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Carbon Beschädigung. Nur Verkratzt oder gefährlich?

Der Paypal käuferschutz sollte doch auch hier greifen, wenn der Verkäufer die Bezahlung als waren und Dienstleistungen akzeptiert hat, unabhängig davon ob er eine Privatperson ist, oder?
 
Wenn ich lese daß beide Achsen abmontiert waren, bedeutet das für mich, daß auch beide Räder demontiert waren. D.h. das Schaltwerk mußte das komplette Gewicht des Rahmen abfangen. Dann ist natürlich klar warum das Schaltwerk kaputt geht. Deshalb liefern Radhersteller die Rahmen in den allermeisten Fällen mit eingebautem Hinterrad.
 
Wenn ich lese daß beide Achsen abmontiert waren, bedeutet das für mich, daß auch beide Räder demontiert waren. D.h. das Schaltwerk mußte das komplette Gewicht des Rahmen abfangen. Dann ist natürlich klar warum das Schaltwerk kaputt geht. Deshalb liefern Radhersteller die Rahmen in den allermeisten Fällen mit eingebautem Hinterrad.
Aber wenn der Verkäufer dahingehend keine Vorkehrungen (Abstandshalter, Provisorien, Unterpolsterungen o.ä.) getroffen hat, liegt die Ursache ja sowohl bei Schaltwerk als auch bei dem mangelnden Achsschutz bei ihm. Ist das kein hinreichendes Argument?

@iLukas
Hast du den Verkäufer schon über den Zustand des Rades nach Ankunft bei dir informiert? Falls ja, wie reagiert er?
 
@iLukas
Paypal hilft dir nicht dabei deine (wohl nicht vorhandenen Gewährleistungsrechte) durchzusetzen. Im Übrigen ersetzt Paypal kein Gericht, sollte Paypal dir das Geld erstatten und der Verkäufer klagt auf Kaufpreiszahlung, wird es interessant wie das Gericht Paypal bewertet. Für tiefergehende Ausführungen wirst du jemanden bezahlen müssen.

@G.Fahr
Im Grunde genommen könnte man, damit argumentieren, dass das Fahrrad nicht verkehrsüblich verpackt war, aber dahingehend ist iLukas dann auch in der Nachweispflicht. Nur die Aussage das war nicht ordentlich verpackt, wird dünn.

Sollte der Verkäufer, dir nicht wissentlich ein beschädigtes Rad zugesendet haben, fürchte ich das wird eine langwierige Kiste für dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wenn der Verkäufer dahingehend keine Vorkehrungen (Abstandshalter, Provisorien, Unterpolsterungen o.ä.) getroffen hat, liegt die Ursache ja sowohl bei Schaltwerk als auch bei dem mangelnden Achsschutz bei ihm. Ist das kein hinreichendes Argument?

Die Schuld liegt dann beim Verkäufer, darin sind wir uns alle einig. Ich wollte auch nur darauf hinweisen, daß dies für den Käufer als weiteres Argument dienen sollte, den Kauf möglichst rückgängig zu machen.
 
Der Verkäufer behauptet felsenfest er hätte das Rad perfekt verpackt und will das Rad natürlich nicht zurück haben sondern eine Reklamation bei der DHL machen und mir ggf. noch mit 200€ entgegen kommen.Das ist für mich nicht attraktiv.
Er schiebts nur auf die DHL aber ich denke die Ausführungen bezüglich Schaltwerk ohne Hinterrad von @Hans Werner und die Position der Beschädigungen am Rahmen (zu 99% durch die Achsen) sprechen klar gegen eine adäquate Verpackung.

Überlege, ob ich jetzt mal einen Käuferschutzfall aufmachen soll, auch wenn ich verstanden haben, dass das kein Zivilrecht ersetzt. Wie das im Zweifel (wenn es überhaupt so weit kommt) gerichtlich entschieden wird, ist sicher knifflig.
 
Erkundige Dich mal mal Paypal wie das mit den Waren- und Dienstleistungen ist (google).

Wann bekommt der Verkäufer bei "Waren und Dienstleistungen" überhaupt sein Geld ? Mußt Du das erst bestätigen das alles ok ist ?

Wie sicher ist PayPal Waren und Dienstleistungen?
Wenn Sie ein Produkt online kaufen und per PayPal überweisen, wählen Sie immer "Waren und Dienstleistungen" aus. Dann greift in jedem Fall der PayPal-Käuferschutz. Kommt das Produkt nicht an oder handelt es sich um einen Betrug, erhalten Sie den vollen Einkaufspreis zurück.

Da müßte man mal jemand fragen, der das schon gemacht hat (auf privater Basis).
 
Genau, ich muss erst noch bestätigen, dass ich den Artikel erhalten habe damit der überwiesene Betrag frei gegeben wird. Das habe ich noch nicht getan
 
Also, es ist in der Tat so, dass das volle Risiko bei Übergabe der Sache an den Versender auf den Käufer übergeht - wie hier auch einige schon völlig richtig geschrieben haben. Vom Verkäufer wird kaum was zu holen sein.

