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Neue Garmin Varia Vue StVZO: Frontlicht trifft 4K-Dashcam

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Re: Neue Garmin Varia Vue StVZO: Frontlicht trifft 4K-Dashcam
Leute, hier geht doch Einiges durcheinander!
1) Ja, es gibt Gerichtsurteile gegen die Verwendung von dashcam-Aufnahmen, aber auch Urteile, die zum gegenteiligen Ergebnis kommen. Mir hat die dashcam im Auto schon zweimal den Lappen gerettet, weil ich als Alleinfahrer mit der Anzeige durch Dritte, die mit mehren im Auto saßen, konfrontiert war. Die Staatsanwaltschaft hat mich auch nicht, wie manchmal kolportiert wird, für das "anlaßlose Aufnehmen" bestraft; im Gegenteil - die haben sich gefreut, daß ausnahmsweise nicht Lüge gegen (wohl auch) Lüge steht, sonderrn die Fakten glasklar auf dem Tisch liegen. Ja, es gibt Leute, die sich nicht nur selbst absolute shice verhalten, sondern dann auch noch Dritte anzeigen.... ach ja, der Verweis auf den ADAC ist köstlich; liegt deren "Rechtsberatung" regelmäßig komplett daneben! Aber der ADAC ist ja so kompetent, daß er jetzt z.B. mal eben ein paar Zahlen zu Batterieelektrsichen vs. Verbrenner-Autos zusammengewürfelt hat, und dann u.a feststellt, daß die BEVs weniger oft liegenbleiben, OHNE JEDE NORMALISIERUNG AUF GEFAHRENE KILOMETER!!! DIe sind absolut inkompetent!
2) man ist nicht "Hilfssherriff" - die Aufnahmen werden von den wenigsten in dieser Art genutzt - und selbst wenn? Anzeigbar ist nur Verhalten, was gegen die StVO verstößt... ich habe selbst noch niemanden angezeigt. Wenn es sich ergibt, suche ich aber das Gespräch mit dem Autofahrer - auf meiner Hausstrecke befindet sich oben nach einer längeren Steigung ein Parkplatzu für Ausflügler. Meistens wird das eher positiv aufgenommen - ob die Person dann wirklich ihren Fahrstil ändert, ist eine andere Sache. Ich erkläre dann auch ganz freundlich, daß mein Rücklicht auch filmt; niemand hatte damit ein Problem.
3) "Persönlichkeitsrechte"? Ernsthaft? Leute, die sich freiwillig komplett nackig machen, wenn sie online sind, haben ein Problem damit, daß sie, typischerweise ohne Erkennbarkeit des Gesichts, für Sekundenbruchteile gefilmt werden? Auch hier sehen es immer mehr Richter so, daß durch die dashcam eben kein Eingriff in die Persönlichkkeitsrechte stattfinden. Wäre ja auch lächerlich, wenn es völig i.O. ist, Portraitaufnahmen z.B. im Rahmen einer Demo anzufertigen und für YT-Videos zu verwursten, während eine Weitwinkelkamera des Teufels sei. Ich muß es dulden, daß ich "mit"gefilmt" werde, wenn ich an einem Touriplatz, im Gym, an einer Demo, generell in der Offentlichkeit bin. Was ist nicht dulden muß, ist stalken, etc.
4) die dashcam im Auto hat zumindest auf mich auch eine selbstdisziplinierende Funktion - ja, ich filme ja nicht nur Dritte, sondern dokumentiere v.a. mein eigenes Fahren. Ich habe mir auch schon trickige Situationen im Nachgang angeschaut, und meine Schlüsse gezogen. Finde ich jetzt nicht so verkehrt....

Bleibt für mich, daß ich - unabhängig vom prohibitiven Preis - am Rad wohl zu über 95% mit dem nach hinten/seitlich filmendem Radar-Rücklicht gut bedient bin (Dorf, RR-Touren im ländlichen Raum), und vorne weiterhin eine normale Lampe bleibt. Wird aber z.B. für Alltagsradler in Großstädten ganz anders sein; hier ist m.E. v.a. die Integration der beiden cams ganz entscheidend, und Garmin geht da einen ersten Schritt....
 
Für was, glaubst du, ist die Polizei da? Es braucht keine Hilfssheriffs.

Wie schon gesagt, ist es in D nicht erlaubt, anlasslose Videoaufnahmen für Anzeigen von OWIs zu verwenden.

Du wird damit die Autofahrer auch nicht umerziehen. Fährt ein Autofahrer langsamer, nur weil er mal geblitzt wurde? Vielleicht ein paar Wochen aber danach wieder wie immer. Das selbe werden die machen, die du angezeigt hast.

