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Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege

Wenn da ein blauer Lolly steht, ist er erst mal benutzungspflichtig. Bist du der Meinung, dass der Lolly dort zu Unrecht steht, kannst du ihn wegklagen.
Kurz um Nein.
Blauer Lolli plus Straßenbegleitend, denn nur weil ein blauer Lolli da steht, heißt das ja nicht dass ich auch in diese Richtung fahren will. Dümmste Beispiel wäre hier eine Kreuzung an der in eine Richtung ein Radweg weiterführt, du aber in eine andere Richtung möchtest.
So ist der Radweg jetzt für dich Benutzungspflichtig oder nicht?

Es muss erkennbar sein, dass Straße.und Radweg in die gleiche Richtung führen sonst kann man das blaue Schild getrost ignorieren.
 

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Re: Absurde (benutzungspflichtige) Fahrradwege
Es muss erkennbar sein, dass Straße.und Radweg in die gleiche Richtung führen sonst kann man das blaue Schild getrost ignorieren.
Wenn der Radweg erkennbar parallel zur Fahrbahn verläuft, ist er imo benutzungspflichtig, egal ob der Abstand jetzt 4,95m oder 5,05m beträgt. Aber ich bin ja auch kein Verkehrsrechtler.
 
War schon der Radstreifen aus Fuldabrück? Ich meine, da hatte jemand auch schon (vielleicht im Witzefaden) ein Foto gepostet. [ja, hier: klick]
radweg-panne-fuldabrueck-102~_t-1743501023099_v-16to9.jpg(c) hessischer Rundfunk
https://www.hessenschau.de/panorama...-baeumen-v1,radweg-panne-fuldabrueck-108.html
 
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Man hat dieses Jahr den Geh-/Radweg entlang der L135 erneuert. So weit so fein.
Da auf der Fahrbahn teilweise Tempolimit 100 km/h gilt ist der Geh-/Radweg auch benutzungspflichtig, ist auch ausgeschildert.
Anhang anzeigen 1519532
So weit auch so fein.

Nun aber mal der Knaller:
Entlang der Strecke gibt es Bushaltestellen. Die Wartehäuser stehen auf dem Grünstreifen abseits der Straße. Also: Wartehaus - Geh-/Radweg - Grünstreifen - Fahrbahn.
Und damit die Radfahrer sich wohl nicht durch die wartenden Menschenmassen, dort irgendwo im Nirgendwo, drängeln müssen, wurden je zehn Meter vor den Haltestellen die Schilder aufgestellt:
Anhang anzeigen 1519533
Nur um dann nach den Haltstellen wieder die Benutzungspflicht anzuordnen.
Erwartet man dort wirklich, dass Radfahrer, weil sie es jetzt dürfen, für die 20 Meter auf die Fahrbahn wechseln?
Wollte hier noch die Fotos nachreichen:

2025-03-20 15.16.03-1.jpg2025-03-20 15.15.10-1.jpg
 
Hoffentlich halten sich die Fußgänger auch daran.

Ich kann mir schon denken, wie sowas passieren kann.
Da wollten die Planer die Straße mit der Insel die Durchfahrt für Pkw sperren. Dann hat aber der Platz links und rechts nicht von der Breite für einen gemeinsamen Rad/Gehweg gereicht (2,5m innerorts, was auch für Pkw reicht). Darum musste so der Fußgänger vom Radfahrer getrennt werden.
 
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Anhang anzeigen 1603062

Deutschlands kürzester Radweg - Gesamtkosten: 9929,57 Euro


Der Gehweg hat eine durchgehend glatte, schöne Asphaltoberfläche, der Radweg mit Belagswechseln (evtl. Kanten früher oder später) und ist mit Steinen ausgelegt...
Menschen z.B. mit Kinderwagen werden (meiner Meinung nach zurecht) über den Radweg gehen, statt sich da über den Gehweg zu schlängeln. Und das alles wieder nur, weil es ursprünglich ein Problem mit Autofahrern gab. Das ist schon absurd. 😃
 
Andere Kommunen hätten da jetzt wegen der unzureichender Fahrbahnbreite für einen Rad/Fußweg das Schild "Radfahrer absteigen" aufgestellt
 
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