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Kleinste STVZO konforme Beleuchtung fürs Rennrad

Für die Sattelstütze kann man sich einen Halter bauen oder dies hier:
https://www.elektrofahrrad24.de/bm-ruecklichthalter-fuer-sattelgestell-427sh
Kann man machen, dann darf man sich entscheiden, ob man da das Rücklicht oder den Z-Reflektor dran befestigt. Oder eine monströse Gepäckträgerlampe montieren. Das Problem, dass ein Reflektor nicht höher als 600mm über dem Boden angebracht werden darf ist damit noch nicht gelöst.

Seitenreflektoren können auch aus Folie bestehen. Ebenso der Frontreflektor auf das Steuerrohr geklebt.
Können. Dürfen aber nicht. Jeder Reflektor braucht ein Prüfzeichen, sonst gilt er genausowenig wie wenn gar keiner dran wäre. Die Anforderungen an einen Z-Reflektor erfüllt die Folie auch technisch nicht.

Zu erfüllen war 100% StVZO konform, siehe oben.

Pedalreflektoren sind so eine Sache, da überlege ich noch. Alternativ: SPD Pedalen mit SM-PD 22 Adapter mit Reflektor.
Es gibt auch für manche SPD-SL Pedale Reflektoren, zumindest listet Paul Lange welche mit Teilenummern. Ich hab nur noch keinen Laden gefunden, wo man die auch tatsächlich kaufen konnte. An Garmin Vector 3 oder andere heute so beliebte Pedal-Powermeter bekommst Du vermutlich auch keine dran.

Für die Klingel gibt es zB bei Amazon: Rockbros Bicycle Bell, mit einem Befestigunbgsstreifen für größere Lenkerdurchmesser.
Und wenn der Aero Lenker wie oft so üblich flach ist und nicht rund? Ich hatte schon an meinem mittlerweile recht alten Cervelo P3 mit Vision Basebare keine Lampe und keine Klingel dranbekommen, das das bisshen Klemmung neben dem Vorbau vom Aufsatz blockiert wurde und der Rest so flach/breit war das man nichts dranbekommen hat. Keine Klingel, kein Stecklicht, keinen Reflektor.

Es geht vieles, wenn man möchte.
Vieles geht aber oft nicht alles. 100% konformität ist oft nicht erreichbar. 90% Konform ist genauso nicht erlaubt wie 0%.

P.S.: Mein Winterrennrad/Crosser ist 100% konform, weil ichs einfach wissen wollte. Es hat allerdings einiges an Aufwand verursacht und vieles passt an meine anderen Rennräder nicht dran. Dass die Lösungen teils hässlich sind stört mich am Dreckrad nicht, an meine anderen würde ich das nicht alles dranbasteln wollen.
 

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Re: Kleinste STVZO konforme Beleuchtung fürs Rennrad
@usr

Ich liebe das schwarze Ninjakostüm. Mit ein paar Reflexelementen und v+ h mit doppelter Beleuchtung (für den Fall der Fälle) + mit diesen Dingern um die Fesseln ... unbezahlbar

71Nf0HNBPsL._AC_SY450_.jpg


Dazu roter Reflektorstreifen auf dem hinteren Schutzblech (wenn es denn nass ist) + auf der Helmrückseite. Mehr kannst du nicht tun ... mehr brauchst du nicht tun.
 
hat schon jemand die Microlights von Magniclights erwähnt? Stehen (hoffentlich!) kurz vor der Auslieferung. Die alte Version benutze ich bereits als Rücklicht. Klein, aber nicht rekordverdächtig.

So bald ich die Microlights habe, kann ich berichten...


Gruß, svenski.
 
hat schon jemand die Microlights von Magniclights erwähnt? Stehen (hoffentlich!) kurz vor der Auslieferung. Die alte Version benutze ich bereits als Rücklicht. Klein, aber nicht rekordverdächtig.

So bald ich die Microlights habe, kann ich berichten...


Gruß, svenski.
Ich kann diesen kleinen Leuchtpunkten nichts abgewinnen. Als Autofahrer des Nachts möchte ich den Radfahrer sehen und entsprechend habe ich meine Räder ausgerüstet um das umzusetzen was ich mir von anderen wünsche.
 
