• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Rechtliche Sit. für Autofahrer

@
cbk
Anton-Ritter
lsblsb
Dirk-H
und insb. torben_27:

Dies ist zwar erst mein zweiter Beitrag in dem Forum, und ich bin auch noch Rennradanfänger, aber das was ihr sagt ist so nicht "ganz" richtig:

Im Strafprozess gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung:

Das Gericht muß also bei einer Situation in der "Aussage gegen Aussage" steht nach seiner freien Überzeugung entscheiden.

§ 261 StPO
 
Das Gericht muß also bei einer Situation in der "Aussage gegen Aussage" steht nach seiner freien Überzeugung entscheiden.

Darf sich das Gericht bei dieser "freien Überzeugung" davon beeinflussen lassen, ob gegen den Autofahrer schon früher Anzeigen wegen Nötigung eingegangen waren, auch wenn die Verfahren jeweils mangels Beweisen eingestellt wurden?

Nur rein interessehalber, in der Realität auf dem Rad verschwende ich keine Energie damit, mich über andere Verkehrsteilnehmer aufzuregen.
 
lelebebbel schrieb:
Darf sich das Gericht bei dieser "freien Überzeugung" davon beeinflussen lassen, ob gegen den Autofahrer schon früher Anzeigen wegen Nötigung eingegangen waren, auch wenn die Verfahren jeweils mangels Beweisen eingestellt wurden?


Habe die frage leider erst gerade gesehen:

Die Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO steht i.d.R. 3 Jahre, nach geltender Rechtssprechung manchmal sogar unendlich lange im system der StA.

Der Richter kann diese Akten nicht einsehen. Die StA kann sie aber bei Gericht ansprechen.
Dann darf der Richter sich davon aber nicht beeinflussen lassen.:devil:
 
lsblsb schrieb:
hallo,

fahre nun auch schon ein paar jahre rad, und hab mir vor kurzem auch endlich ein rennrad zugelegt. bin davor jedoch schon "strassenfahrer" gewesen.

daher hat sich ergeben, dass es zu einer Diskussion über Benutzung und Nichtbenutzung von Fahrradwegen mit einem Kumpel kam - der sich selbst als "absichtlich nahe vorbeirasender und danach hupender Autofahrer" beschreibt und Radfahrer "hasst".
Ihr habt mit Typen dieser Art sicherlich auch schon Bekanntschaft gemacht auf der Strasse. Ich komme aus dem Großraum Stuttgart und wer den kennt, der weiss was hier automässig abgeht - v.a. wenn man auf dem Rad sitzt. :mad:

Meine eigentlich Frage ist aber:
Hätte es Sinn, sich die Kennzeichen von Autofahrern zu notieren, die dein Leben aufgrund ihrer rücksichtslosen Fahrweise aufs Spiel setzen und jeweils Anzeige bei der Polizei zu erstatten?
Gibt es rechtlich irgendeine Chance, dass da überhaupt was passiert? :confused:

Da ich aus derselben Ecke komme (Stuttgart), kenne ich die (Verkehrs-)Situation sehr wohl. Dazu muß man aber eines deutlich sagen:
Es gibt einige RR-ler, die ein sehr schulmeisterliches und überhebliches Verhalten an den Tag legen. Ich kann das beinahe täglich auf dem Arbeitsweg erleben. Zwischen Stuttgart-Mühlhausen und Remseck-Aldingen (ca. 4-5 km) auf der Neckartalstraße geht ein gut asphaltierter, ausreichend breiter Weg direkt neben der Straße, frei von Einmündungen, zwischen den Orten entlang. Die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten sind problemlos und sicher. Trotzdem fahren RR-ler im Berufsverkehr auf der Fahrbahn, die bei Gegenverkehr nicht ausreichend breit ist zum überholen. Auf die Frage, warum er nicht auf dem Seitenweg sondern auf der Fahrbahn fährt, antwortete mir ein RR-Kollege :"Weil es mein Recht ist." Ich bin übrigens neben ihm auf dem Weg gewesen und die Autofahrer haben, zu Recht, ein entsprechendes Hupkonzert veranstaltet.
Dass sich die Autofahrer dann provoziert fühlen, leuchtet ein.
Ansonsten habe ich mit dem RR um Stuttgart solche Probleme selten, vereinzelt sind Autofahrer mit erzieherischen Gedankengut vertreten.