Außerdem glaube ich, dass dein Verhalten die Situation nicht verbessert, sondern eher verschlechert.
Dann kommt doch zB wieder der Ruf nach Nummernschilder bei Fahrrädern, damit auch die Pkw Fahrer mit ihrer Dashcam Fehlverhalten von Fahrradfahren leichter anzeigen können. Und weil, sie das jetzt nicht können, führt das zu Frust und schließlich zu Aggressivität.
1) es ist egal, wofür die Polizei "da ist" - entscheidend ist: wird sie diesem Auftrag gerecht? Es ist trivial, festzustellen, daß jenseits fragwürdiger "Blitzerwochen" und Jagd auf Radfahrer und Mopedfahrer wenig passiert...
2) wie schon gesagt, ist Deine Allaussage bezüglich dashcam-Aufnahmen SCHLICHT FALSCH! Umgekehrt stimme ich Dir zu, daß es nicht zielführend ist, wenn lauter Anzeigenhauptmeister unterwegs sind
3) Beim "Zuschnellfahren" ist entscheidend, ob die Person grundsäztlich Abwägungen betreiben kann, oder nicht. Die jungen Raser können das nicht; hier hilft aber konsequent umgesetzter Führerscheinentzug und Beschlagnahme/Verkauf der Tatwaffe. Bei den meisten Menschen aber finden Handlungen immer im Kontext von Abwägungen statt. Wenn die Chance null ist, erwischt zu werden, halten sich nur wenige 'dran. Wenn die Chance 100% ist, halten sich (fast) alle 'dran. Irgendwo dazwischen liegt ein Optimum.
Beim widerrechtlich engen Überholen von Radfahrern gibt es die gleiche Aufteilung - es gibt welche, denen kannst Du die Aufnahmen zeigen, und sie bstehen darauf, daß es völlig i.O. ist, Dich mit 10 cm Abstand zu rasieren. Das andere Extrem - v.a. junge Frauen: die können gar nicht glauben, daß sie das sind, sie sind entsetzt. Und, ja, zumindest unter diesen werden einige danach deutlich vorsichtiger überholen
4) ich glaube nicht, daß das "breite" Anzeigen zielführend ist, und die Situation deutlich verbessert. Schlimmer wird sie aber sicher auch nicht. Wir haben doch hier das Problem, daß wir im Straßenverkehr Teilnehmer aufeinandern treffen lassen, die unterschiedliches zu verlieren haben. Als Autofahrer risikiere ich beim zu knappen Überholen eines Radfahrers auf der Landstraße einen Blechschaden, der Radfahrer aber wird einem Todesrisiko ausgesetzt. Ist es jetzt schlimm, wenn der Autofahrer auch noch das "Risiko" einer Anzeige hinzugewinnt?
Zum Nummernschild für Radfahrer - bis vor einigen Monaten hatte ich noch eine Wohnung in Basel; die dortigen Radfahrer sind dermaßen rücksichtlos gegenüber Fußgängern, Kindern, und jeglichem motorisierten Verkehr, daß man da durchaus über Nummernschilder nachzugrübeln beginnt. Es ist irritierend, wenn man selbst als Radfahrer immer wieder in seltsame Situationen kommt, weil man z.B. das Vorfahrtsrecht eines Autos respektiert, aber der immer langsamer wird, weil er erwartet, daß ich einfach draufhalte... mir hat auch ein Radfahrer den rechten Außenspiegel beim sichunbedingt-Vorbeiquetschen-müssen ziemlich beschädigt - nicht nett...
 
So ist es auch in der Schweiz. Dashcamaufnahmen können gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur bei schwerwiegenden Vergehen und Verbrechen verwendet werden (oder zur eigenen Entlastung bspw bei einem Unfall). Zum Glück, nicht auszudenken, wenn jeder zum Möchtegern Hilfssheriff mutiert…
ich fahre jede zweite Woche in die CH, Grenzübergang mal Basel, mal Rheinfelden. Meine dashcam hängt gut sichtbar neben dem Innenspiegel. Noch nie hat mich ein Zöllner belehrt, oder verlangt, daß ich die dashcam wegtue...
 
Wozu sollten sie dich belehren, wenn du eine zugelassene Dashcam benutzt? Er schreibt ja nichts von einem Verbot...

Entscheidend für alle angehenden Anzeigenhauptmeister in Lycra: "Sie verfügt über eine elektronische Bildstabilisierung sowie mitlaufende Audioaufzeichnung. Wird ein Vorfall erkannt, speichert die Kamera automatisch die Aufzeichnungen vor, während und nach dem Ereignis."

Damit könnt ihr, insofern man nicht manuell eingreifen kann, leider nicht auf die Aufnahmen zurückgreifen... denn Vorfall dürfte ein Sturz sein, eine KI die nach STVO Ordnungswidrigkeiten erkennt, glaube ich liefert Garmin nicht mit.

