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Aber wenn der Verkäufer dahingehend keine Vorkehrungen (Abstandshalter, Provisorien, Unterpolsterungen o.ä.) getroffen hat, liegt die Ursache ja sowohl bei Schaltwerk als auch bei dem mangelnden Achsschutz bei ihm. Ist das kein hinreichendes Argument?Wenn ich lese daß beide Achsen abmontiert waren, bedeutet das für mich, daß auch beide Räder demontiert waren. D.h. das Schaltwerk mußte das komplette Gewicht des Rahmen abfangen. Dann ist natürlich klar warum das Schaltwerk kaputt geht. Deshalb liefern Radhersteller die Rahmen in den allermeisten Fällen mit eingebautem Hinterrad.
Aber wenn der Verkäufer dahingehend keine Vorkehrungen (Abstandshalter, Provisorien, Unterpolsterungen o.ä.) getroffen hat, liegt die Ursache ja sowohl bei Schaltwerk als auch bei dem mangelnden Achsschutz bei ihm. Ist das kein hinreichendes Argument?
Nein, das Geld bekommt der Verkäufer sofort.Wann bekommt der Verkäufer bei "Waren und Dienstleistungen" überhaupt sein Geld ? Mußt Du das erst bestätigen das alles ok ist ?
Das sieht schlecht aus. Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt war und eine Beschädigung bei der Annahme nicht beim Postboten reklamiert wurde wird DHL immer auf ihre Verpackungsrichtlinien verweisen.....Der Verkäufer behauptet felsenfest er hätte das Rad perfekt verpackt und will das Rad natürlich nicht zurück haben sondern eine Reklamation bei der DHL machen und mir ggf. noch mit 200€ entgegen kommen.Das ist für mich nicht attraktiv.
Er schiebts nur auf die DHL aber ich denke die Ausführungen bezüglich Schaltwerk ohne Hinterrad von @Hans Werner und die Position der Beschädigungen am Rahmen (zu 99% durch die Achsen) sprechen klar gegen eine adäquate Verpackung.
Nein, das Geld bekommt der Verkäufer sofort.
Paypal entscheidet fast immer zugunsten des Käufers, egal wie die Rechtslage aussieht!. @iLukas Ich würde an deiner Stelle jetzt sofort einen Paypal-Fall eröffnen, Ware beschädigt geliefert aufgrund mangelhafter Verpackung/Transportsicherung.
auch das stimmt.Das sieht schlecht aus. Wenn die Verpackung äußerlich unbeschädigt war und eine Beschädigung bei der Annahme nicht beim Postboten reklamiert wurde wird DHL immer auf ihre Verpackungsrichtlinien verweisen.....
Mein Rat an alle, die auf Ebay-Kleinanzeigen ein lukratives Angebot entdeckt haben: Wenn ich etwas Interessantes sehe, dann schaue ich immer, wo der Verkäufer sitzt und wie weit das von mir weg ist. Bei einem Radius innerhalb von ca 400 km (bei besonders tollen Angeboten von mir aus auch mal 500 km) fahr ich selbst hin und hol mir die Sache ab. Wenn ich nicht wie ein Irrsinniger rase, kostet mich das ca 50€ an Sprit. Alles was weiter weg ist, sollen von mir aus andere kaufen ...
Also mMn gilt hier vor allem deutsches Recht, festgelegt im BGB und dieses besagt wie schon mehrfach geschrieben, dass bei einem Privatverkauf der Verkäufer raus ist, wenn er den Artikel ordnungsgemäß verpackt an das Versandunternehmen übergeben hat.so ist es.
Ich weiß gar nicht, was hier einige schreiben.
Entscheidend ist zwar der zivilrechtliche Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, es gilt aber das Recht mit Paypal.
Und das sagt: Käuferschutz.
Völlig egal mit Gefahrenübergang und so.
Tatsache ist: Paypal.
Und der Gegenstand muss unbeschadet beim Käufer ankommen. Das ist die Bestimmung des Käuferschutzes.
Ist er aber nicht.
Insofern: Paypal - Fall eröffnen - Geld zurück.
Was der Verkäufer will, ist klar, aber er hat den Deal mit Paypal zugelassen. Und das heißt (völlig unabhängig, was zivilrechtlich gilt), dass der Gegenstand unbeschädigt und in beschriebenen Zustand beim Käufer ankommt.
Der Verkäufer muss im Nachgang zusehen, was er aus der Sache macht, aber es gilt nicht sein Willen und nicht irgendetwas Zivilrechtliches, sondern es gilt der Deal, den der VK per Paypalzahlung eingegangen ist.
Abgesehen davon hat er das Rad eben mistig verpackt, Hinterrad muss immer rein oder aber Schaltwerk demontieren, ein Distanzstück zwischen die Ausfallenden und ein tragfähiger Untergrund unter dem gesamten Hinterbau.
Überhaupt auf die dusselige Idee zu kommen, die Laufräder so in den Karton zu packen....
Er scheint es ja aber nicht ordnungsgemäß verpackt zu haben.Also mMn gilt hier vor allem deutsches Recht, festgelegt im BGB und dieses besagt wie schon mehrfach geschrieben, dass bei einem Privatverkauf der Verkäufer raus ist, wenn er den Artikel ordnungsgemäß verpackt an das Versandunternehmen übergeben hat.
https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Also mMn gilt hier vor allem deutsches Recht, festgelegt im BGB
@Platinum: Ich bin voll auf der Seite von Ehrles8. Natürlich gilt das Zivilrecht. Aber daneben hat der Verkäufer zugestimmt, dass Paypal eingebunden wird.Was soll das, hattest du noch nie mit Paypal zu tun? Deutsches Recht ist komplett egal im Hause Paypal, das weiß man seit Jahren.
Super für Käufer, oft ziemlich schlecht für Verkäufer.
Du meinst also, dass Paypal über dem Gesetz steht?Was soll das, hattest du noch nie mit Paypal zu tun? Deutsches Recht ist komplett egal im Hause Paypal, das weiß man seit Jahren.
Super für Käufer, oft ziemlich schlecht für Verkäufer.
Es ist ja nicht schlimm wenn du keine Erfahrungen mit dem Paypal Käuferschutz gemacht hast (ist auch nervig genug) aber dann diskutiere das doch bitte nicht in diesem Thread. Hier benötigt der Kollege Hilfe und eine realistische Einschätzung, was jetzt noch möglich ist und was normalerweise bei Paypal passiert.Du meinst also, dass Paypal über dem Gesetz steht?