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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Wenn da ein blauer Lolly steht, ist er erst mal benutzungspflichtig. Bist du der Meinung, dass der Lolly dort zu Unrecht steht, kannst du ihn wegklagen.
Kurz um Nein.
Blauer Lolli plus Straßenbegleitend, denn nur weil ein blauer Lolli da steht, heißt das ja nicht dass ich auch in diese Richtung fahren will. Dümmste Beispiel wäre hier eine Kreuzung an der in eine Richtung ein Radweg weiterführt, du aber in eine andere Richtung möchtest.
So ist der Radweg jetzt für dich Benutzungspflichtig oder nicht?

Es muss erkennbar sein, dass Straße.und Radweg in die gleiche Richtung führen sonst kann man das blaue Schild getrost ignorieren.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Es muss erkennbar sein, dass Straße.und Radweg in die gleiche Richtung führen sonst kann man das blaue Schild getrost ignorieren.
Wenn der Radweg erkennbar parallel zur Fahrbahn verläuft, ist er imo benutzungspflichtig, egal ob der Abstand jetzt 4,95m oder 5,05m beträgt. Aber ich bin ja auch kein Verkehrsrechtler.
 
War schon der Radstreifen aus Fuldabrück? Ich meine, da hatte jemand auch schon (vielleicht im Witzefaden) ein Foto gepostet. [ja, hier: klick]
radweg-panne-fuldabrueck-102~_t-1743501023099_v-16to9.jpg(c) hessischer Rundfunk
https://www.hessenschau.de/panorama...-baeumen-v1,radweg-panne-fuldabrueck-108.html
 
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