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Artikel zum Thema "Rennradfahrer auf der Straße" ...

Yanneck

Yanneck
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Hallo liebes Forum,

habe jüngst am Wochenende folgenden Artikel in einem regionalen Reklamen-/Anzeigeblatt gesehen:

o_O

Artikel Oderbruchrundschau.jpg


...

Abgesehen davon, dass "wir Rennradfahrer" an der einen oder anderen Stelle des Artikels ziemlich verunglimpft werden - um nicht zu sagen der Artikel strotzt vor Sarkasmus - spricht das Bild ja auch schon eine deutliche Sprache: ... denn 1.) ist auf dem Bild kein Radweg zu sehen, 2.) hält der Autofahrer nicht den notwendigen Sicherheitsabstand (zählt das nicht bereits als "gefährlicher Eingriff" oder "Nötigung" im Straßenverkehr?) und 3.) sieht man "durchgezogene Linien" und ein Überholverbotsschild ... o_O

Außerdem fehlt jeglicher Verweis darauf, dass man ohnehin nicht überall überholen darf (!!!) - selbst wenn es nach Beschilderung erlaubt ist - sondern nur dann, ... (Zitat § 5 StVO) "wenn dadurch beim gesamten Überholvorgang eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist" ... UND: ... auch eine Gefährdung der Radfahrer ausgeschlossen ist (das wird ja von den Kfz-Fahrern immer gern vergessen, da sie selbst niemals unter den angesprochenen Bedingungen radfahren :confused: ), in dem die notwendigen Abstände eingehalten werden:

o Sicherheitsabstand beim Ausscheren (nicht erst wenigen Zentimeter vor dem Hinterrad)
o Sicherheitsabstand beim Wiedereinscheren (Reaktionsweg + Bremsweg = Halteweg)

und vor allem:

o Seitenabstand von mindestens (!!!) 1,5 Meter (ab 90 km/h sogar 2 Meter !!!)
(siehe dazu: ... § 5 Abs. 4 StVO) :daumen:

(siehe dazu:) http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaen...verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html

...

*oh mann!* o_O ... wieder also mal jede Menge Halbwissen, Ignoranz und mangelnde Rücksichtnahme seitens des Autors unter Verweis auf das Bedürfnis des Kfz-Fahrers "immer und überall überholen zu können" was hier im Artikel allerdings mit dem Bedürfnis des Radfahrers nach Sicherheit ( = Abstände!!!, siehe Link vom ADFC) in Konflikt kommt und vom Autor nicht mal erwähnt wird, der da überhaupt keinen Interessenkonflikt sieht, sondern allein "die Radfahrer" in der Pflicht und als Regelbrecher sieht (was ausweislich des Bildes aber gar nicht der Fall ist) ... alles also nur pauschale Behauptungen und sich nur auf die Regeln beziehend, die einem gerade so "in den Kram" passen ... "typisch Kfz-Fahrer" kann/muss ich da wohl als Gegenreaktion sagen - auf der StVO rumreiten, aber von "Tuten und Blasen" keine Ahnung ... *seufz* ... man muss schon die ganze StVO lesen, und nicht nur die Abschnitte, die einem gerade gefallen.

...

Liebe Auto-, Mofa- und Radfahrer, es sei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt ...

(...ich kläre mal auf...) ;)

... "äußerst rechts" fahren heißt nicht, dass Radfahrer im Rinnstein fahren müssen (siehe Seite 19 zu http://www.adfc-weimar.de/download/Seitenabstand.pdf), sondern - um sich nicht zu gefährden (!!!) - eine Entfernung ab Lenkerende von
1 Meter zum rechten Fahrbahnrand einhalten dürfen, bei Straßenbahnschienen, Bordsteinen, Gullydeckeln und Kopfsteinpflaster sogar mehr (!!!) ... das scheinen die meisten nicht zu wissen ...

