start41
Viel zu spät das Rad entdeckt
Bei der Bestellung hat der Händler ca. 12 Wochen Lieferzeit angegeben ..
Dann musst Du den Händler nach meinem Rechtsverständnis aber erst in Verzug setzen, also ihm eine Frist zur Erfüllung des Vertrags setzen, denn "ca. 12 Wochen Lieferzeit" ist kein verbindlicher Liefertermin aus dem Du Rechte ableiten kannst. Interessant wären in dem Fall natürlich auch die AGBs in dem geschlossenen Vertrag.
Eigentlich geht es ja nicht um Juristerei, hoffentlich nicht. Aber das o.g. ist zwar korrekt, aber nicht vollständig:
BGB §323 (4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
In den AGB ist das Thema Lieferverzug nicht geregelt, insofern greift das Gesetz.