Du kannst natürlich versuchen einen Käuferschutzfall aufzumachen und schauen, ob das irgendwas bringt ...


Mein Rat an dich, wie du mit der Sache weiter verfahren kannst:

A) Du hast eine Rechtsschutzversicherung. Dann könntest du ja mal zum Anwalt gehen und ausloten lassen, ob man was erreichen kann.

B) Du hast keine Rechtsschutzversicherung. Dann ärgere dich kurz und lass das Juristische bleiben. Schick lieber das Rad zwecks Reparatur zu polytube-cycles.de . (Einfach eine Kosten/Nutzen-Risiko-Abwägung machen, dann wird einem schnell klar, dass auf dem juristischen Weg - gerade bei dem verhältnismäßig geringen Streitwert - noch mehr Geld verbrannt wird.)


Mein Rat an alle, die auf Ebay-Kleinanzeigen ein lukratives Angebot entdeckt haben: Wenn ich etwas Interessantes sehe, dann schaue ich immer, wo der Verkäufer sitzt und wie weit das von mir weg ist. Bei einem Radius innerhalb von ca 400 km (bei besonders tollen Angeboten von mir aus auch mal 500 km) fahr ich selbst hin und hol mir die Sache ab. Wenn ich nicht wie ein Irrsinniger rase, kostet mich das ca 50€ an Sprit. Alles was weiter weg ist, sollen von mir aus andere kaufen ...
 
Wann bekommt der Verkäufer bei "Waren und Dienstleistungen" überhaupt sein Geld ? Mußt Du das erst bestätigen das alles ok ist ?
Nein, das Geld bekommt der Verkäufer sofort.

Paypal entscheidet fast immer zugunsten des Käufers, egal wie die Rechtslage aussieht!. @iLukas Ich würde an deiner Stelle jetzt sofort einen Paypal-Fall eröffnen, Ware beschädigt geliefert aufgrund mangelhafter Verpackung/Transportsicherung.
 
Der Verkäufer behauptet felsenfest er hätte das Rad perfekt verpackt und will das Rad natürlich nicht zurück haben sondern eine Reklamation bei der DHL machen und mir ggf. noch mit 200€ entgegen kommen.Das ist für mich nicht attraktiv.
Er schiebts nur auf die DHL aber ich denke die Ausführungen bezüglich Schaltwerk ohne Hinterrad von @Hans Werner und die Position der Beschädigungen am Rahmen (zu 99% durch die Achsen) sprechen klar gegen eine adäquate Verpackung.
Das sieht schlecht aus. Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt war und eine Beschädigung bei der Annahme nicht beim Postboten reklamiert wurde wird DHL immer auf ihre Verpackungsrichtlinien verweisen.....
 
Nein, das Geld bekommt der Verkäufer sofort.

Paypal entscheidet fast immer zugunsten des Käufers, egal wie die Rechtslage aussieht!. @iLukas Ich würde an deiner Stelle jetzt sofort einen Paypal-Fall eröffnen, Ware beschädigt geliefert aufgrund mangelhafter Verpackung/Transportsicherung.

so ist es.
Ich weiß gar nicht, was hier einige schreiben.
Entscheidend ist zwar der zivilrechtliche Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, es gilt aber das Recht mit Paypal.
Und das sagt: Käuferschutz.
Völlig egal mit Gefahrenübergang und so.
Tatsache ist: Paypal.
Und der Gegenstand muss unbeschadet beim Käufer ankommen. Das ist die Bestimmung des Käuferschutzes.
Ist er aber nicht.
Insofern: Paypal - Fall eröffnen - Geld zurück.
Was der Verkäufer will, ist klar, aber er hat den Deal mit Paypal zugelassen. Und das heißt (völlig unabhängig, was zivilrechtlich gilt), dass der Gegenstand unbeschädigt und in beschriebenen Zustand beim Käufer ankommt.

Der Verkäufer muss im Nachgang zusehen, was er aus der Sache macht, aber es gilt nicht sein Willen und nicht irgendetwas Zivilrechtliches, sondern es gilt der Deal, den der VK per Paypalzahlung eingegangen ist.

Abgesehen davon hat er das Rad eben mistig verpackt, Hinterrad muss immer rein oder aber Schaltwerk demontieren, ein Distanzstück zwischen die Ausfallenden und ein tragfähiger Untergrund unter dem gesamten Hinterbau.
Überhaupt auf die dusselige Idee zu kommen, die Laufräder so in den Karton zu packen....
 
