Hallo liebes Forum,
habe jüngst am Wochenende folgenden Artikel in einem regionalen Reklamen-/Anzeigeblatt gesehen:
...
Abgesehen davon, dass "wir Rennradfahrer" an der einen oder anderen Stelle des Artikels ziemlich verunglimpft werden - um nicht zu sagen der Artikel strotzt vor Sarkasmus - spricht das Bild ja auch schon eine deutliche Sprache: ... denn 1.) ist auf dem Bild kein Radweg zu sehen, 2.) hält der Autofahrer nicht den notwendigen Sicherheitsabstand (zählt das nicht bereits als "gefährlicher Eingriff" oder "Nötigung" im Straßenverkehr?) und 3.) sieht man "durchgezogene Linien" und ein Überholverbotsschild ...
Außerdem fehlt jeglicher Verweis darauf, dass man ohnehin nicht überall überholen darf (!!!) - selbst wenn es nach Beschilderung erlaubt ist - sondern nur dann, ... (Zitat § 5 StVO) "wenn dadurch beim gesamten Überholvorgang eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist" ... UND: ... auch eine Gefährdung der Radfahrer ausgeschlossen ist (das wird ja von den Kfz-Fahrern immer gern vergessen, da sie selbst niemals unter den angesprochenen Bedingungen radfahren ), in dem die notwendigen Abstände eingehalten werden:
o Sicherheitsabstand beim Ausscheren (nicht erst wenigen Zentimeter vor dem Hinterrad)
o Sicherheitsabstand beim Wiedereinscheren (Reaktionsweg + Bremsweg = Halteweg)
und vor allem:
o Seitenabstand von mindestens (!!!) 1,5 Meter (ab 90 km/h sogar 2 Meter !!!)
(siehe dazu: ... § 5 Abs. 4 StVO)
(siehe dazu http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html
...
*oh mann!* ... wieder also mal jede Menge Halbwissen, Ignoranz und mangelnde Rücksichtnahme seitens des Autors unter Verweis auf das Bedürfnis des Kfz-Fahrers "immer und überall überholen zu können" was hier im Artikel allerdings mit dem Bedürfnis des Radfahrers nach Sicherheit ( = Abstände!!!, siehe Link vom ADFC) in Konflikt kommt und vom Autor nicht mal erwähnt wird, der da überhaupt keinen Interessenkonflikt sieht, sondern allein "die Radfahrer" in der Pflicht und als Regelbrecher sieht (was ausweislich des Bildes aber gar nicht der Fall ist) ... alles also nur pauschale Behauptungen und sich nur auf die Regeln beziehend, die einem gerade so "in den Kram" passen ... "typisch Kfz-Fahrer" kann/muss ich da wohl als Gegenreaktion sagen - auf der StVO rumreiten, aber von "Tuten und Blasen" keine Ahnung ... *seufz* ... man muss schon die ganze StVO lesen, und nicht nur die Abschnitte, die einem gerade gefallen.
...
Liebe Auto-, Mofa- und Radfahrer, es sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt ...
(...ich kläre mal auf...)
... "äußerst rechts" fahren heißt nicht, dass Radfahrer im Rinnstein fahren müssen (siehe Seite 19 zu http://www.adfc-weimar.de/download/Seitenabstand.pdf), sondern - um sich nicht zu gefährden (!!!) - eine Entfernung ab Lenkerende von
1 Meter zum rechten Fahrbahnrand einhalten dürfen, bei Straßenbahnschienen, Bordsteinen, Gullydeckeln und Kopfsteinpflaster sogar mehr (!!!) ... das scheinen die meisten nicht zu wissen ...
... da der Radfahrer selbst auch noch 1 bis 1,2 Meter Platz beansprucht befindet er sich damit vollkommen regelkonform (!!!) bereits mitten auf der Fahrbahn (Standardfahrbahnbreite Landstraße = 3,25 Meter - innerorts teilweise deutlich weniger) ...
(das ist eine einfache Rechenaufgabe: 1 + 1,2 = 2,2 Meter, die sich das äußerste linke Lenkerende des Radfahrers vom rechten Fahrbahnrand entfernt befinden darf - das ist sogar deutlich links von der Mitte der Fahrspur !!!)
... wie man da bei bis zu 2 Meter einzuhaltendem Sicherheitsabstand überholen will ohne vollständig auf die Gegenfahrbahn auszuweichen ist mir ein Rätsel - per Rechtsprechung und Gesetz ist DAS jedoch Pflicht - in der Praxis hält sich aber "keine Sau" dran (entschuldigt die Ausdrucksweise)... insofern ist es auch vollkommen unerheblich, ob auf der rechten Fahrbahn nun ein oder zwei Rennradfahrer fahren, denn der "Überholende" muss so oder so zum Überholen vollständig auf die Gegenfahrbahn ausweichen - auch das wird gerne vergessen! ...
