Altmetal
Aktives Mitglied
Welche Information genau fehlt Dir denn noch?Hier steht eben nix genaueres drin... s.o.
Da steht in (5.2), alle Speichen an allen Rädern müssen mit einem Stäbchen bestückt werden. Und in (1) steht, dass die Teile bauartgenehmigt sein müssen. Das ist dann der Fall, wenn das Teil ein Prüfzeichen (~Kxxxx) hat.