Das sieht schlecht aus. Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt war und eine Beschädigung bei der Annahme nicht beim Postboten reklamiert wurde wird DHL immer auf ihre Verpackungsrichtlinien verweisen.....
auch das stimmt.
Ich hatte gerade den Fall, Versand Gitarre.
DHL redet sich immer raus: Gitarre ist nicht ordnungsgemäß verpackt.
Einfach mal googeln, das haben schon andere durch. DHL stellt auf Durchzug. Beschluss wird mitgeteilt, danach stellt sich DHL tot.
Bleibt nur: Mund abwischen oder Rechtsweg.
Ist so
 
Mein Rat an alle, die auf Ebay-Kleinanzeigen ein lukratives Angebot entdeckt haben: Wenn ich etwas Interessantes sehe, dann schaue ich immer, wo der Verkäufer sitzt und wie weit das von mir weg ist. Bei einem Radius innerhalb von ca 400 km (bei besonders tollen Angeboten von mir aus auch mal 500 km) fahr ich selbst hin und hol mir die Sache ab. Wenn ich nicht wie ein Irrsinniger rase, kostet mich das ca 50€ an Sprit. Alles was weiter weg ist, sollen von mir aus andere kaufen ...

Exakt meine Maxime.
Wenn ich mir ein Rad für 2000 Euro kaufe, setze ich mich ins Auto (400 km ist auch für mich so ein Richtwert).
Würde ich auch bei Laufrädern für 1000 Euro machen.
Bei 250 Euro würde ich eher Risiko spielen. Bis 100 km würde ich da aber auch noch bei einem empfindlichen Gegenstand fahren. Beispiel Gitarre.
 
so ist es.
Ich weiß gar nicht, was hier einige schreiben.
Entscheidend ist zwar der zivilrechtliche Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, es gilt aber das Recht mit Paypal.
Und das sagt: Käuferschutz.
Völlig egal mit Gefahrenübergang und so.
Tatsache ist: Paypal.
Und der Gegenstand muss unbeschadet beim Käufer ankommen. Das ist die Bestimmung des Käuferschutzes.
Ist er aber nicht.
Insofern: Paypal - Fall eröffnen - Geld zurück.
Was der Verkäufer will, ist klar, aber er hat den Deal mit Paypal zugelassen. Und das heißt (völlig unabhängig, was zivilrechtlich gilt), dass der Gegenstand unbeschädigt und in beschriebenen Zustand beim Käufer ankommt.

Der Verkäufer muss im Nachgang zusehen, was er aus der Sache macht, aber es gilt nicht sein Willen und nicht irgendetwas Zivilrechtliches, sondern es gilt der Deal, den der VK per Paypalzahlung eingegangen ist.

Abgesehen davon hat er das Rad eben mistig verpackt, Hinterrad muss immer rein oder aber Schaltwerk demontieren, ein Distanzstück zwischen die Ausfallenden und ein tragfähiger Untergrund unter dem gesamten Hinterbau.
Überhaupt auf die dusselige Idee zu kommen, die Laufräder so in den Karton zu packen....
Also mMn gilt hier vor allem deutsches Recht, festgelegt im BGB und dieses besagt wie schon mehrfach geschrieben, dass bei einem Privatverkauf der Verkäufer raus ist, wenn er den Artikel ordnungsgemäß verpackt an das Versandunternehmen übergeben hat. 🤔

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
 
Also mMn gilt hier vor allem deutsches Recht, festgelegt im BGB und dieses besagt wie schon mehrfach geschrieben, dass bei einem Privatverkauf der Verkäufer raus ist, wenn er den Artikel ordnungsgemäß verpackt an das Versandunternehmen übergeben hat. 🤔

https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Er scheint es ja aber nicht ordnungsgemäß verpackt zu haben.
Das wird auch die DHL sagen.
 
Was soll das, hattest du noch nie mit Paypal zu tun? 🤔 Deutsches Recht ist komplett egal im Hause Paypal, das weiß man seit Jahren.

Super für Käufer, oft ziemlich schlecht für Verkäufer.
@Platinum: Ich bin voll auf der Seite von Ehrles8. Natürlich gilt das Zivilrecht. Aber daneben hat der Verkäufer zugestimmt, dass Paypal eingebunden wird.
Und dann gilt: Paypal. Paypal ist es völlig egal, wer, wann wo, wie usw usf. Gegenstand muss heile ankommen. Ist er nicht. Fall eröffnen, Geld zurück, fertig.

Warum sollte das Gericht entscheiden: Oh, Sie haben aber den Bedingungen Paypals zugestimmt, und da gilt....aber der Gegenstand kam nicht....und somit hat Paypal das Geld zurückerstattet?

Hier gilt ausschließlich Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz.
Das Rad war nicht vernünftig verpackt.
Ich würde schnell den Fall eröffnen, jeder Tag zählt, viele Fotos machen. Vielleicht war noch ein Zeuge zugegen.

Ich habe nach meiner Erinnerung noch nie per Paypal etwas verkauft. Per Paypal gekauft, ja. Bei Ebay ging es immer ohne. Wer nicht will, muss woanders kaufen.
 
Du meinst also, dass Paypal über dem Gesetz steht?
Es ist ja nicht schlimm wenn du keine Erfahrungen mit dem Paypal Käuferschutz gemacht hast (ist auch nervig genug) aber dann diskutiere das doch bitte nicht in diesem Thread. Hier benötigt der Kollege Hilfe und eine realistische Einschätzung, was jetzt noch möglich ist und was normalerweise bei Paypal passiert. 🙂
 
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