Ebenso gut bekannt sind mir auch diese Radfahrer hassenden Autobesitzer, auch und gerade Frauen. Aber da geh' ich in Diskussionen immer mit psychoanalytischer Finesse ans Werk :D

Eine Anzeige von entsprechenden Verkehrs- (und letztlich Lebens-) gefährdern bringt aber insofern etwas, als das bei entsprechender Häufigkeit kein noch so neutraler Richter dies außer Acht lassen kann, wenn der Autofahrer wegen Verkehrsgefährdung doch mal vor Gericht landet. Auch wenn die Masse der Anzeigen wegen Mangel an Beweisen eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben, wird man das doch beim Strafmaß berücksichtigen.
 
Also ich habe hier in Lübeck noch keine ernsthaften Probleme gehabt,

Es gibt 3 - 4 Straßen wo ich den Radweg nicht nutze (Schwartauer Landstraße [teile] und in Kücknitz .

Aber Einheimische (HL Kennzeichen) verstehen das meist, weil der Radweg für RR fahrer einfach impossible ist (Bodenwellen von wurzeln , Schlaglöcher etc)

Aber manche Autofahrer verstehen sowas nicht,

besonders sagen ja viele , "dann fahr doch langsamer oder schiebe es in dieser Straße".

Aber sowas würde keiner einem autofahrer sagen, etc.

Außerdem sind nur Autobahnen und Kraftfahrstraßen für KFZ, LKW
der Rest ist auch für uns.....


Noch eine Frage, steht irgendwo , dass ich auf einem Radweg fahren MUSS , wenn einer vorhanden ist, oder liegt es in meinem ermessen ob ich ihn benutze .
 
Also ich hatte bisher auch nur wenig Probleme. Bin z.B. letztens nachts auch einer Bundesstrasse gefahren, trotz wahrscheinlich gutem Radweg. War auf dem Heimweg von nem Geburtstag, das hat einen riesigen Spass gemacht. Ging durch den Wald, über ne kleine Brücke, entlang eines kleinen Berges mit ganz leichten Steigungen und das unbeleuchtet bei Nacht. Klasse !

Die Autofahrer haben mich in weitem Bogen überholt, war überhaupt kein Problem. (nein, hab keine 2 Meter Fahrbahn gebraucht :D)

Schlimmer finde ich den Stadtverkehr. Ganz so schlimm hab ich es noch also noch nicht nicht erlebt, immer mal ne Hupe, die ignoriere ich, da tuts dann der Mittelfinger und zwar auch nur weil ich keine Hupe hab... Was ich wirklich übel finde ist der Thread mit dem Wohnwagen der den Fahrer gestreift hatte, das müsste man anzeigen wenn man könnte.

Ansonsten hilft wohl nur aufklären, reden und auf die (Re|E)volution hoffen...

felix
 
Hallo,

eine ganz andere Frage ist, ob eine Anzeige eines Rennrad-Fahrers überhaupt etwas bringen kann, denn bei einem evtl. vorhandenen Radweg befindet er sich bei Straßenbenutzen evtl. selbst in einer Grauzone und hat dadurch gar keinen Anspruch.

Hier hab ich zwei interessante Artikel gefunden, deren Inhalt mir so gar nicht bewusst war:
http://www.radsport-aktiv.de/freizeit/freizeit_60.php

Viele Grüße
Markus
 
torben_27 schrieb:
ansonsten habe ich mir angewöhnt, den ein oder anderen netten kommentar auf lager zu haben.
das hab ich mir auch von einem freund abgeschaut.
meist war ich so überrascht, dass mir nichts einfiel. aber jetzt -tata- für ein paar situationen verschieden 'beschimpfungen'/antworten - die fördern die soziale interaktion :D

@haluxmittelfinger zeigen würd ich nicht, am ende hat der andere 7 zeugen im auto gehabt. zeige stattdessen den daumen, weiß eh jeder was damit gemeint ist ;)
 
Also ich hab auch schon viel Bekanntschaft gemacht mit solchen Autofahrern.

Der Gipfel war leider ein Unfall von meinem Freund mit einem Auto.

