeigen, und sie bstehen darauf, daß es völlig i.O. ist, Dich mit 10 cm Abstand zu rasieren. Das andere Extrem - v.a. junge Frauen: die können gar nicht glauben, daß sie das sind, sie sind entsetzt. Und, ja, zumindest unter diesen werden einige danach deutlich vorsichtiger überholen
4) ich glaube nicht, daß das "breite" Anzeigen zielführend ist, und die Situation deutlich verbessert. Schlimmer wird sie aber sicher auch nicht. Wir haben doch hier das Problem, daß wir im Straßenverkehr Teilnehmer aufeinandern treffen lassen, die unterschiedliches zu verlieren haben. Als Autofahrer risikiere ich beim zu knappen Überholen eines Radfahrers auf der Landstraße einen Blechschaden, der Radfahrer aber wird einem Todesrisiko ausgesetzt. Ist es jetzt schlimm, wenn der Autofahrer auch noch das "Risiko" einer Anzeige hinzugewinnt?
Zum Nummernschild für Radfahrer - bis vor einigen Monaten hatte ich noch eine Wohnung in Basel; die dortigen Radfahrer sind dermaßen rücksichtlos gegenüber Fußgängern, Kindern, und jeglichem motorisierten Verkehr, daß man da durchaus über Nummernschilder nachzugrübeln beginnt. Es ist irritierend, wenn man selbst als Radfahrer immer wieder in seltsame Situationen kommt, weil man z.B. das Vorfahrtsrecht eines Autos respektiert, aber der immer langsamer wird, weil er erwartet, daß ich einfach draufhalte... mir hat auch ein Radfahrer den rechten Außenspiegel beim sichunbedingt-Vorbeiquetschen-müssen ziemlich beschädigt - nicht nett...
 
So ist es auch in der Schweiz. Dashcamaufnahmen können gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur bei schwerwiegenden Vergehen und Verbrechen verwendet werden (oder zur eigenen Entlastung bspw bei einem Unfall). Zum Glück, nicht auszudenken, wenn jeder zum Möchtegern Hilfssheriff mutiert…
ich fahre jede zweite Woche in die CH, Grenzübergang mal Basel, mal Rheinfelden. Meine dashcam hängt gut sichtbar neben dem Innenspiegel. Noch nie hat mich ein Zöllner belehrt, oder verlangt, daß ich die dashcam wegtue...
 
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