AW: Boonen darf bei TdF starten
Erst Recht beim wiederholten Vorfall innerhalb der Bewährungszeit vom 1. Verfahren. Muss ich mir jetzt wieder ne Belehrung einfangen, das es Quatsch sei...?
Da hast Du nicht unrecht. Aber die Belgische Staatsanwaltschaft sollte sich dafür interessieren. Jeder andere kleine Kokser würde ein Strafverfahren bekommen.
Erst Recht beim wiederholten Vorfall innerhalb der Bewährungszeit vom 1. Verfahren. Muss ich mir jetzt wieder ne Belehrung einfangen, das es Quatsch sei...?