Wir sind zu Zweit auf einer leeren Landstrasse gefahren. Ich vorne und mein Freund im Windschatten von mir. Auf einmal kommt ein Auto von hinten und überholt uns so schnell und knapp , das er meinen Freund mit dem Aussenspiegel erwischt. Ich war dann auch geschockt und konnte mir nur den Autotyp merken , aber leider nicht das Kennzeichen. Mein Freund ist zwar mit dem Schrecken davon gekommen, er wurde nur am Oberschenkel erwischt. Aber ich finde es unmöglich das dieser Autofahrer dann auch noch Unfallflucht begangen hat. Zumindest hat er damit seinen Aussenspiegel zerstört.:mad:
 
mir ist aufgefallen, dass mich überdurchschnittlich oft solche komischen Stadtjeeps (manche sagen auch Schwulenautos) dicht überholen.

Am sichersten ist es wenn man nicht direkt am Rand fährt, sondern etwas abstand lässt.
Wenn man dann wieder dicht an den Rand fährt, merkt man sofort, dass die Autos wieder dichter überholen, also versuchen nicht auf die Gegenspur zu kommen.
 
ist ja auch klar, weil wenn man knapp am rand fährt denkt sich die fahrerin ;) dass sich das ja noch ausgeht, auch bei gegenverkehr. aber wenn man in der mitte fährt (mach das vorallem bei unübersichtlichen stellen) dann überholt keine(r) mehr.
 
Im Strafprozess gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung:

Das Gericht muß also bei einer Situation in der "Aussage gegen Aussage" steht nach seiner freien Überzeugung entscheiden.

§ 261 StPO

Richtig, der Staatsanwalt wird nicht einfach einstellen, denn auch hier gibt es für die Staatskasse was zu verdienen. Wenn der Tatvorwurf aufgrund der Umstände nachvollziehbar erscheint, wird grundsätzlich ein Verfahren eingeleitet. Wenn der Gegner einen Bußgeldbescheid nicht akzeptiert, dann kommt es zum Verfahren. Und aus meiner Kenntnis heraus wird ein Richter sich dann beide anhören und danach entscheiden, wem er glaubt. Wichtig übrigens, dass man nach seiner Zeugenaussage nicht den Saal verlässt um das Zeugengeld zu kassieren sondern sich dann brav nach hinten setzt und weiter zuhört. Dann kann sich der Angeklagte nicht mit windigen Ausreden aus der Geschichte herausdrehen, da der Richter den Zeugen immer noch mal befragen kann. Und ein gelegentliches heftiges Kopfschütteln hilft auch schon ;-)
 
AquariusKA schrieb:
Hallo,

eine ganz andere Frage ist, ob eine Anzeige eines Rennrad-Fahrers überhaupt etwas bringen kann, denn bei einem evtl. vorhandenen Radweg befindet er sich bei Straßenbenutzen evtl. selbst in einer Grauzone und hat dadurch gar keinen Anspruch.

Hier hab ich zwei interessante Artikel gefunden, deren Inhalt mir so gar nicht bewusst war:
http://www.radsport-aktiv.de/freizeit/freizeit_60.php

Viele Grüße
Markus

Die Nichtbenutzung eines Radweges ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit.
Die vorsätzliche Gefährdung eines Menschen mit einer gefährlichen Waffe ist dagegen ein ganz anderes Kaliber.

Wenn ich mich von jemand geschulmeistert fühle, berechtigt mich das dazu, ihm eine Kugel durch den Kopf zu schiessen, oder knapp vorbei?
Wenn dir einer mit einer Pistole knapp am Kopf vorbeischießt, verlangt jeder ihn einzusperren und den Schlüssel wegzuwerfen.
Wenn einer mit dem Auto dasselbe macht, regt das kaum jemanden auf. Man fragt sich sogar, ob man ihn überhaupt anzeigen soll.
Das ist doch pervers.:mad:
Man kann mit dem Auto genauso leicht jemanden töten wie mit einer Schußwaffe. Nein, leichter, denn diese Waffe ist immer und für fast jeden verfügbar.
 
paule66 schrieb:
Die Nichtbenutzung eines Radweges ist höchstens eine Ordnungswidrigkeit.
Die vorsätzliche Gefährdung eines Menschen mit einer gefährlichen Waffe ist dagegen ein ganz anderes Kaliber.

