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ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Aeh..., wo kann man die Verwaltungsvorschrift bzw. das Gesetz / Änderung nachlesen?
Bedeutet das, die Radwegebenutzungspflicht durch blaue Schilder gibt es nicht mehr?

Jader
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Es ändert sich nix!

Die Bedeutung der Lollies bleibt bestehen. Und auch bisher war die Benutzungspflicht nur in Ausnahmefällen anzuordnen und auch bisher nur mit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu begründen.
Dies gilt seit 1997.

In 12 Jahren sind so gut wie keine Schilder überprüft und abgebaut worden. Was soll sich durch die neue StVO an der Praxis ändern?
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Vielleicht gibts ja die Order, alle 'Benutzungspflichtiger Radweg Schilder' mit rotem Tape durchzu-X-en. Oder es gibt nen Sack neue Schilder...
Radweglollie in grün...

<träum/>
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Vieleicht schreibt ja bei der B*ld einer beim Stern ab, dann ist das morgen umgesetzt!

<weiterträum/>
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Hach wie wundervoll, erst jetzt können wir aufatmen, darauf warte ich schon seit 30 Jahren :lol: :eyes: :lol:
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

hoffenlich stmmts auch was der stern schreibt, habs satt auf schotter fahren zu müssen /therotisch :) )
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Der Spiegel bezieht sich auf diese Aussage:

Zu Absatz 4 Satz 2

9 2. Benutzungspflichtige Radwege dürfen nur angeordnet
werden, wenn ausreichende Flächen für den
Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur
dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit
oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies
insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr
gelten.
Wie viel Platz benötigt ein Fußgänger?

Für mich ließt sich das aber immer noch so oder so. Je nach Polizist und Richter :(
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Der Polizist hat damit aber erstmal nichts zu tun... die blauen Schilder stellt ja nicht die Polizei auf. Ich vermute auch, dass sich das (wenn überhaupt) erstmal nur auf das "neu-Aufstellen" der Schilder bezieht. Es wird sicher nicht pünktlich zum 1.9. jemand schaffen, sämtliche Radwege (mit bereits aufgestellten blauen Schildern) hinsichtlich der neuen Vorgabe zu überprüfen und dann gegebenenfalls die Schilder abbauen bzw. überkleben zu lassen. Und da, wo sie stehen, müssen wir uns auch dran halten. (Ausnahme nur, wo es objektiv nicht zumutbar ist - Unzumutbarkeit ist aber meines Wissens nicht bereits dadurch gegeben, dass man sie nicht mit 30km/h+ benutzen kann).
 
AW: ab 1.9. Freie Fahrt für freie Radler ...

Das die Polizei mit der Aufstellung von Verkehrsschildern nichts zu tun hat stimmt so nicht.
Zu einer der Aufgaben der Polizei gehört die dauernde Überprüfung der Sinnhaftig- und Rechtmäßigkeit von Anordnungen im Straßenverkehr.
Natürlich kann ein POM kein Schild abbauen, aber wenn ihm ein unsinniges Schild auffällt, so soll er dies dem entsprechenden Bauträger mitteilen.

Hab ich letztens erst gelesen, finds aber nicht mehr.

Geht aber im Tagesgeschäft unter
 
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