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Lockdown schränkt Bewegung ein: Das bedeuten die neuen Regeln – so wird der 15 km-Radius bestimmt

Lockdown schränkt Bewegung ein: Das bedeuten die neuen Regeln – so wird der 15 km-Radius bestimmt

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Bund und Länder in Deutschland haben sich auf eine Verlängerung des geltenden Lockdowns bis mindestens zum 31. Januar 2021 geeinigt. Dazu kommt auch eine Verschärfung, die auch beim Rennradfahren Folgen hat. In Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 gilt nun ein maximaler Bewegungsradius von 15 km um den Wohnort. Wir zeigen euch, wie ihr diesen bestimmen könnt!

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Lockdown schränkt Bewegung ein: Das bedeuten die neuen Regeln – so wird der 15 km-Radius bestimmt
 
OH NEIN!
Jetzt hat diese ENTSETZLICHE Regierung, in ihrem FEHLGELEITETEN Versuch wichtige (absolute Bewegungsfreiheit in der Freizeit) und unwichtige (körperliche Unversehrtheit) Rechte abzuwägen doch tatsächlich am WICHTIGSTEN BÜRGERRECHT gekratzt! Dem Recht auf KREUZUNGSFREIE Trainingsstrecken mit MINDESTENS 200KM LÄNGE und WENIGSTENS 7000 HÖHENMETERN.
(Mehr dürfte im 30km-Kreis zwischen Bochum und Wuppertal wirklich kaum drin sein).
ENTSETZLICH! WIE SOLL ICH DA NUR MEINEN TRAININGSZUSTAND HALTEN?!

Ich sage nur: ROADIES; STAND BACK AND STAND BY!
denn
WIR (Rennradler mit 200km/Tag Mindestbedarf) SIND DAS VOLK!

Vielleicht sollten wir mal einen zweiten Zusatz zum Grundgesetz einfordern -- auf freies Tragen von Rennrädern? (In den USA gibt's sowas ähnliches - für teure Dinger aus Stahlrohren, so um die 9kg...)
Ganz innovativ: wir könnten mit Rennrädern bewaffnet ein Parlament besetzen und "FREIE FAHRT FÜR FREIE BÜRGER" schreien...

Doch bevor man mich hier jetzt jemand aus dem falschen Grund "liked":
<Ironie Ende>
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bezweifle dass diese Regelung für den Sport gedacht ist den man alleine betreibt. Die meisten Sportarten kommen mit 15 km Radius klar. So lange man alleine durch die Gegend kurvt wird das sicherlich niemanden stören. Gedacht ist es offensichtlich um Ausflüge und Ansammlungen an bestimmten Ausflugszielen zu vermeiden. Kann mir nicht vorstellen dass ein einzelner Radsportler angehalten und der Radius kontrolliert wird der niemanden gefährdet.

Rennradler aus meinem Nachbar Ort dürften gerade nicht (>200), ich schon (<200). Allerdings liegen gerade 15 cm Schnee, da ist außer dem Cyclocross eh nicht viel drin.
 
Also falls das bei uns kommt (meine kreisfreie Stadt von ca. 80.1xx Einwohnern hat stets eine Inzidenz von 30-50, mal mit Ausreißern von 80+ weil 2 Altersheime und unsere Unterkunft für Geflüchtete betroffen waren und das seit 1 Jahr) dann werd ich es Regelkonform bis zum letzten MILLIMETER ausreizen!

Wie affig ist es bitte?! Es geht hier doch angeblich um KONTAKTreduzierung!!! Ich fahre mit meinem Ehegatten und sonst treff ich niemanden! Ich werde also in Geiselhaft genommen und darf nur noch so Mickerrunden fahren und das zweite Jahr in Folge nicht im eigenen Bundesland ans Meer - während die Großstädter in 1 Stunde im 15km Umkreis 2mio Kontakte haben können wenn sie es drauf anlegen! Finde den Fehler 🤪 🤦‍♀️