Das läuft höchstens unter grob fahrlässiger Gefährdung. ;)

Aber warum regst Du dich auf? Selber hälst dich doch auch nicht an rote Ampeln etc.
 
Fahrlässig ist, wenn ich zum Beispiel vergesse, die Handbremse an einer Steigung anzuziehen o.ä.
Wenn ich einen Radler schneide, um ihn zurechtzuweisen, dann ist das Vorsatz.

Aber warum regst Du dich auf? Selber hälst dich doch auch nicht an rote Ampeln etc.

Mit dem Auto schon, mit dem Fahrrad manchmal nicht. Aber ich seh schon, den Unterschied hast du immer noch nicht begriffen.
Gerade du als Gleitschirmflieger solltest das aber verstehen. Beim Fliegen wollen sie uns auch in Regeln hineinpferchen, die für Großflugzeuge gemacht wurden.
Früher als es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Schirmfliegen gab, konnte ich starten wo ich wollte. Jetzt sind mir 90% meiner heimischen Startplätze verboten. Und warum? Ich gefährde niemanden und mach nix kaputt.

Ich darf nicht mehr starten, weil diese Sesselfurzer im Regierungspräsidium eine Daseinsberechtigung brauchen.

Und genauso ist es mit dem Radfahren. Ich fahre nicht auf Radwegen. Basta. Und ich starte wo ich will.

Für Autos und Flugzeuge gibt es strenge Regeln, die gut und wichtig sind, weil sonst Menschen gefährdet werden.
Das kann man doch nicht gleichsetzten mit Regelverletztungen die niemanden gefährden.

FREE RIDING, FREE GLIDING!:dope:
 
paule66 schrieb:
Mit dem Auto schon, mit dem Fahrrad manchmal nicht. Aber ich seh schon, den Unterschied hast du immer noch nicht begriffen.

Nee, hab ich auch nicht. :D
Aber mal Spaß beiseite. Bei mir kommt bei solchen Aussagen das Gefühl hoch, daß du da mit einer gewissen lmaa-Haltung rangehst. Ich bin Radfahrer und alle sollen sich nach mir richten.
Für mich macht es auch keinen Unterschied, ob jemand mit einem Auto eine rote Ampel überfährt oder mit dem Rad. Der Fahrer ist derselbe und die Entscheidung ist auch dieselbe. Nuir sitzt er in/auf einem anderen Verkehrsmittel.

Diese ganzen gesetzlichen Regelungen resultieren doch nur daraus, daß einige meinen, daß sie ohne Regelung alles dürften. Dies führt dann zu einer Lobby gegen diese Gruppe und schon hast in neues Gesetz.
Mich wundert es z.B. nicht, daß einige Gleitschirmflieger für potentiell lebensmüde ansehen und höhere Prämien bei der Krankenversicherung einfordern, um nicht die Allgemeinheit mit dem Hobby zu belasten, wenn ich dran denke, daß hier einige eine Mutprobe draus machen mit offenen Karabinern zu fliegen.

Von daher: Erstmal selber an die Verkehrsregeln halten, dann darf man auch nölen. ;)
 
Diese ganzen gesetzlichen Regelungen resultieren doch nur daraus, daß einige meinen, daß sie ohne Regelung alles dürften. Dies führt dann zu einer Lobby gegen diese Gruppe und schon hast in neues Gesetz.

Eben nicht.
Das läuft so:

Unsere zahlreichen Ministerialbeamten müssen von Zeit zu Zeit ein Lebenszeichen von sich geben. Sonst könnte noch jemand auf den Gedanken kommen, daß sie überflüssig wie ein Kropf sind.
In einem solchen Anfall von Aktionismus suchen sie sich dann irgendeine Randgruppe aus, die keine Lobby hat. Dann werden Gesetze gegen alles erlassen, was diese potentiellen Bösewichte anrichten könnten.

So läuft das in Deutschland. Da kannst du konform sein, wie du willst und dich ducken. Sie erwischen dich, totsicher.
Und wenn du glaubst, daß Politiker Gesetze machen, dann träumst du. Die sind vollauf mit Fernsehauftritten beschäftigt und käuen nur das wieder, was ihnen ihre Beamten eingeflüstert haben.