Und auch ob da nun ein Radweg ist oder nicht spielt keine Rolle, denn: kein Mensch weiß ob der überhaupt benutzbar und/oder den baulichen Vorschriften entspricht und/oder zu Unrecht als solcher ausgeschildert wurde - insofern entbindet das Vorhandensein "eines Etwas", das fälschlicherweise als Radweg gesehen oder bezeichnet wird den Kfz-Fahrer nicht von der Pflicht beim Überholen vollständig auf die Gegenfahrbahn auszuweichen!!! (zum großen Teil werden solche Verkehrsanlagen sogar illegal von den Behörden "als Radweg" beschildert, dies ist leider - mangels Etat - gängige Praxis in den Kommunen Deutschlands, und politisch gewollte "unklare Rechts- und Verkehrslage" = daher Vorsicht bei der Radwegbenutzung! - Radweg ist nicht gleich Radweg)
...der Sinn von Verkehrsregeln ist die Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer zu erhöhen - und nicht die Geschwindigkeit der Kfz (!!!) ...
...hupen, drängeln, zu dicht überholen und schneiden gehören hingegen offenbar "zum guten Umgangston" - wer gefährdet hier also wen??? ... wäre ja noch schöner, wenn ich hier in Berlin demnächst vollkommen legal Fußgänger überfahren darf, die bei rot über die Ampel gehen (kommt hier oft vor) getreu dem Motto "wozu soll ich bremsen, DER hat sich doch nicht an die Regeln gehalten?!" - ich werde damit zum "Straftäter" und Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt (!!!) - (siehe § 223 StGB)
Die meisten legen sich die Verkehrsregeln eben lieber selbst aus, anstatt sich mal genauer damit zu befassen und tönen dann auch noch groß rum und meinen "recht zu haben" ...
Gute Nacht Deutschland!
... in anderen Ländern geht das anders, dort teilt man die Fahrbahn ganz selbstverständlich mit dem Radverkehr (siehe Bild am Ende).
...
Über den Vorwurf, dass "wir Rennradfahrer" mit unserem "teilweise inakzeptablen" Verhalten andere gefährden würden kann ich insofern nur lachen ...
...
Wie ist eure Meinung zu dem Artikel???
Weitere Links zum Thema:
http://www.adfc-weimar.de/download/Seitenabstand.pdf
http://www.merkur-online.de/auto-ve...adfahrer-viel-abstand-ueberholen-1365809.html
...
Stellungnahme des ADFC:
"Radfahrer können durch Ihr Verhalten deutlich dazu beitragen, als gleichberechtigte fahrzeugführende Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden. Dazu gehört in erster Linie Präsenz auf der Fahrbahn, aber auch die selbstbewusste Inanspruchnahme des Verkehrsraumes."
habe jüngst am Wochenende folgenden Artikel in einem regionalen Reklamen-/Anzeigeblatt gesehen:
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Abgesehen davon, dass "wir Rennradfahrer" an der einen oder anderen Stelle des Artikels ziemlich verunglimpft werden - um nicht zu sagen der Artikel strotzt vor Sarkasmus - spricht das Bild ja auch schon eine deutliche Sprache: ... denn 1.) ist auf dem Bild kein Radweg zu sehen, 2.) hält der Autofahrer nicht den notwendigen Sicherheitsabstand (zählt das nicht bereits als "gefährlicher Eingriff" oder "Nötigung" im Straßenverkehr?) und 3.) sieht man "durchgezogene Linien" und ein Überholverbotsschild ...
Außerdem fehlt jeglicher Verweis darauf, dass man ohnehin nicht überall überholen darf (!!!) - selbst wenn es nach Beschilderung erlaubt ist - sondern nur dann, ... (Zitat § 5 StVO) "wenn dadurch beim gesamten Überholvorgang eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist" ... UND: ... auch eine Gefährdung der Radfahrer ausgeschlossen ist (das wird ja von den Kfz-Fahrern immer gern vergessen, da sie selbst niemals unter den angesprochenen Bedingungen radfahren ), in dem die notwendigen Abstände eingehalten werden:
o Sicherheitsabstand beim Ausscheren (nicht erst wenigen Zentimeter vor dem Hinterrad)
o Sicherheitsabstand beim Wiedereinscheren (Reaktionsweg + Bremsweg = Halteweg)
und vor allem:
o Seitenabstand von mindestens (!!!) 1,5 Meter (ab 90 km/h sogar 2 Meter !!!)
(siehe dazu: ... § 5 Abs. 4 StVO)
(siehe dazu http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html
...
*oh mann!* ... wieder also mal jede Menge Halbwissen, Ignoranz und mangelnde Rücksichtnahme seitens des Autors unter Verweis auf das Bedürfnis des Kfz-Fahrers "immer und überall überholen zu können" was hier im Artikel allerdings mit dem Bedürfnis des Radfahrers nach Sicherheit ( = Abstände!!!, siehe Link vom ADFC) in Konflikt kommt und vom Autor nicht mal erwähnt wird, der da überhaupt keinen Interessenkonflikt sieht, sondern allein "die Radfahrer" in der Pflicht und als Regelbrecher sieht (was ausweislich des Bildes aber gar nicht der Fall ist) ... alles also nur pauschale Behauptungen und sich nur auf die Regeln beziehend, die einem gerade so "in den Kram" passen ... "typisch Kfz-Fahrer" kann/muss ich da wohl als Gegenreaktion sagen - auf der StVO rumreiten, aber von "Tuten und Blasen" keine Ahnung ... *seufz* ... man muss schon die ganze StVO lesen, und nicht nur die Abschnitte, die einem gerade gefallen.