Nungut wenn es ab Ortsgrenze geht, kann ich zwar nicht ans Meer oder so, aber ich kann tatsächlich Runden bis 180km fahren, wenn ich will. Wenn man es wirklich wörtlich ab Ortsschild auslegt. Unser Ort ist nicht kreisrund, jedes Ortschild ist halt im Norden, Osten, Süden, Westen und ab da rechne ich den Umkreis dann wenn es denn so kommt. Somit hab ich nen seeeeeehr großen Kreis von der jeweiligen Ortsgrenze in die jeweilige Himmelsrichtung ^^. Müsste zwar meine geplante 182km Orbit Runde etwas anpassen, aber gehen tut das und das zieh ich dann auch durch - sofern Sport erlaubt bleibt in dem Umkreis.

Im Moment bin ich aber halt in der luxuriösen Lage, das wir weder Ausgangssperren noch Umkreisbegrenzung haben. Wobei in SH ja eh crazy Eigenregelungen gelten. Wir hatten ne Inzidenz von 25 (besagtes Altersheim + Unterkunft für Geflüchtete > beides in sich geschlossen und abgesperrt für Außenstehende!) und sofort war Maskenpflicht in der Innenstadt - wo man eh niemandem zu nahe kommt da dort sehr wenige Leute noch hingehen überhaupt. Galt sogar bis ich denen auf den Sack gegangen bin auf dem Rad. Nach mehreren Beinahe Unfällen durch beschlagene Brillen wurde es dann 2 Wochen später sobald man mit dem Rad FÄHRT aufgehoben.

Anyway, Gott sei Dank nen kickr ergattert der mit Glück heute eintrifft, da kann ich mich zur allergrößten Not sogar auf den riesigen Balkon mit stellen und immerhin überhaupt was machen, falls wir französische Verhältnisse mit absolutem Ausgangsverbot zu allen Tageszeiten kriegen (was ich als garnicht mal so unrealistisch ansehe zur Zeit).
 
Also falls das bei uns kommt (meine kreisfreie Stadt von ca. 80.1xx Einwohnern hat stets eine Inzidenz von 30-50, mal mit Ausreißern von 80+ weil 2 Altersheime und unsere Unterkunft für Geflüchtete betroffen waren und das seit 1 Jahr) dann werd ich es Regelkonform bis zum letzten MILLIMETER ausreizen!

Wie affig ist es bitte?! Es geht hier doch angeblich um KONTAKTreduzierung!!! Ich fahre mit meinem Ehegatten und sonst treff ich niemanden! Ich werde also in Geiselhaft genommen und darf nur noch so Mickerrunden fahren und das zweite Jahr in Folge nicht im eigenen Bundesland ans Meer - während die Großstädter in 1 Stunde im 15km Umkreis 2mio Kontakte haben können wenn sie es drauf anlegen! Finde den Fehler 🤪 🤦‍♀️

Nungut wenn es ab Ortsgrenze geht, kann ich zwar nicht ans Meer oder so, aber ich kann tatsächlich Runden bis 180km fahren, wenn ich will. Wenn man es wirklich wörtlich ab Ortsschild auslegt. Unser Ort ist nicht kreisrund, jedes Ortschild ist halt im Norden, Osten, Süden, Westen und ab da rechne ich den Umkreis dann wenn es denn so kommt. Somit hab ich nen seeeeeehr großen Kreis von der jeweiligen Ortsgrenze in die jeweilige Himmelsrichtung ^^. Müsste zwar meine geplante 182km Orbit Runde etwas anpassen, aber gehen tut das und das zieh ich dann auch durch - sofern Sport erlaubt bleibt in dem Umkreis.

Im Moment bin ich aber halt in der luxuriösen Lage, das wir weder Ausgangssperren noch Umkreisbegrenzung haben. Wobei in SH ja eh crazy Eigenregelungen gelten. Wir hatten ne Inzidenz von 25 (besagtes Altersheim + Unterkunft für Geflüchtete > beides in sich geschlossen und abgesperrt für Außenstehende!) und sofort war Maskenpflicht in der Innenstadt - wo man eh niemandem zu nahe kommt da dort sehr wenige Leute noch hingehen überhaupt. Galt sogar bis ich denen auf den Sack gegangen bin auf dem Rad. Nach mehreren Beinahe Unfällen durch beschlagene Brillen wurde es dann 2 Wochen später sobald man mit dem Rad FÄHRT aufgehoben.