... da der Radfahrer selbst auch noch 1 bis 1,2 Meter Platz beansprucht befindet er sich damit vollkommen regelkonform (!!!) bereits mitten auf der Fahrbahn (Standardfahrbahnbreite Landstraße = 3,25 Meter - innerorts teilweise deutlich weniger) ...

(das ist eine einfache Rechenaufgabe: 1 + 1,2 = 2,2 Meter, die sich das äußerste linke Lenkerende des Radfahrers vom rechten Fahrbahnrand entfernt befinden darf - das ist sogar deutlich links von der Mitte der Fahrspur !!!)

... wie man da bei bis zu 2 Meter einzuhaltendem Sicherheitsabstand überholen will ohne vollständig auf die Gegenfahrbahn auszuweichen ist mir ein Rätsel o_O - per Rechtsprechung und Gesetz ist DAS jedoch Pflicht - in der Praxis hält sich aber "keine Sau" dran (entschuldigt die Ausdrucksweise)... insofern ist es auch vollkommen unerheblich, ob auf der rechten Fahrbahn nun ein oder zwei Rennradfahrer fahren, denn der "Überholende" muss so oder so zum Überholen vollständig auf die Gegenfahrbahn ausweichen - auch das wird gerne vergessen! ... :confused:

Und auch ob da nun ein Radweg ist oder nicht spielt keine Rolle, denn: kein Mensch weiß ob der überhaupt benutzbar und/oder den baulichen Vorschriften entspricht und/oder zu Unrecht als solcher ausgeschildert wurde - insofern entbindet das Vorhandensein "eines Etwas", das fälschlicherweise als Radweg gesehen oder bezeichnet wird den Kfz-Fahrer nicht von der Pflicht beim Überholen vollständig auf die Gegenfahrbahn auszuweichen!!! (zum großen Teil werden solche Verkehrsanlagen sogar illegal von den Behörden "als Radweg" beschildert, dies ist leider - mangels Etat - gängige Praxis in den Kommunen Deutschlands, und politisch gewollte "unklare Rechts- und Verkehrslage" = daher Vorsicht bei der Radwegbenutzung! - Radweg ist nicht gleich Radweg)

...der Sinn von Verkehrsregeln ist die Sicherheit ALLER Verkehrsteilnehmer zu erhöhen - und nicht die Geschwindigkeit der Kfz (!!!) ...

...hupen, drängeln, zu dicht überholen und schneiden gehören hingegen offenbar "zum guten Umgangston" - wer gefährdet hier also wen??? ... wäre ja noch schöner, wenn ich hier in Berlin demnächst vollkommen legal Fußgänger überfahren darf, die bei rot über die Ampel gehen (kommt hier oft vor) getreu dem Motto "wozu soll ich bremsen, DER hat sich doch nicht an die Regeln gehalten?!" - ich werde damit zum "Straftäter" und Körperverletzung ist kein Kavaliersdelikt (!!!) - (siehe § 223 StGB)

:confused:

Die meisten legen sich die Verkehrsregeln eben lieber selbst aus, anstatt sich mal genauer damit zu befassen und tönen dann auch noch groß rum und meinen "recht zu haben" ...

Gute Nacht Deutschland!

... in anderen Ländern geht das anders, dort teilt man die Fahrbahn ganz selbstverständlich mit dem Radverkehr (siehe Bild am Ende).

:daumen:

...

Über den Vorwurf, dass "wir Rennradfahrer" mit unserem "teilweise inakzeptablen" Verhalten andere gefährden würden kann ich insofern nur lachen ... :eek:

...



Wie ist eure Meinung zu dem Artikel???

:rolleyes:




Weitere Links zum Thema:

http://www.adfc-weimar.de/download/Seitenabstand.pdf
http://www.merkur-online.de/auto-ve...adfahrer-viel-abstand-ueberholen-1365809.html

...