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Liebe Auto-, Mofa- und Radfahrer, es sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt ...
(...ich kläre mal auf...)
... "äußerst rechts" fahren heißt nicht, dass Radfahrer im Rinnstein fahren müssen (siehe Seite 19 zu http://www.adfc-weimar.de/download/Seitenabstand.pdf), sondern - um sich nicht zu gefährden (!!!) - eine Entfernung ab Lenkerende von
1 Meter zum rechten Fahrbahnrand einhalten dürfen, bei Straßenbahnschienen, Bordsteinen, Gullydeckeln und Kopfsteinpflaster sogar mehr (!!!) ... das scheinen die meisten nicht zu wissen ...
... da der Radfahrer selbst auch noch 1 bis 1,2 Meter Platz beansprucht befindet er sich damit vollkommen regelkonform (!!!) bereits mitten auf der Fahrbahn (Standardfahrbahnbreite Landstraße = 3,25 Meter - innerorts teilweise deutlich weniger) ...
(das ist eine einfache Rechenaufgabe: 1 + 1,2 = 2,2 Meter, die sich das äußerste linke Lenkerende des Radfahrers vom rechten Fahrbahnrand entfernt befinden darf - das ist sogar deutlich links von der Mitte der Fahrspur !!!)
... wie man da bei bis zu 2 Meter einzuhaltendem Sicherheitsabstand überholen will ohne vollständig auf die Gegenfahrbahn auszuweichen ist mir ein Rätsel - per Rechtsprechung und Gesetz ist DAS jedoch Pflicht - in der Praxis hält sich aber "keine Sau" dran (entschuldigt die Ausdrucksweise)... insofern ist es auch vollkommen unerheblich, ob auf der rechten Fahrbahn nun ein oder zwei Rennradfahrer fahren, denn der "Überholende" muss so oder so zum Überholen vollständig auf die Gegenfahrbahn ausweichen - auch das wird gerne vergessen! ...
Und auch ob da nun ein Radweg ist oder nicht spielt keine Rolle, denn: kein Mensch weiß ob der überhaupt benutzbar und/oder den baulichen Vorschriften entspricht und/oder zu Unrecht als solcher ausgeschildert wurde - insofern entbindet das Vorhandensein "eines Etwas", das fälschlicherweise als Radweg gesehen oder bezeichnet wird den Kfz-Fahrer nicht von der Pflicht beim Überholen vollständig auf die Gegenfahrbahn auszuweichen!!! (zum großen Teil werden solche Verkehrsanlagen sogar illegal von den Behörden "als Radweg" beschildert, dies ist leider - mangels Etat - gängige Praxis in den Kommunen Deutschlands, und politisch gewollte "unklare Rechts- und Verkehrslage" = daher Vorsicht bei der Radwegbenutzung! - Radweg ist nicht gleich Radweg)
...der Sinn von Verkehrsregeln ist die Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer zu erhöhen - und nicht die Geschwindigkeit der Kfz (!!!) ...
...hupen, drängeln, zu dicht überholen und schneiden gehören hingegen offenbar "zum guten Umgangston" - wer gefährdet hier also wen??? ... wäre ja noch schöner, wenn ich hier in Berlin demnächst vollkommen legal Fußgänger überfahren darf, die bei rot über die Ampel gehen (kommt hier oft vor) getreu dem Motto "wozu soll ich bremsen, DER hat sich doch nicht an die Regeln gehalten?!" - ich werde damit zum "Straftäter" und Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt (!!!) - (siehe § 223 StGB)
Die meisten legen sich die Verkehrsregeln eben lieber selbst aus, anstatt sich mal genauer damit zu befassen und tönen dann auch noch groß rum und meinen "recht zu haben" ...
Gute Nacht Deutschland!
... in anderen Ländern geht das anders, dort teilt man die Fahrbahn ganz selbstverständlich mit dem Radverkehr (siehe Bild am Ende).
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Über den Vorwurf, dass "wir Rennradfahrer" mit unserem "teilweise inakzeptablen" Verhalten andere gefährden würden kann ich insofern nur lachen ...
...
Wie ist eure Meinung zu dem Artikel???
Weitere Links zum Thema:
http://www.adfc-weimar.de/download/Seitenabstand.pdf
http://www.merkur-online.de/auto-ve...adfahrer-viel-abstand-ueberholen-1365809.html
...
Stellungnahme des ADFC:
"Radfahrer können durch Ihr Verhalten deutlich dazu beitragen, als gleichberechtigte fahrzeugführende Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden. Dazu gehört in erster Linie Präsenz auf der Fahrbahn, aber auch die selbstbewusste Inanspruchnahme des Verkehrsraumes."