Anyway, Gott sei Dank nen kickr ergattert der mit Glück heute eintrifft, da kann ich mich zur allergrößten Not sogar auf den riesigen Balkon mit stellen und immerhin überhaupt was machen, falls wir französische Verhältnisse mit absolutem Ausgangsverbot zu allen Tageszeiten kriegen (was ich als garnicht mal so unrealistisch ansehe zur Zeit).
Bei uns in Hessen ist es nicht die Ortsgrenze sondern der gemeldete Wohnsitz !
 
Mein Wohnort (Dorf) hat einen Hauptort und Nebenorte. Welche Grenze gilt, die vom Hauptort oder die der Nebenorte? Kann wohl keiner beantworten. Gut, dass ich in BaWü wohne, wo man entschieden hat, diese Regelung vorerst nicht umzusetzen. Aktuell sind in BaWü ohnehin nur zwei kleinere LK >200 bei der 7-Tage Inzidenz. Falls die Regelung doch kommt, ein 15 km Radius hat einem Umfang von etwas mehr als 47 km. Das reicht für eine schöne Hausrunde :)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kreis#Umfang
 
Du solltest die offiziellen Medienberichte lesen. Dort steht es schon ziemlich klar. Oder auch kurz für dich: Radfahren als Freizeitbeschäftigung fällt darunter, ist also KEIN triftiger Grund. Soviel Verstand darf man im Übrigen dem Durchschnittsbürger zutrauen.
Bitte was sind "offizielle Medienberichte"?
Ich kenne nur offizielle Stellungnamen oder Bekanntmachungen und dann aber nicht mehr offizielle Medienberichte, wie übrigends auch dieser auf rennrad-news.de einer ist.

Nur weil du hier persönlich es nicht als triftigen Grund siehst dass Leute Sport betreiben und dadurch ihr Immunsystem stärken, heißt dies noch lange nicht dass es auch in diesen Regelungen so sein muss.
 
Interessant. Wenn das Radfahren eingeschränkt wird, werden plötzlich alle grantig. Not in my backyard und so!?

Ich stehe ja dem Corona-Krisenmanagement durchaus skeptisch gegenüber. Aber wenn wir für den Moment mal anerkennen, dass es eine Notsituation gibt, und wenn wir auch - für den Moment - anerkennen, dass Kontaktreduktion der einzige Ausweg ist, was wären denn dann trennscharfe Maßnahmen, die nur sinnvolle und nützliche Mobilitätseinschränkungen bewirken und alles Ungefährliche weiterhin ermöglichen?

Ausgangspunkt waren doch die Szenen in Skigebieten im Dezember. Die wollte man vermeiden. Der Trick war die 15-km-Coronaleine. Dass die nun auch Radsportler erfasst, ist halt ein Kollateralschaden, der im Gesamtzusammenhang der Erwähnung nicht wert ist. Also, wer die Corona-Maßnahmen grundsätzlich mitträgt, sollte auch das hinnehmen. Oder glaubt Ihr, die MP-Runde hat Geist, sich mit speziellen Problemen von Radsportlern zu beschäftigen, von denen 50 Prozent sowieso gerade auf der Rolle trainieren?

Also wenn man grundsätzlich die Regierungspolitik befürwortet, sind die Radfahreinschränkungen meiner Meinung nach ein wirklich hinnehmbarer, ja geradezu lächerlicher Kollateralschaden.

Natürlich könnte man diese direkte Betroffenheit zum Anlass nehmen, grundsätzlich zu hinterfragen, wie die Regierung eigentlich zu ihren Maßnahmen kommt, welche Kollateralschäden sie wenigstens auf dem Schirm hat, wie sie die erwarteten Kollateralschäden gewichtet, welche sie ignoriert oder übersieht und wie das passieren kann, etc. etc. Dafür gibt's hier schöne Fäden!
 
