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"Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

BertRacoon

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Kollegen,

hier ein interessanter Fall bezüglich "Helmpflicht" auf dem Rennrad:

http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/helm-auf-109320.php

8.9.2011 – Fahrradfahrer, die bei einem Unfall eine Kopfverletzung erleiden, müssen sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn sie keinen Helm getragen haben. Das gilt zumindest dann, wenn sie mit einem Rennrad unterwegs waren (Urteil vom 3. März 2011, Az.: 24 U 384/10).

...

Also immer schön die Murmel schützen :floet:

Gruß
DerBert
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

bei der "Pflicht" zum Tragen eines Fahrradhelm wird nach der Art des Rades unterschieden?

Dann wird es aber auch Zeit, dass diese Unterscheidung bei der Benutzungspflicht von Radwegen eingeführt wird.




Es wird eben immer so ausgelegt wie es gerade gebraucht wird.:rolleyes:
Wenn jemand von nem rechtsabbiegenden LKW plattgerollt wird macht das nix. Hauptsache die Frisur hat-weil Helm getragen- nicht gelitten.:D
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Du kannst auch die Quelle bewerten? Das ist eine Plattform des Vereins von "wie drück ich mich auf jeden Fall vorm zahlen".

Meine Herrn, ich hab schon immer wieder gehört, die Schule taugt nichts mehr, aber das kontextuelles Textverständnis komplett gestrichen ist;)
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Egal was geurteilt wird... Nie oben ohne!!!
Kenne viele Unfallopfer, die keinen Helm trugen... aber mach das mal vor allem den älteren Leuten, die mitm Hollandrad nur mal so kurz unterwegs sind, klar...
Aber Leute, schaut doch mal die Autofahrer an... es gibt die Gurtpflicht... und wie viele fahren ohne. Hunderte !

Greetz
Norbert
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Vielviel delikater finde ich den Verweis, dass der Radfahrer eine Sorgfaltspflichts daraus trägt, dass er einen Weg befährt, der von anderen Teilnehmern als untergeordnet interpretiert werden kann. :lol:
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Zitat von Dietmar Kettler zum Urteil des LG Koblenz, DAR 2011, 395:

"Das Gericht führt auch völlig korrekt aus, dass trotz zahlreicher Untersuchungen weltweit die Geeignetheit des Helms zur statistisch signifikanten Verminderung von Kopfverletzungen bisher nicht nachgewiesen werden konnte. Und es urteilt schadensersatzrechtlich vollkommen korrekt weiter, dass selbst ein solcher abstrakter Nachweis die konkrete Prüfung nicht entbehrlich machen würde, ob der Helm auch im konkreten Fall Schäden verhindert hätte."

Quelle: http://recht-für-radfahrer.de/Aktuelles.html
Abschnitt: Schutzhelm vs. Wollmütze

Wissenschaft:Ideologie 1:0
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

8.9.2011 – Fahrradfahrer, die bei einem Unfall eine Kopfverletzung erleiden, müssen sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts München ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn sie keinen Helm getragen haben. Das gilt zumindest dann, wenn sie mit einem Rennrad unterwegs waren (Urteil vom 3. März 2011, Az.: 24 U 384/10).

Ein Mitverschulden an den Kopfverletzungen, obwohl man nicht der Verursacher des Unfalls war?

oder

Ein Mitverschulden am eigentlichen Unfall, obwohl man nicht der Verursacher war?

Welches Mitverschulden meinen die wohl? ;)
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

....zwingen uns per Gesetz auf den Radweg wo wir dann damit rechnen sollen, dass ein Autofahrer uns auf unserer Straße (Fahrradweg) übersieht....Unverschämtheit von m.E. imkompetenten Richtern!!!

Die Obliegenheit zum Helmtragen halte ich jedoch für gut (obwohl ich auch erst mit dem Rennrad damit angefangen habe und erst dann gemerkt habe, dass man den kaum bemerkt und der Kopf tatsächlich kühler bleibt).

......jetzt muss analog hierzu und zur Gurtpflicht im Auto nur noch eine "Obliegenheit zum Tragen von spezieller Schutzbekleidung und Protektoren für Motorradfahrer" eingeführt werden! Dei Dinger fahren mittlerweile ja über 300 km/h...rechtlich sauber mit Helm, Muscleshirt und Shorts...aber wahrscheinlich fahren viele Bundestags-, Bundesratsabgeordnete und Richter privat selber Motorrad ;-)

Greetz
Kay René
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Spitze, ich habe Klickpedalen drann. Ich bin also sportlich :lol:



(Ich glaub ich muss mich mal vorstellen).
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

......jetzt muss analog hierzu und zur Gurtpflicht im Auto nur noch eine "Obliegenheit zum Tragen von spezieller Schutzbekleidung und Protektoren für Motorradfahrer" eingeführt werden! Dei Dinger fahren mittlerweile ja über 300 km/h...rechtlich sauber mit Helm, Muscleshirt und Shorts...aber wahrscheinlich fahren viele Bundestags-, Bundesratsabgeordnete und Richter privat selber Motorrad ;-)

