Kurz um Nein.Wenn da ein blauer Lolly steht, ist er erst mal benutzungspflichtig. Bist du der Meinung, dass der Lolly dort zu Unrecht steht, kannst du ihn wegklagen.
Blauer Lolli plus Straßenbegleitend, denn nur weil ein blauer Lolli da steht, heißt das ja nicht dass ich auch in diese Richtung fahren will. Dümmste Beispiel wäre hier eine Kreuzung an der in eine Richtung ein Radweg weiterführt, du aber in eine andere Richtung möchtest.
So ist der Radweg jetzt für dich Benutzungspflichtig oder nicht?
Es muss erkennbar sein, dass Straße.und Radweg in die gleiche Richtung führen sonst kann man das blaue Schild getrost ignorieren.