thebigoneinfront
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Habe gestern einen für mich neuen verkehrsplanerischen Einfall gesehen: Ein Stück Straße hier wurde jüngst neu asphaltiert. Das Stück ist ca. 200 m lang, auf 30 km/h beschränkt und Teil einer Zufahrt in ein Neubaugebiet. Allerdings auch ein Verbindungsstück eines Radwegnetzes. Neben der Straße verläuft rechts ein schmaler (schätze 80 cm) abgetrennter Weg mit Splittdecke, die durch reichlich Schlammpfützen unterbrochen ist. Kein eigener blauer Lolli, aber ein auf der Straße rot markierter Radweg führt über eine Einmündung und endet dann direkt in diesem Weg. Der Weg ist m. E. nur für Fully-Fahrer mit Putzmanie zumutbar, für alle anderen nicht.
Nun steht an der Straße ein funkelnagelneues Schild "Durchfahrt für Räder verboten" (Rad im roten Kreis). Das Durchfahrtsverbot zwingt auf den schmalen Weg und ist damit eine Alternative zum blauen Lolli. Der sollte nach bekanntem BVerwG-Urteil ja nicht mehr so einfach zu stellen sein. Vermute daher, dass ein cleverer Verkehrsplaner das Urteil so umgehen will. Bin nicht abgeneigt, Entfernung des Schilds zu verlangen. Hat schon mal jemand sowas gesehen oder Erfahrungen gesammelt?
In Gegenrichtung steht übrigens kein Schild. Zumindest die Erkenntnis, dass der seitliche Weg viel zu schmal für Gegenverkehr ist scheint also vorhanden zu sein.
Nun steht an der Straße ein funkelnagelneues Schild "Durchfahrt für Räder verboten" (Rad im roten Kreis). Das Durchfahrtsverbot zwingt auf den schmalen Weg und ist damit eine Alternative zum blauen Lolli. Der sollte nach bekanntem BVerwG-Urteil ja nicht mehr so einfach zu stellen sein. Vermute daher, dass ein cleverer Verkehrsplaner das Urteil so umgehen will. Bin nicht abgeneigt, Entfernung des Schilds zu verlangen. Hat schon mal jemand sowas gesehen oder Erfahrungen gesammelt?
In Gegenrichtung steht übrigens kein Schild. Zumindest die Erkenntnis, dass der seitliche Weg viel zu schmal für Gegenverkehr ist scheint also vorhanden zu sein.