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Gesetzliche Gewährleistung bei mehrmaligen Defekt

meister_racer

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Hallo,

ich habe mir vor mehr als 2 Jahren über einen Ebay Händler günstig(keine B-Ware!) eine FSA Carbon/Vorbaukombi gekauft. Nach ein paar Monaten entstand soetwas wie ein feiner Riss(kann auch nur der Lack gewesen sein) hinten um den Vorbau herum. Daraufhin habe ich den Lenker zurückgeschickt und auch prompt einen neuen bekommen.
Dann ist das selbe nach einigen Monaten mit diesem Lenker auch passiert und wieder habe ich ihn zurückgeschickt und Ersatz bekommen.
Da in den nächsten Wochen 2 Jahre seit meinem Kauf vergangen sind habe ich den Händler per Mail gefragt ob ich den umgetauschten Lenker denn nochmal zurückschicken könnte wenn er nochmal defekt geht daraufhin antwortete er mit nein, es wäre schon unnormal das der Lenker zweimal kapputt geht.

Nun habe ich natürlich jetzt Angst das der Lenker wieder kapputt geht und meine 500 Euro weggeschmissenes Geld sind. Ich habe allerdings gehört das ich eigentlich ein Recht darauf habe bei mehrmaligen defekt sogar das Geld zurück zu bekommen kennt sich damit wer aus?

Vg
Meister_Racer
 
...

Nun habe ich natürlich jetzt Angst das der Lenker wieder kapputt geht und meine 500 Euro weggeschmissenes Geld sind. Ich habe allerdings gehört das ich eigentlich ein Recht darauf habe bei mehrmaligen defekt sogar das Geld zurück zu bekommen kennt sich damit wer aus?

Ein Anwalt kennt sich damit aus. Es ist keine gute Idee, sich in einem Fahrradforum rechtlichen Rat zu holen,
wenn man selber nicht einschätzen kann, ob die gegebenen Antworten nun richtig oder falsch sind.
Wenn der Anwalt sich irrt, ist er versichert. Hier bekommst Du allenfalls bessere Kaffeesatzleserei.
 
sorry aber wer holt sich wegen dieser Frage eine kostenpflichtige Auskunft beim Anwalt?
Im übrigen gibts im Web reichlich Seiten, wo man kompetente Hilfe bekommt und auch in diesem Forum wird es so einige geben, die diesbezüglich auch schon Erfahrungen gesammelt haben.
Darum ist die Frage absolut ok.

Wenn Du allerdings so denkst frage ich mich, was du hier im Forum machst? Warum gehst du nicht zum Zweiradhändler, der hat alles gelernt und gibt dir kompetente Antwort. Dann musst du keine zweifelhaften Beiträge ungelernter Schrauber und nicht professioneller Rennradfahrer fürchten.

Fühl dich jetzt nicht angegriffen, ist nur so ein Gedankenspiel von mir.
 
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beginnt mit dem Übergang der Gefahr an der Sache an den Käufer. Grob gesagt: Rechnungsdatum. Das Lieferdatum eines Austauschlenkers hat auf die Sache keinen Einfluss. Ist ganz einfach und wird von Konsumenten immer wieder falsch eingeschätzt.
Wenn mein TV fast 2 Jahre alt ist, kann ich durch Austausch des Gerätes als Gewährleistungsfall nicht die Gewährleistungspflicht verlängern.

Das würde die Sache ja auch völlig ad absurdum führen.
 
Eigentlich wurde schon alles gesagt, jedoch ist die Argumentation des Händlers völliger Blödsinn.
Da in den nächsten Wochen 2 Jahre seit meinem Kauf vergangen sind habe ich den Händler per Mail gefragt ob ich den umgetauschten Lenker denn nochmal zurückschicken könnte wenn er nochmal defekt geht daraufhin antwortete er mit nein, es wäre schon unnormal das der Lenker zweimal kapputt geht.
Es spielt keine Rolle wie oft das Teil kaputt geht. Wenn er das unnormal findet, sollte er das FSA mitteilen und nicht dir. Einzig die zwei Jahre zählen, wobei nach 6 Monate die Beweislastumkehr gilt.
Darüberhinaus kommt es noch drauf an wie lange der Hersteller Garantie gibt. Sollten auf das Teil 5 Jahre Garantie sein (manche Gersteller machen das!), kannst du dich noch an den Hersteller wenden.

Ich habe einen Monitor, der nun innerhalb von 5 Monaten mit dem gleichen Fehler zweimal kaputt gegangen ist...
 
Ist der Lenker schon wieder kaputt?
Vorsorglich kannst du jedenfalls nicht den Lenker tauschen lassen.
Und sollte er nach 2 Jahren des Erstkaufs wieder einen Defekt haben, hast du IMHO Pech.
Ein Austausch verlängert die Gewährleistungspflicht nicht.
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...ehrleistungs-garantiezeit-nach-austausch.html
Wenn der verlinkte Artikel den rechtlichen Sachverhalt richtig darstellt, stimmt genau Deine Schlussfolgerung nicht.
Vorausgesetzt:
Zitat:
Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen.
Was auch logisch ist, da es sich um ein Verjähren verdeckter Mängel handelt. Der Austausch erkennt in dem Fall ja an, daß der Vertrag verkäuferseits nicht erfüllt wurde.
Auch der ausgetauschte Gegenstand kann solche enthalten. Der Vertrag kann ja nicht erfüllt werden, wenn der Verkäufer (konstruiert) am letzten Tag der Verjährung ein wieder mangelhaftes Teil schickt.

Du musst nur das "ABER" in dem Fall beachten.
Wieder Zitat:
Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.
Klar, tauscht der Verkäufer aus Kulanz, ohne Anerkenntnis der Gewährleistungsverpflichtung, aus, so bleibt der Kaufvertrag ja weiter und ab erster Lieferung erfüllt.
 
Das Problem wird hier eher sein, dass du in der Beweispflicht bist. Also wirst du nachweisen müssen, dass der Schaden hier schon bei der Auslieferung bestand. Das wird meiner Meinung nach verdammt schwierig. Der Händler kann immer noch sagen, dass schlechte Wege, ein Umfallen des Rades, zu viele Kilometer etc. pp. dran Schuld sind. Irgendwann ist das Material halt ermüdet. Das Gegenteil müßtest du erstmal beweisen können.
 
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