Ich bezweifle dass diese Regelung für den Sport gedacht ist den man alleine betreibt. Die meisten Sportarten kommen mit 15 km Radius klar. So lange man alleine durch die Gegend kurvt wird das sicherlich niemanden stören. Gedacht ist es offensichtlich um Ausflüge und Ansammlungen an bestimmten Ausflugszielen zu vermeiden. Kann mir nicht vorstellen dass ein einzelner Radsportler angehalten und der Radius kontrolliert wird der niemanden gefährdet.

Rennradler aus meinem Nachbar Ort dürften gerade nicht (>200), ich schon (<200). Allerdings liegen gerade 15 cm Schnee, da ist außer dem Cyclocross eh nicht viel drin.
So siehts mal aus.

Leute, die ihr Hirn einschalten, wissen ohnehin, wie sie sich in einer Pandemie zu verhalten haben. Solo-Rennradfahrten von eigener Haustür zu eigener Haustür treiben kein Infektionsgeschehen voran. Ob nun 14 oder 18 Km vom Wohnort entfernt. Völlig Bumms.

Die 15 Km Regelung ist natürlich zum Eindämmen des Tagestourismus gedacht. Also eine repressive Maßnahme für Menschen, die bisher eben weniger ihr Hirn eingeschaltet haben.

Wir haben diese 15 Km Regelung in Sachsen schon im März gehabt. Ich halte mich beim Rennradfahren so gut es geht daran. Manchmal weicht man halt 1 oder 2 Km ab, um z. B. nicht über einen 500 Hektar großen Maisschlag fahren zu müssen.

Ihr werdets nicht glauben....
Mir ist schon des öfteren beim RR fahren die Polizei begegnet. Kontrolliert haben die mich bislang nie. Warum auch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Da das Ganze erst ab einer Inzidenz von 200 Eintritt, sind doch die wenigsten hier überhaupt betroffen? Selbst die Münchner können noch fleißig in die Alpen starten.

Und viele die es betrifft, kommen doch offensichtlich selten aus Ihrem 15 km Radius raus!? Würde ich in so einem Landkreis wohnen, würde ich mich über die Teile der Bevölkerung ärgern, die es offensichtlich nicht schaffen, mal für 3 Wochen die Kontakte zu reduzieren und nicht über die Politik, die hier mit stumpfen Waffen kämpft.

Hier noch was zum schmunzeln...
 

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Ich kann einige Kommentare hier absolut nicht nachvollziehen. Dann fahrt halt die 15km Strecke 5 mal hin und her, oder fahrt im 15km Umkreis um euren Wohnort/Kreis herum.

Wen juckt´s? Momentan fahren die meisten von euch doch noch nicht einmal draußen.

Das ist erstens keine DAUERmaßnahme und zweitens betrifft es nur Orte mit Inzidenz jenseits der 200.

Bedankt euch bei den Leuten, die entgegen jeder Vernunft, in Rudeln die Skigebiete in Beschlag genommen haben.

Was soll die Regierung denn noch tun? Ich möchte nicht in deren Schuhen stecken, denn egal was sie machen, es ist falsch. Im Nachhinein ist dann wieder jeder klüger und zerfetzt die damals getroffenen Entscheidungen.

Ich beneide keinen, der derzeit da oben steht und für unser Land Maßnahmen treffen muss.

Statt zu jammern, solltet ihr froh sein, dass ihr überhaupt draußen Sport machen dürft. Es gibt auch Länder in denen noch nicht einmal das möglich war/ist.
 
Da das Ganze erst ab einer Inzidenz von 200 Eintritt, sind doch die wenigsten hier überhaupt betroffen? Selbst die Münchner können noch fleißig in die Alpen starten.

Und viele die es betrifft, kommen doch offensichtlich selten aus Ihrem 15 km Radius raus!? Würde ich in so einem Landkreis wohnen, würde ich mich über die Teile der Bevölkerung ärgern, die es offensichtlich nicht schaffen, mal für 3 Wochen die Kontakte zu reduzieren und nicht über die Politik, die hier mit stumpfen Waffen kämpft.