Stellungnahme des ADFC:

"Radfahrer können durch Ihr Verhalten deutlich dazu beitragen, als gleichberechtigte fahrzeugführende Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden. Dazu gehört in erster Linie Präsenz auf der Fahrbahn, aber auch die selbstbewusste Inanspruchnahme des Verkehrsraumes."



Seitenabstand.JPG
 
Aber Du hast schon mal sonst so im Forum herumgelesen? Das ist halt ein typischer Sommerloch-Artikel eines Provinz-Käseblattes, über den sich die ebenso typische Klientel sicher freuen wird. Derartige Druckwerke gibt es in jedem Ort, etwas sinnvolleres als die Kleinanzeigen findet sich in denen eh' nicht und sonst verstopfen sie eben die Altpapiertonne.

Wende Dich doch mal an den Schmierfink, der den "Artikel" verfasst hat, lege ihm ganz sachlich die Fakten dar. Redakteure sind durchaus besuchbar. Schreibe zumindest einen Leserbrief.

Alles andere, was Du schon aufgezählt hast, findet sich hier doch zu Hauf ausdiskutiert.
 
Zwar ist der Zeitungsartikel aufgrund seiner Auslassungen, holzschnitthaften Vereinfachung und tendenzieller Wortwahl klar ein reißerischer Lückenfüller ohne die geringste journalistische Qualität, 5 Rennradfahrer dürfen jedoch dennoch nicht nebeneinanderfahren, 15 müßten es sein, um ein Zweierreihen zu bilden. Ebenso ist das Abspreizen des Mittelfingers eine Beleidigung, die nicht nur teuer werden kann, sondern auch bei geistig minderbemittelten Kraftfahreren (99,9 Prozent aller) eine für den Radfahrer tödliche Gewalteskalation (Überfahren) auslösen kann. Lebensbejahende Rennradfahrer sollten beides vermeiden.
 
Der Artikel sagt es schon selber, der Radweg war 15m von der Straße weg, damit weit genug um nicht mehr zur Straße zu gehören, oder anders da ist eine Nutzungspflicht auch mit blauen Schild nicht gegeben.

Was der da aus der STVO zitiert hat ist veraltet. In der neuen Fassung steht zwar im Prinzip das gleiche, aber dort ist besser klar gestellt, das eine Radwegpflicht nicht die Regel sein soll.
 
Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen. Jede andere Verwendung stellt in Deutschland eineOrdnungswidrigkeit dar, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von zehn Euro vorgesehen ist.[1] Die Verwendung zu folgenden Zwecken ist also nicht zulässig:
  • „Aufwecken“ eines Verkehrsteilnehmers, der vor einer Ampel „eingeschlafen“ ist.
  • Aufmerksammachen oder Beschwerde, dass sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten hat.
  • Zum Vertreiben der „Bösen Geister“ im Geleitzug eines neu vermählten Ehepaares.
  • Zum Grüßen von Bekannten oder Freunden an der Straße.
  • Hupkonzert nach sportlichem Erfolg der Lieblingsmannschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe
Wer mag? S. Friedrich hat öffentlich eine Ordnungswidrigkeit zugegeben.
 
Yanneck Du als ausgewieserner Kenner der StVO weisst schon, dass ein "Überhohlverbotsschild" nicht verbietet ein Radfahrer zu überholen. Ansonsten würde ich dir empfehlen so etwas in einem Autofahrerforum zu posten. Hier ist die Kenntniss der Rechte von Radfahrer doch sehr verbreitet. ;)
 
Kann irgendwie nie nachvollziehen, warum Kritiker der rennradfahrenden Zunft immer wieder auf das "professionelle" Aussehen abheben.
Dass, das in dem oben verlinkten pseudojournalistisch aufgemachten Bericht in Verbindung mit dem Foto sarkastisch gemeint ist, ist mir durchaus klar. Trotzdem ist mir dieses Phänomen schon öfter untergekommen - ich kann es einfach nicht nachvollziehen. Ist es vielleicht Neid? Oder haben diese Kritiker sonst keine Angriffspunkte?
Über das "professionelle" Aussehen von u.a. Fußball-, Handball-, Basketball,- Volleyballspieler und Marathonläufer macht sich doch sonst auch niemand lustig.

