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Radverbot statt Radweggebot

thebigoneinfront

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Habe gestern einen für mich neuen verkehrsplanerischen Einfall gesehen: Ein Stück Straße hier wurde jüngst neu asphaltiert. Das Stück ist ca. 200 m lang, auf 30 km/h beschränkt und Teil einer Zufahrt in ein Neubaugebiet. Allerdings auch ein Verbindungsstück eines Radwegnetzes. Neben der Straße verläuft rechts ein schmaler (schätze 80 cm) abgetrennter Weg mit Splittdecke, die durch reichlich Schlammpfützen unterbrochen ist. Kein eigener blauer Lolli, aber ein auf der Straße rot markierter Radweg führt über eine Einmündung und endet dann direkt in diesem Weg. Der Weg ist m. E. nur für Fully-Fahrer mit Putzmanie zumutbar, für alle anderen nicht.

Nun steht an der Straße ein funkelnagelneues Schild "Durchfahrt für Räder verboten" (Rad im roten Kreis). Das Durchfahrtsverbot zwingt auf den schmalen Weg und ist damit eine Alternative zum blauen Lolli. Der sollte nach bekanntem BVerwG-Urteil ja nicht mehr so einfach zu stellen sein. Vermute daher, dass ein cleverer Verkehrsplaner das Urteil so umgehen will. Bin nicht abgeneigt, Entfernung des Schilds zu verlangen. Hat schon mal jemand sowas gesehen oder Erfahrungen gesammelt?

In Gegenrichtung steht übrigens kein Schild. Zumindest die Erkenntnis, dass der seitliche Weg viel zu schmal für Gegenverkehr ist scheint also vorhanden zu sein.
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Habe gestern einen für mich neuen verkehrsplanerischen Einfall gesehen: Ein Stück Straße hier wurde jüngst neu asphaltiert. Das Stück ist ca. 200 m lang, auf 30 km/h beschränkt und Teil einer Zufahrt in ein Neubaugebiet. Allerdings auch ein Verbindungsstück eines Radwegnetzes. Neben der Straße verläuft rechts ein schmaler (schätze 80 cm) abgetrennter Weg mit Splittdecke, die durch reichlich Schlammpfützen unterbrochen ist. Kein eigener blauer Lolli, aber ein auf der Straße rot markierter Radweg führt über eine Einmündung und endet dann direkt in diesem Weg. Der Weg ist m. E. nur für Fully-Fahrer mit Putzmanie zumutbar, für alle anderen nicht.

Nun steht an der Straße ein funkelnagelneues Schild "Durchfahrt für Räder verboten" (durchgestrichenes Rad im roten Kreis). Das Durchfahrtsverbot zwingt auf den schmalen Weg und ist damit eine Alternative zum blauen Lolli. Der sollte nach bekanntem BVerwG-Urteil ja nicht mehr so einfach zu stellen sein. Vermute daher, dass ein cleverer Verkehrsplaner das Urteil so umgehen will. Bin nicht abgeneigt, Entfernung des Schilds zu verlangen. Hat schon mal jemand sowas gesehen oder Erfahrungen gesammelt?

In Gegenrichtung steht übrigens kein Schild. Zumindest die Erkenntnis, dass der seitliche Weg viel zu schmal für Gegenverkehr ist scheint also vorhanden zu sein.

ist das ein offizielles Schild?

Durchfahrt für Radler sieht mW so aus:
RP_5SchildVerbot%20Radfahrer.gif


würde ich daher getrost ignorieren...:D
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Jo cologne-racer hat Recht, daß vom TE beschriebene Schild wäre eine Sicherheitskennzeichnung ähnlich den Eis-essen-verboten-Schildern an Bekleidungsgeschäften...
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

und wenn das ganze Schild durchgestrichen ist darf man als Radfahrer wieder fahren. Verbot wird schließlich aufgehoben :D
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Nun steht an der Straße ein funkelnagelneues Schild "Durchfahrt für Räder verboten" (durchgestrichenes Rad im roten Kreis). Das Durchfahrtsverbot zwingt auf den schmalen Weg und ist damit eine Alternative zum blauen Lolli. Der sollte nach bekanntem BVerwG-Urteil ja nicht mehr so einfach zu stellen sein. Vermute daher, dass ein cleverer Verkehrsplaner das Urteil so umgehen will. Bin nicht abgeneigt, Entfernung des Schilds zu verlangen. Hat schon mal jemand sowas gesehen oder Erfahrungen gesammelt?

Hatten sowas bei uns auch auf mehreren Strecken. Einmal z.B. auf einer einzigen Ortsverbindungsstraße, der zugehörige Radweg wurde aber im Winter nicht geräumt. Der LK sollte das Schild entfernen, da kein adäquater Radweg vorhanden oder eben den Radweg im Winter räumen. Sie entfernten lieber das Schild.

EDIT: Anderes Beispiel für kreative Verkehrsplaner:
Jemanden war es scheinbar ein Dorn im Auge, dass straßenbegleitende Radwege, die gleichen Vorfahrstrechte haben wie die Straße, neben der sie liegen. Darum endete der Radweg vor jeder Einmündung (blauer Lollipop mit Zusatz "Ende") und nach der Einmündung fing ein neuer Radweg an (blauer Lollipop mit Zusatz "Anfang").
Da standen locker auf 1km zwanzig solcher Schilder, jedoch nicht lange. :D
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

So ein Schild (Rad im roten Kreis) habe ich in Bremen auch schon an ärgerlicher Stelle gesehen. Was kann man dagegen machen? (Außer ignorieren.)

