sibi
Ich fahre nur GA0
Auskennen nicht wirklich: Die Verjährung sind normalerweise drei Kalenderjahre, d.h. Ansprüche von vor dem 31.12.2011 wären verjährt, es sei denn, hier habt andere Absprachen (z.B. im Tarif- oder Arbeitsvertrag). Sofern der Arbeitgeber die Beträge einzieht (bucht er das nicht direkt vom Gehalt ab?), solltest du die Einzugsermächtigung widerrufen, sonst könnte er sich bedienen, und du müsstes das Geld zurückfordern.Morgen Gemeinde und direkt mal eine (arbeitsrechtliche) Frage:
bin jetzt seit 2003 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt und nutze seit dem auch ein Jobticket. Vor ein paar Wochen ist der Personalabteilung aufgefallen, dass ich schon seit Beginn für das Jobticket nur den reduzierten Azubibetrag von 25 Euro zahle. Arbeitnehmer zahlen aber ~50 Euro (bei mir dann ab 2005). Wurde dann vor die Wahl gestellt, ab 01.11. den normalen Betrag zu zahlen oder zu kündigen. Habe dann das Ticket gekündigt, weil ich es wg. mdRzA nicht nutzte (dieses Jahr 2 mal).
Am Samstag bekomme ich dann einen Brief von der Perso, in dem ich aufgefordert werde knapp 2K€ zurückzuzahlen. Auf Nachfrage sagte man mir, dass hier weder etwas verjährt sei, noch es die Schuld des Arbeitgebers sei, die falschen Beiträge eingezogen zu haben (Einzugsermächtigung habe ich damals erteilt).
Bin dann mit dem Schreiben zum Betriebsrat mdB sich mal damit auseinanderzusetzen.
Jemand hier in der großen, weiten Ponyhofwelt, der sich mit sowas auskennt? Danke vorab!
Da der Arbeitgeber wusste, das euer gemeinsamer Ausbildungsvertrag endet, hat er schon mal nicht in Unkenntnis gehandelt, sofern das eine Rolle spielt. Ansonsten: Betriebsrat ist schon mal gut, es klingt aber eher, als ob das einer soliden Rechtsberatung durch einen Anwalt bedarf. Meist haben Betriebsräte hier aber auch gute Kontakte.
Zum normalen Leben: Genauso spät wie gestern, fast dieselben Leute. Die letzte Hundemeute hatte Verstärkung (Herrchen und Rüde), enstrpechend war der Verkehr, nur war der Rüde zu klein und kam nicht dran

Edit: @nachtradler Gute Besserung.