Das Thema Rennradfahrer vs. Autofahrer ist meiner Meinung nach ohnehin lächerlich und hinfällig. Gegenseitige Rücksichtnahme und das Eindenken in die jeweilige Perspektive des Gegenübers würde wohl so manche Konfliktsituation entschärfen und für die jeweilige Partei verständlich machen. Klingt vielleicht etwas naiv, ist aber mein Standpunkt. Persönlich bin ich ja nicht nur auf dem Rad unterwegs, sondern auch mit dem Auto.
Sicherlich gibt es Schwarze Schafe, aber die gibt es leider immer und überall.
 
Was in der obersten Etage von einigen Personen (Journalist) vorgeht bzw. nicht vorgeht kann ich manchmal nicht nachvollziehen. Wieso sollten persönliche Überzeugungen Vorrang vor Regeln haben, die in einer demokratischen Gesellschaft verabschiedet würden? Hat man das Recht auf seiner Seite, so sollte dies auch an die entsprechende Person kommuniziert werden, ein Ausweinen unter Gleichgesinnten hilft hier wenig. Folgende Fragen stellen sich mir:

* Inwieweit entspricht das Bild der Wirklichkeit?
* Sind die Radsportler verpflichtet auf den neben liegenden Radweg zu fahren? Wann ja, wann nein?
* Wann dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
* Wann sind sie verpflichtet nachfolgenden Verkehr passieren zu lassen? Sofort?
* Rechten Seitenstreifen benutzen: Unpräzise Sprachführung! Was bedeutet das, müssen sie auf dem, rechts neben dem bzw. links neben dem Streifen fahren?
 
Sich über fehlende journalistische Qualität in Anzeigenblättern aufzuregen, ist ungefähr genauso sinnvoll, wie sich über Titten im Playboy zu beschweren. Überhaupt: Den Schreiber als Journalisten zu bezeichnen, beleidigt alle qualifizierten Angehörigen dieses Berufsstandes.

Der Grundintention dieses Threads stimme ich aber vollkommen zu: Die meisten Menschen in diesem Land hängen der Meinung an, die StVO würde exklusiv den Autoverkehr regeln und alle anderen Verkehrsteilnehmer hätten sich irgendwie darum herum zu arrangieren. Verkehrspolitisch blicke ich immer neidisch nach Holland: Die Akzeptanz anderer Fortbewegungsarten neben dem Auto ist ungleich höher und auch der Mut zu unkonventionellen Ideen, wie das Miteinander der Verkehrsteilnehmer modern geregelt werden kann, ist deutlich größer, siehe z.B. "Shared Spaces".
 
Wer mag? S. Friedrich hat öffentlich eine Ordnungswidrigkeit zugegeben.

Nö, hat er nicht, denn...

Die Hupe darf laut § 16 der StVO ausschließlich dazu benutzt werden, (...) die eigene Überholabsicht anzukündigen.

...nichts anderes hat er getan.

Auch ich mache gern mal durch leichtes Hupen auf mich aufmerksam, gegenüber wem auch immer. Leider wird die Hupe mittlerweile immer öfter direkt als Nötigung verstanden. Ich plädiere daher auch für zwei verschiedene genormte Huptöne: einen freundlichen, vielleicht Mehrklang-Ton, und einen "Hau ab Du Arsch"-Ton, damit jeder weiß, wie's gemeint ist.

Ansonsten schließe ich mich vollkommen der weiter oben dargelegten Sommerloch-Begründung für diese journalistische Glanzleistung an.

Gruß,

Markus
 
Kaum ist der Sommer da, kommt auch schon das Loch. Abgründe, Abgründe, Abgründe...