Der Grund wird wohl viel mehr sein, dass diese eine stärkere Lobby haben und auch anderen kein Dorn im Auge sind. (Renn-)Radfahrer sind eben überall unbeliebt, auf Radwegen sind sie eine Gefahr für andere Radfahrer (und Fußgänger!), auf Straßen sind sie eine Gefahr für sich selbst (was eigentlich niemanden interessiert :rolleyes:) und beeinträchtigen den ach so tollen Verkehrsfluss. ;)


Aber es ist wirklich eine Frechheit, dass dabei zwischen 'normalen' Radfahrern und Rennradfahrern unterschieden wird. Jede Form von Radfahrer setzt sich einer größeren (potentiellen) Gefahr aus, wenn sie ohne Helm unterwegs ist - Der Rentner auf seinem Hollandrad ist aber nicht dafür verantwortlich, wenn er eine Kopfverletzung bei einem durch ihn selbst verursachten Unfall erleidet; der Rennradfahrer ist verantwortlich für seine Kopfverletzung, wenn er den Unfall nicht verursacht hat - Das schimpft sich Rechtsstaat.
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Der Grund wird wohl viel mehr sein, dass diese eine stärkere Lobby haben und auch anderen kein Dorn im Auge sind. (Renn-)Radfahrer sind eben überall unbeliebt, auf Radwegen sind sie eine Gefahr für andere Radfahrer (und Fußgänger!), auf Straßen sind sie eine Gefahr für sich selbst (was eigentlich niemanden interessiert :rolleyes:) und beeinträchtigen den ach so tollen Verkehrsfluss. ;)


Aber es ist wirklich eine Frechheit, dass dabei zwischen 'normalen' Radfahrern und Rennradfahrern unterschieden wird. Jede Form von Radfahrer setzt sich einer größeren (potentiellen) Gefahr aus, wenn sie ohne Helm unterwegs ist - Der Rentner auf seinem Hollandrad ist aber nicht dafür verantwortlich, wenn er eine Kopfverletzung bei einem durch ihn selbst verursachten Unfall erleidet; der Rennradfahrer ist verantwortlich für seine Kopfverletzung, wenn er den Unfall nicht verursacht hat - Das schimpft sich Rechtsstaat.

Dadurch wird de fackto die Hempflicht eingeführt.
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Bleibt doch im Grunde, wie es ist:

Statistisch gesehen steht man mit Helm nicht besser da, aber man fühlt sich sicherer (und sei es der Schutz vor den Juristen).

Da der Rennradler ohnehin selten unter 25km/h und damit "fahrraduntypisch" fährt, ist er in den Augen der Juristen doch eh der Schuldige! :D

Was soll also die Aufregung?!
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Bei uns in der Rhön hat es wieder einen ohne Helm erwischt, ob es hier noch ne Rolle spielt, hat man teilweise oder volle Schuld

link
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

So wie sich das anhört, war der Radfahrer hier aber auch selbst Schuld. Zumindest heisst es er sei ohne Vorankündigung links abgebogen. Wenn man so unvorsichtig fährt kann das eben auch mal schief gehen.
Wer weiss, evtl. wäre er mit Helm jetzt noch am Leben.
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Hab mir grad heut einen bestellt.

Grad bei meinem Wiedereinstieg nach vielen Jahren unverzichtbar. Und zwar nicht nur aus Versicherungsgründen...:fro:
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Wenn ein Helm wirklich schützen soll, dann muß man wohl oder übel auf nen gut sitzenden Integralhelm zurückgreifen. Die Schutzwirkung dieser Calimero-Halbschalen aka Fahrradhelme werden bei weitem überschätzt.
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München


Hmm,

den eigenen Denkapparat einschalten... :p ;)

Leite mal plausibel her, ob und wieviel ein RR-Helm herkömmlicher Machart bei dem doch nicht unhäufigen Unfallszenario der sogenannten Gesichtsbremse zum Wohle des Trägers an Sturzenergie vernichten kann... :rolleyes:

Man kann und muß sich zu seiner eigenen Sicherheit (Stichwort Risikoüberkompensation) immer wieder vergegenwärtigen, daß ein "klassischer" RR-Helm bestenfalls die "halbe" Miete sein kann. Zu mehr taugt er rein konstruktionsbedingt einfach nicht, auch wenn es schwer fällt dies zu akzeptieren... :eyes:

nachgedachte Grüße

Martin
 
AW: "Helmpflicht" auf dem Rennrad / OLG München

Hmm,
Leite mal plausibel her, ob und wieviel ein RR-Helm herkömmlicher Machart bei dem doch nicht unhäufigen Unfallszenario der sogenannten Gesichtsbremse zum Wohle des Trägers an Sturzenergie vernichten kann... :rolleyes:
Nur ein echter Helm kann echten Schutz bieten! 200g Styropor wirken einfach keine Wunder.
 
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