Und wenn der Aero Lenker wie oft so üblich flach ist und nicht rund? Ich hatte schon an meinem mittlerweile recht alten Cervelo P3 mit Vision Basebare keine Lampe und keine Klingel dranbekommen, das das bisshen Klemmung neben dem Vorbau vom Aufsatz blockiert wurde und der Rest so flach/breit war das man nichts dranbekommen hat. Keine Klingel, kein Stecklicht, keinen Reflektor.
Für einen Tacho und einer Actioncam findet sich aber immer eine Lösung.:cool:

Das sind imho nur Ausreden. So macher Motorradfahrer muss zB auch alles mögliche hässliche an sein Motorrad bauen, um zB nur das KFZ-Kennzeichen ordnungsgemäß daran zu befestigen. Da fragt auch keiner danach, ob es sinnvoll geht, es muss gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@usr

Ich liebe das schwarze Ninjakostüm. Mit ein paar Reflexelementen und v+ h mit doppelter Beleuchtung (für den Fall der Fälle) + mit diesen Dingern um die Fesseln ... unbezahlbar

71Nf0HNBPsL._AC_SY450_.jpg


Dazu roter Reflektorstreifen auf dem hinteren Schutzblech (wenn es denn nass ist) + auf der Helmrückseite. Mehr kannst du nicht tun ... mehr brauchst du nicht tun.
Thema war nicht “gesehen werden“, Thema war Stvzo. Dieses ständige fünfe gerade lassen ist der perfekte Nährboden dass einem Leute ohne Licht auf der falschen Seite entgegen kommen
 
Für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad gelten folgende Anbauhöhen:
Hinten: Schlussleuchte, Rückstrahler​
250mm min.​
1 200mm max.​
Ja, bei der Höhe hat man seit knapp fünf Jahren tatsächlich etwas mehr Auswahl. Da ist dir bestimmt ein Stein vom Herzen gefallen, ja?
 
So macher Motorradfahrer muss zB auch alles mögliche hässliche an sein Motorrad bauen, um zB nur das KFZ-Kennzeichen ordnungsgemäß daran zu befestigen. Da fragt auch keiner danach, ob es sinnvoll geht, es muss gehen.
Dort wird das aber auch knallhart durchgezogen und nicht auf der einen Seite “jammert nicht, kontrolliert doch eh keiner“ gezwinkert um dann auf der anderen Seite mit “die halten sich doch eh an keine Regeln!“ als Bürger zweiter Klasse auszugrenzen.

Noch mal zurück zum Lieblingsbeispiel: sind Liegeradfahrer alles verwegene outlaws? Sollte jede Liegeradbenutzung in Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden? Falls nicht, warum darf die StVZO dann Regeln enthalten die mit Liegerad nicht eingehalten werden können? Oder sind Liegeradfahrer vielleicht doch alles verwegene outlaws? Sollte jede Liegeradbenutzung in Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden? Sollte[...]
 
Ich kann diesen kleinen Leuchtpunkten nichts abgewinnen. Als Autofahrer des Nachts möchte ich den Radfahrer sehen und entsprechend habe ich meine Räder ausgerüstet um das umzusetzen was ich mir von anderen wünsche.
Das sind definitiv mehr als Positionsleuchten. Wenn der Radler gesehen werden soll, müsstest du ihn anstrahlen, aber du meintest vermutlich etwas anderes, oder? Flächiges Rücklicht ist sicher eine gute Idee, zwei kleine könnten aber ähnliches bewirken...
beschreib doch mal Deine Ausrüstung, interessiert mich, was Du meinst.

Gruß, svenski.
 
Das sind definitiv mehr als Positionsleuchten. Wenn der Radler gesehen werden soll, müsstest du ihn anstrahlen, aber du meintest vermutlich etwas anderes, oder? Flächiges Rücklicht ist sicher eine gute Idee, zwei kleine könnten aber ähnliches bewirken...
beschreib doch mal Deine Ausrüstung, interessiert mich, was Du meinst.

Gruß, svenski.
Ich verwende gerne die Sache von Busch und Müller. Den Reflektor für vorne habe ich schon verlinkt. Als Rücklicht habe ich dieses: https://www.bumm.de/de/produkte/dynamo-rucklichter/produkt/321ask.html?
an der Sattelstütze befestigt. Vorne werkelt ein 100 Lux Scheinwerfer und als Nabendynamo habe ich einen SON bzw. von shimano einen mit wenig Speichen, 24 an der Zahl um genau zu sein.
Falls ich ohne Pedalrückstrahler fahre, dann habe ich in der Tat solche gezeigten Klettbänder (ähnliche mit mehr Rückstrahlkraft) am Knöchel.
Da sollte der Gesetzgeber wirklich diese als Alternative zulassen.
 
