Wenn ich bei den Kleinanzeigen ein Angebot mache, egal ob VB oder nicht VB, dann ist das sehr wohl eine Zusage, dass ich es zumindest zu dem Kurs auch abgebe. In meinen Augen ist das ganz klar ein Angebot, an welches man sich als Verkäufer schon allein aus Gründen des Anstandes halten sollte. So ist zumindest mein Verständnis einer privaten Kleinanzeige.
hier liegt ja genau der Hund begraben. Dein Verständnis (und das vieler anderer) einer privaten Kleinanzeige ist aus rechtlicher Sicht nicht korrekt.
Eine Anzeige in den Kleinanzeigen ist nämlich
kein "verbindliches Angebot" sondern eine "Einladung zur Abgabe eines Angebots".
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande wenn ein Angebot vom Kaufinteressenten abgegeben
und vom Inserenten der Anzeige auch angenommen wird.
Sprich, du siehst das Rad in der Anzeige für 650€ (Einladung zur Abgabe eines Angebots).
Du schreibst dem Verkäufer des Rades, dass du das Rad für die 650€ kaufen möchtest (Angebot/Antrag)
Der Verkäufer schreibt dir, dass er dir das Rad verkauft, oder wo du es abholen kannst etc. (Annahme)
Erst jetzt kommt ein Kaufvertrag zustande, der bindend ist.
Das ist vielen nicht bewusst, aber das hat auch Vorteile.
Stell dir mal vor du schaltest eine Anzeige über eine superduper polierte c-Record Kurbel. Aus Unwissenheit über den Preis willst du nur 10€ dafür haben. Binnen kürzester Zeit melden sich 20 Leute die sagen, dass sie die Kurbel nehmen. Wenn hier schon ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustanden kommen würde, dann wärst du verpflichtet 20 polierte c-Record Kurbeln für je 10€ zu verkaufen. Du hast aber nur die eine Kurbel! Was nun?