Zur Ehrenrettung meiner Zunft sei wenigstens noch gesagt: Es handelt sich hierbei um eine Glosse, nicht um einen Artikel klassicher Art. Da darf man viel. Sollte aber inhaltlich korrekt bleiben.
 
Ich vermisse außerdem einen Hinweis auf den Rechteinhaber des Bildes, das aus dem Stern (?) kommt. Ist der Verweis rechts einfach abgeschnitten oder fehlt der völlig?
 
Ich vermisse außerdem einen Hinweis auf den Rechteinhaber des Bildes, das aus dem Stern (?) kommt. Ist der Verweis rechts einfach abgeschnitten oder fehlt der völlig?
Damit kriegen wir ihn! VERKLAGEN!!!:D

(...als Zeitvertreib, um das eigene Sommerloch zu füllen)
 
Warum wird dieser Artikel HIER thematisiert? Glaubt HIER jemand, dass einer der solchen geistigen Dünn...... in einem Käseblatt von sich gibt in einem Forum von und für Rennradfahrer mitliest? Ich geb mal frecherweise die Antwort selber: Nein, tut er und auch seine Gesinnungsgenossen (die, die der Meinung sind die Straße ist nur für Autos da) nicht weil warum auch.
Also: Dieses Thema gehört in ein Autofahrerforum - wenn es sowas gibt. Das weiss ich nicht denn dies interressiert widerum mich nicht.
 
Auch ich mache gern mal durch leichtes Hupen auf mich aufmerksam, gegenüber wem auch immer. Leider wird die Hupe mittlerweile immer öfter direkt als Nötigung verstanden. Ich plädiere daher auch für zwei verschiedene genormte Huptöne: einen freundlichen, vielleicht Mehrklang-Ton, und einen "Hau ab Du Arsch"-Ton, damit jeder weiß, wie's gemeint ist.

ich fordere Smilies für Hupen :lol:
 
* Sind die Radsportler verpflichtet auf den neben liegenden Radweg zu fahren? Wann ja, wann nein?
* Wann dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
* Wann sind sie verpflichtet nachfolgenden Verkehr passieren zu lassen? Sofort?
* Rechten Seitenstreifen benutzen: Unpräzise Sprachführung! Was bedeutet das, müssen sie auf dem, rechts neben dem bzw. links neben dem Streifen fahren?
Ich bin mit genannten Verkehrsregeln nicht ganz vertraut, da ich nicht in Deutschland lebe. Kann mir jemand die aufgeführten Fragen beantworten und eventuell die jeweilige StVO nennen?
 
Ich bin mit genannten Verkehrsregeln nicht ganz vertraut, da ich nicht in Deutschland lebe. Kann mir jemand die aufgeführten Fragen beantworten und eventuell die jeweilige StVO nennen?

Radwege müssen nur dann benutzt werden, wenn diese zur Straße gehören und mit einem der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. Die Verkehrszeichen müssen dabei aus Blech sein, aufgemalte Schilder auf den Boden alleine sind nur Hinweise und führen nicht zu dieser Pflicht. Ein Radweg gehört zur Straße, wenn dieser nah genug da dran verläuft und die gleichen Vorfahrtsegeln hat.

Radfahrer dürfen immer dann nebeneinander fahren, wenn dadurch niemand behindert wird.

Grundsätzlich müssen Fahrzeuge schnelle Fahrzeuge an geeigneter Stelle passieren lassen. Notfalls müssen sie warten. Was das nun in Zeiteinheiten bedeutet ist im Gesetz selber nicht festgelegt.

Rechte Seitenstreifen benutzen heißt auf dem Seitenstreifen fahren. Dürfen Radfahrer und Mofas grundsätzlich wenn der Seitenstreifen rechts an die Fahrbahn angrenzt. Andere Fahrzeuge dürfen es nur um schnelle Überholen zu lassen.
 
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