Bei mir kommt bei solchen Aussagen das Gefühl hoch, daß du da mit einer gewissen lmaa-Haltung rangehst.
Das siehst du richtig.:p
 
lsblsb schrieb:
hallo,

fahre nun auch schon ein paar jahre rad, und hab mir vor kurzem auch endlich ein rennrad zugelegt. bin davor jedoch schon "strassenfahrer" gewesen.

daher hat sich ergeben, dass es zu einer Diskussion über Benutzung und Nichtbenutzung von Fahrradwegen mit einem Kumpel kam - der sich selbst als "absichtlich nahe vorbeirasender und danach hupender Autofahrer" beschreibt und Radfahrer "hasst".
Ihr habt mit Typen dieser Art sicherlich auch schon Bekanntschaft gemacht auf der Strasse. Ich komme aus dem Großraum Stuttgart und wer den kennt, der weiss was hier automässig abgeht - v.a. wenn man auf dem Rad sitzt. :mad:

Meine eigentlich Frage ist aber:
Hätte es Sinn, sich die Kennzeichen von Autofahrern zu notieren, die dein Leben aufgrund ihrer rücksichtslosen Fahrweise aufs Spiel setzen und jeweils Anzeige bei der Polizei zu erstatten?
Gibt es rechtlich irgendeine Chance, dass da überhaupt was passiert? :confused:

was du auf alle fälle machen kannst ist, deinem "kumpel" die freundschaft zu kündigen...wenn du nicht so weit gehen willst dann könntest du ihm ja mal den vorschlag machen, dass du ihn mal auf einer wenig befahrenen und relativ sicheren strecken in seiner zugegebenen art und weiße überholst (ich denke allein der gedanke daran würde ihm die hose ordentlich überlaufen lassen - so könntest du dann auf diese, zugegenenermaßen wenig intelligente, aktion verzichten...). würde mich interesieren, wie er reagiert aber sicherlich würde er sich als selbst ernannter "radfahrerhasser eh nicht bereiterklären. ich versteh solch ein verhalten nicht und es bleibt mir unerklärlich, wie rücksichtslos und respektlos sich einige mit"menschen" verhalten. aber dies hier zu diskutieren bleibt wahrscheinlich sinnlos, zuvor beschriebene autofahrer werden bestimmt nicht hier im forum unterwegs sein. ich denke es ist für alle das beste, vorsichtig zu fahren - und die richtig üblen autofahrer zeige ich auch an, auch wenn es direkt nichts bringen sollte. es klingelt auf alle fälle die polizei an der tür oder es fliegt ein brief ein und die asoziale person muss ihr verhalten rechtfertigen und denkt auf diesem weg mal darüber nach, was er/sie (oder es) da veranstaltet hat - soweit er/sie (oder es) überhaupt denken kann.:mad:
 
paule66 schrieb:
cbk schrieb:
Bei mir kommt bei solchen Aussagen das Gefühl hoch, daß du da mit einer gewissen lmaa-Haltung rangehst.
Das siehst du richtig.:p

Dann darfst du dich aber nicht wundern, wenn der Autofahrer da auch mit einer lmaa-Haltung rangeht. ;)
Wenn du draufhällst, darfst dich auch nicht wundern, wenn mal ein Autofahrer auch draufhält.
 
cbk schrieb:
Dann darfst du dich aber nicht wundern, wenn der Autofahrer da auch mit einer lmaa-Haltung rangeht. ;)
Wenn du draufhällst, darfst dich auch nicht wundern, wenn mal ein Autofahrer auch draufhält.

Das ist doch Kindergartenmoral: "Du hast mir die Schippe geklaut, jetzt darf ich Dir einen Eimer Wasser auf Deine Sandburg kippen".

Der Unterschied besteht einfach darin, dass ein Radfahrer (fast immer) nur sich selbst gefährdet (= Ordnungswidrigkeit), autofahrende Psychopathen aber sich und andere in in Lebensgefahr bringen (=gefährliche Köperverletzung). Schau Dir doch mal in der Unfallstatiskik an wer an Unfällen i.d. Regel die Hauptschuld trägt!
 
Zurück