Hier noch was zum schmunzeln...
Die Ü 60 Karte sieht aber auch ähnlich aus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Endlich hats mal Vorteile, als Radfahrer in Berlin zu wohnen. 15km Radius um Berlin... Ergibt gut 220km Außengrenzumfang. Wenn man nicht Luftlinie fährt sondern auf realen Straßen sind das sicher minimal 250km. Bin schon fast verlangt, mir da eine Route zusammen zu klicken :)

Niemanden wird interessieren, wenn man sich beim Sport >15km von der Heimatstadtgrenze entfernt. Es sei denn, man radelt direkt in ein Skigebiet. :)
 
Endlich hats mal Vorteile, als Radfahrer in Berlin zu wohnen. 15km Radius um Berlin... Ergibt gut 220km Außengrenzumfang. Wenn man nicht Luftlinie fährt sondern auf realen Straßen sind das sicher minimal 250km. Bin schon fast verlangt, mir da eine Route zusammen zu klicken :)

Niemanden wird interessieren, wenn man sich beim Sport >15km von der Heimatstadtgrenze entfernt. Es sei denn, man radelt direkt in ein Skigebiet. :)
Gibt's schon als RTF, nennt sich rund um Berlin hat round about 220km
 
So siehts mal aus.

Leute, die ihr Hirn einschalten, wissen ohnehin, wie sie sich in einer Pandemie zu verhalten haben. Solo-Rennradfahrten von eigener Haustür zu eigener Haustür treiben kein Infektionsgeschehen voran. Ob nun 14 oder 18 Km vom Wohnort entfernt. Völlig Bumms.

Die 15 Km Regelung ist natürlich zum Eindämmen des Tagestourismus gedacht. Also eine repressive Maßnahme für Menschen, die bisher eben weniger ihr Hirn eingeschaltet haben.

Wir haben diese 15 Km Regelung in Sachsen schon im März gehabt. Ich halte mich beim Rennradfahren so gut es geht daran. Manchmal weicht man halt 1 oder 2 Km ab, um z. B. nicht über einen 500 Hektar großen Maisschlag fahren zu müssen.

Ihr werdets nicht glauben....
Mir ist schon des öfteren beim RR fahren die Polizei begegnet. Kontrolliert haben die mich bislang nie. Warum auch?
Hirn einschalten scheint gerade nicht en vogue zu sein. Sonst wären ja folgende zwei Dinge selbstverständlich:
1) Radfahren als Freizeitbeschäftigung ist kein triftiger Grund zur Ausnahme. Damit es noch etwas einfacher ist, haben die Behörden auch entsprechende Beispiele (namentlich Arbeit oder Arztbesuche) genannt. Natürlich kann man auch über eine gesundheitlich angeschlagene, alleinstehende 85jährige Mutter diskutieren, oder ein auf dem Arbeitsweg liegengebliebenes Auto des Ehemanns. Über Fahrradfahren zum Vergnügen wohl kaum.
2) Das Risiko einer Radtour steigt beim Überschreiten der 15km-Grenze weder sprunghaft noch stark an. Allenfalls wäre der Rücktransport bei einem Unfall oder Defekt etwas aufwändiger, wobei es aber eher um ein Residualrisiko geht. Bei der Regelung geht es eher darum, die Massen an Ausflüglern einzudämmen sowie Besuche von Verwandten und Freunden zu unterbinden.
Somit ist besagte Radtour kein erhebliches Risiko, bleibt aber trotzdem verboten.
 
Somit ist besagte Radtour kein erhebliches Risiko, bleibt aber trotzdem verboten.
Woher nimmst du das?

Zumindest in unserer sächsischen Coronaschutz-VO stehts als zulässig drin.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11.pdf
§ 2b
Ausgangsbeschränkung


Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt.

Triftige Gründe sind:
[...]
16. Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder der Unterkunft sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks unter Einhaltung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Absatz 1und 1a;
 
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