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Noch mal zurück zum Lieblingsbeispiel: sind Liegeradfahrer alles verwegene outlaws? Sollte jede Liegeradbenutzung in Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden? Falls nicht, warum darf die StVZO dann Regeln enthalten die mit Liegerad nicht eingehalten werden können?
Verstehe nicht was Du meinst. Wenn an einem Kraftfahrzeug wegen der Bauart etwas nicht so angebracht werden kann wie es die Vorschriften vordern, muss man den Weg über eine Ausnahmegenehmigung nach §70 gehen. Und das sollte bei einem Liegerad aus welchem Grund nicht möglich sein?
 
Verstehe nicht was Du meinst. Wenn an einem Kraftfahrzeug wegen der Bauart etwas nicht so angebracht werden kann wie es die Vorschriften vordern, muss man den Weg über eine Ausnahmegenehmigung nach §70 gehen. Und das sollte bei einem Liegerad aus welchem Grund nicht möglich sein?

Da muss man nun wirklich kein Jurist sein. §70 führt gleich im ersten Absatz auf für welche Vorschriften Ausnahmen nach §70 genehmigt werden können. §67 ist nicht Teil dieser Liste.

Wenn du mit “in der Praxis mag das nicht so funktionieren, aber in der Theorie:“ argumentierst dann sollte das in der Theorie auch tatsächlich funktionieren, sonst geht das nicht wirklich auf ;)
 
Da muss man nun wirklich kein Jurist sein. §70 führt gleich im ersten Absatz auf für welche Vorschriften Ausnahmen nach §70 genehmigt werden können. §67 ist nicht Teil dieser Liste.
Und ich als Nichtjurist lese den ganzen § 1 durch und lese im 2. Absatz:
(1) Ausnahmen können genehmigen

2.
die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen von allen Vorschriften dieser Verordnung in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller; …
 
Wo mir welcher Stein hingefallen ist, ist nebensächlich. Das Maß von 600 mm ist schlichtweg nicht aktuell.
Es war noch aktuell als ich das vom Totengräber ziiterte geschrieben habe.
Verstehe nicht was Du meinst. Wenn an einem Kraftfahrzeug wegen der Bauart etwas nicht so angebracht werden kann wie es die Vorschriften vordern, muss man den Weg über eine Ausnahmegenehmigung nach §70 gehen. Und das sollte bei einem Liegerad aus welchem Grund nicht möglich sein?
Wo trägst Du so eine Ausnahmegenehmigung ein bei einem Fahrzeug, das gar keine Papiere hat? Das geht doch nur bei KFZ.

Ansonsten finde ich es lustig wie hier um des Kaisers Bart gestritten wird. Stein des Anstoßes der im aktuellen Jahrzehnt geführten Teildiskussion im Thread war ein ca. 10 Jahre altes Posting von mir mir in dem ich sinngemäß geschrieben habe "100% legal geht [derzeit] eh nicht, also macht was vernünftig ist - mach dran was leuchtet und Sicherheit bringt". Der zweite Teil der Aussage wurde geschickt weggeschnibbelt und stattdessen eine Scheindiskussion geführt auf Basis geänderter Rechtslage und nicht legaler sinnvoller Möglichkeiten, die ich ja ursprünglich grade propagiert habe im zitierten Posting.

Dabei wird dann noch unterstellt, dass "die Rennradfahrer" ja zu faul, zu doof oder zu renitent wären sich Beleuchtung ans Rad zu bauen
 
Wo trägst Du so eine Ausnahmegenehmigung ein bei einem Fahrzeug, das gar keine Papiere hat? Das geht doch nur bei KFZ.
Man könnte bestimmt eine Lösung finden.
Für eine § 70 bekommt man ja erst mal einen Schrieb, den man durch Angaben wie Hersteller, FIN, etc. zuordnen kann.
Wenn man keine Papiere hat in die man das übernehmen kann, sollte es doch ausreichend sein dieses Papier mitzuführen. Zuordnung ist ja möglich.
 
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