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Die lodengrünen Spinner mal wieder.....

Eine Krähe schlägt die andere zur Preisverleihung vor. Warum dieses Blatter-Bashing? Er zumindest hat niemanden umgebracht oder -lassen...
 
Doch hat er!
Durch die Vergabe der WM nach Katar hat er indirekt schon so einige gepresste Gastarbeiter auf dem Gewissen, wohl wissentlich, welche Zustände rechtlich in diesem Land herrschen. Eben ein Mensch ohne Gewissen.
Das kann man auch genau anders sehen. Dank der WM liegt jetzt endlich das Augenmerk der Welt auf den Verhältnissen, unter denen die Menschen dort arbeiten müssen und es bessert sich was. Die echten WM-Baustellen, die direkt mit der WM in Zusammenhang stehen, sind nach meinen Informationen (von Vertriebsleuten deutscher Baumaschinenhersteller, die regelmäßig vor Ort sind) im Hinblick auf Organisation, Sicherheit etc. die besten weltweit - höhere Standards als in Deutschland. Es gibt aber auch andere (berichten die gleichen Quellen), die wohl leider auch die Mehrheit stellen, wo die Bauarbeiter mit Flipflops über die Baustellen laufen und ungesichert in Baugerüsten rumklettern.

Fakt ist, dass hierzulande über Tote auf vermeintlichen WM-Baustellen berichtet wurde, bevor dort überhaupt der erste Spatenstich auf einer WM-Baustelle getan wurde, die Journaille sich aber um eine differenzierte Berichterstattung gar nicht erst bemüht. Fakt ist ferner, dass man mittlerweile einiges zur Steigerung der Baustellensicherheit und der Arbeitnehmerrechte in die Wege geleitet hat. Leider ist es auch ein Fakt, dass das von den lokalen Bauunternehmen nur schleppend umgesetzt und die schleppende Umsetzung staatlicherseits auch kaum verfolgt wird. Insofern ist das Qatar-Bashing auch nicht völlig unberechtigt - und vielleicht trotzdem falsch! Ich befürchte, dass Kritik, die am Ende als unberechtigt, weil undifferenziert, wahrgenommen wird, gar nicht mehr angenommen wird. Insofern ist möglicherweise die undifferenzierte, oberflächliche Berichterstattung (und deren ebenso unreflektierte Wiedergabe) schädlicher als alles andere!
 
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http://www.gesetze-bayern.de/Conten...N-41380?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Kleiner Appetizer zum Link:

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf der Erteilung der Waffenbesitzkarten und die Ungültigkeitserklärung und Einziehung seines Jagdscheins. Das Landratsamt erteilte ihm 19... und 20... Waffenbesitzkarten (Nrn. ... und ...), in die zuletzt ... Waffen eingetragen waren; weiter war der Kläger Besitzer eines am ... Januar 2014 erteilten Dreijahresjagdscheines.

Am ... Mai 2014 gab der Kläger von einem 3 m hohen Jägerstand aus insgesamt drei Schüsse auf eine zuvor von ihm auf einem Holzpfosten angebrachte Schützenscheibe ab, um die Treffpunktlage des auf der Repetierbüchse montierten Zielfernrohrs zu überprüfen. Der Pflock, an dem die Schützenscheibe angeheftet war, befand sich 77 m vom Hochsitz entfernt. Vom Hochsitz kommt man über eine Waldschneise zur Kreisstraße. Die Entfernung vom Holzpflock, der sich noch in der Waldschneise befand, bis zur Kreisstraße betrug etwa 180 m. Zwei Radfahrer, die zu dieser Zeit von ... Richtung ... auf dem Radweg parallel zur Kreisstraße ... fuhren, hörten Schüsse von dem Waldstück und nahmen ein Pfeifen über ihren Köpfen wahr. Der Zeuge S. sagte in seiner polizeilichen Vernehmung aus, dass er insgesamt drei Schüsse wahrgenommen habe. Nach dem zweiten Schuss habe er ein Zischen über seinem Kopf wahrgenommen, es habe sich so angehört, als würde das Geschoss trullern. Dann sei es zu einem dritten Knall gekommen. Er sei Berufssoldat gewesen und habe des Öfteren selbst im Gefecht geschossen. Daher sei ihm das Geräusch bekannt gewesen. Es sei ihm sofort klar gewesen, dass dies gerade ein Schuss gewesen sei und ein Geschoss über ihre Köpfe geflogen sei. Die Ehefrau sagte ebenfalls aus, dass sie ein Zischen über ihrem Kopf wahrgenommen habe. Danach habe es einen Knall von einem Schuss gegeben. Sie habe das Zischen am Anfang gar nicht zuordnen können; es sei vom Geräusch her wie eine Silvesterrakete gewesen, aber etwas kräftiger. Das Geschoss sei gefühlt 30 - 50 cm über ihren Kopf geflogen.
 
Stinkt nach grober Fahrlässigkeit (Scheibe zu hoch aufgehängt) oder Vorsatz.
Geschosse aus Jagdgewehren können bis zu fünf Kilometer weit fliegen. Jäger wissen das.
 
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