Edit: Diese roten Schilder müssten doch den gleichen Argumenten unterliegen, wie die Lollies. Die Lollies sind eine Einschränkung des Verkehrs, die jeweilis einer konkreten, örtlichen und so weiter uns so weiter Gefahrenlage bedarf. Aus dieser Sicht müsste es doch egal sein, ob's eine rechtswidrige Einschränkung per Gebot oder Verbot ist. Oder?
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Sag mal Deinem ADFC-Ortsverband bescheid.
Das wird denen eine Freude sein die Verantwortlichen für das Schild zu kontaktieren.
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Im übrigen dürfte es in einer 30km/h Zone ja wohl kein Argument für dieses Schild geben.
Schilda läßt grüßen.
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Also Zeichen 254 soll den Radweg benutzungspflichtig machen?
Tut es nicht, es verbietet die Durchfahrt komplett, auch auf dem "Radweg".

Zeichen 254 bei einer auf 30 km/h begrenzten Strecke an so unsinniger Stelle verstößt gegen §45 Abs. 9 der STVO.
Ich würde über den ADFC oder direkt bei der Behörde dies melden und darum bitten dass Schild zu entfernen. Erst mal freundlich, dann gibt es drei Möglichkeiten:

1. Das Schild kommt weg, das wäre gut
2. Das Schild wollen die nicht ab nehmen, dann hilft leider nur klagen
3. Die ignorieren dich einfach so lange wie es geht. In dem Fall hol dir Hilfe vom ADFC vor Ort
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Ach übrigens, Zeichen 254 verbietet nicht das schieben vom Fahrrad.

Bei einem 80cm Weg würde man ja wohl mit einem Rad neben sich als Fußgänger andere Fußgänger erheblich hehindern, da gibt es dann den
§25 Abs 2 der STVO:

Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Bei dem Schild, das ich meine, ist der linksseitige(!) Gehweg (Zeichen 239) per Zusatzschild (1022-10) für Radfahrer freigeben. Dieser Gehweg hat knapp 80cm Breite. :mad:

Ich glaube, das Schild steht am "Wardamm" (das ist diese lange Allee) zwischen Bremen Huchting und Woltmershausen.
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Moin:

wurde ja schon geschrieben: Z254 gilt für die GESAMTE Straße! D.h. somit auch für den "Radweg" und unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie die RWBP, nämlich §45Abs9 StVO, was ja im BVerwG-Urteil nochmla festgestellt wurde. Wer das angeordnet hat, ist nicht "clever", sondern äußerst dumm, weil er die Gesetze nicht kennt ... sie aber vermutlich kennen müßte.

Freundlich, aber bestimmt bei der Straßenverkehrsbehörde anfragen, mit der Bitte, das Schild zu entfernen.
Passiert das nicht, dann nochmal nachhaken, insbesondere sollen sie Dir die Gefährung nennen. In welchem Bundesland lebst Du, bzw. wo ist das genau?
Guck mal, was ihr an adfc oder anderen Fahrradaktiven habt, die solltest Du ggf. mit ins Boot nehmen, die können Dich u.U. vor Ort auch besser beraten. Der adfc ist leider nicht überall versiert - Versuch macht kluch.

Zum guten Schluß: hier berichten, wie es läuft! Solche Vergehen brauchen eine Öffentlichkeit, um zu dokumentieren, wie Radfahrer ignorant als Verkehrsteilnehmer 2. Klasse behandelt werden, bzw. um anderen mit ähnlichen Fällen ein Grundwissen und die Vorgehensweise zu vermitteln.

cheers,

Laufi
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

Ja ja, schon gut! Rad im roten Kreis, nix durchgestrichen, sorry!

o.k, auch dann würde ich unter diesen Gegebenheiten:

"Das Stück ist ca. 200 m lang, auf 30 km/h beschränkt und Teil einer Zufahrt in ein Neubaugebiet."

das Schild einfach ignorieren...;)

ich meine, wenn das ne 4-spurige Kraftfahrstraße wäre, Zubringer zu einer BAB, dann würde ich das noch verstehen oder akzeptieren, aber so? ist vollkommener Nonsens. Deutschland ist da einfach bekloppt.

den Aufwand mit Stadt anschreiben etc. würde ich erst machen, wenn da ernsthaft mal einer was will.
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

In welchem Bundesland lebst Du, bzw. wo ist das genau?

Rheinland-Pfalz. Direkte Verbindung von Ludwigshafen-Oggersheim nach Ludwigshafen-Oppau. Mittelpartstraße heißt das Ding.

Erstmal vielen Dank an alle. An den ADFC hatte ich noch gar nicht gedacht. Bin in einem BDR-Verein sozialisiert und denke trotz eigener Radreiseerfahrung etc. zu selten an die Kollegen von der weniger kompetitiven Fraktion. Werde dort mal nachhören und nur bei Desinteresse dort selbst was an die Stadt aufsetzen.

Edit: Und werde berichten!
 
AW: Radverbot statt Radweggebot

So, hier der Bericht: Schild ist weg, aber ich war zu langsam. Hatte mich wg. kurzfristiger anderer Verpflichtungen nicht mehr kümmern können und bin dann vorgestern, bevor ich mich offiziell irgendwo aufrege, nochmal vorbei. Da war wohl schon vor mir jemand erfolgreich tätig. Diesem ein herzliches :bier:
 
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