Diese in D nicht zugelassenen Garmin Radar im Blinkmodus sind übrigens auch mehr Fluch als Segen, viel zu hell und selbst mit Sonnenbrille finde ich es unangenehm wenn man von hinten heranfährt (komischerweise überholen die einen nie...)
 
Wozu sollten sie dich belehren, wenn du eine zugelassene Dashcam benutzt? Er schreibt ja nichts von einem Verbot...

Entscheidend für alle angehenden Anzeigenhauptmeister in Lycra: "Sie verfügt über eine elektronische Bildstabilisierung sowie mitlaufende Audioaufzeichnung. Wird ein Vorfall erkannt, speichert die Kamera automatisch die Aufzeichnungen vor, während und nach dem Ereignis."

Damit könnt ihr, insofern man nicht manuell eingreifen kann, leider nicht auf die Aufnahmen zurückgreifen... denn Vorfall dürfte ein Sturz sein, eine KI die nach STVO Ordnungswidrigkeiten erkennt, glaube ich liefert Garmin nicht mit.

Diese in D nicht zugelassenen Garmin Radar im Blinkmodus sind übrigens auch mehr Fluch als Segen, viel zu hell und selbst mit Sonnenbrille finde ich es unangenehm wenn man von hinten heranfährt (komischerweise überholen die einen nie...)
generell sind die gemäß StVO kastrierten Modelle unbrauchbar. Umgekehrt wird niemand gezwungen, eine "illegale" Variante mit maximaler Helligkeit und nervigster Blinkfrequenz zu betreiben. Daß ein Blinken bei gleicher objektiver Helligkeit besser wahrgenommen wird/Du als nervig empfindest, ist bekannt, und ist der Zweck des Ganzen. Lieber einmal zuviel genervt, als einmal übersehen.
 
Die zugelassene Variante blinkt nur bei herankommenden Autos/Rädern und nicht dauerhaft, soweit mir bekannt. Und die Grundhelligkeit ist ausreichend, aber nicht unangenehm...

Ein dauerhaftes Blinken geht nur bei der nicht zugelassenen, viel zu hellen Variante, diese kritisiere ich hier.
Oder via Umweg über eine Drittsoftware...

Aber lassen wir es bleiben, da kommen wir eh nicht zueinander... am Ende sollten die Leute wieder lernen mehr Rücksicht/Vorsicht/Umsicht walten zu lassen, egal wie sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind.
 
ist bestellt. Außerhalb von D zu bestellen ist leider nicht möglich. Wäre später mal interessant zu wissen, ob man die Kastration auf 165 Lumen abstellen kann.
 
Die zugelassene Variante blinkt nur bei herankommenden Autos/Rädern und nicht dauerhaft, soweit mir bekannt. Und die Grundhelligkeit ist ausreichend, aber nicht unangenehm...

Ein dauerhaftes Blinken geht nur bei der nicht zugelassenen, viel zu hellen Variante, diese kritisiere ich hier.
Oder via Umweg über eine Drittsoftware...

Aber lassen wir es bleiben, da kommen wir eh nicht zueinander... am Ende sollten die Leute wieder lernen mehr Rücksicht/Vorsicht/Umsicht walten zu lassen, egal wie sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind.
mein "illegales" Varia-Rücklicht ist so eingestelt, wie Du es beschreibst; Dauerleuchten, welches bei Annäherung blinkt. Die StVO-Version darf überhaupt nicht blinken.
 
ist bestellt. Außerhalb von D zu bestellen ist leider nicht möglich. Wäre später mal interessant zu wissen, ob man die Kastration auf 165 Lumen abstellen kann.
schick' die zurück, und ordere die "illegale" Variante. Du kannst die "illegale" so einstellen, daß sie die kastrierte nachempfindet - umgekehrt hat das m.W. zumindest bei den Rücklichtern noch keiner geschafft...
 
schick' die zurück, und ordere die "illegale" Variante. Du kannst die "illegale" so einstellen, daß sie die kastrierte nachempfindet - umgekehrt hat das m.W. zumindest bei den Rücklichtern noch keiner geschafft...
Aber nur mit einem Garmin Fahrradcomputer oder? Als Wahoo Nutzer schaut man leider in die Röhre wenn ich es richtig gelesen hab.
 
ist bestellt. Außerhalb von D zu bestellen ist leider nicht möglich. Wäre später mal interessant zu wissen, ob man die Kastration auf 165 Lumen abstellen kann.
Ist genauso aus dem Ausland bestellbar wie die Varia-Rücklichter auch. Die Kastration umgehen würde mich sehr wundern, bei den Rücklichtern hat es bisher jedenfalls noch niemand geschafft.
 
Ganz einfach: hingehen (meine nächste Polizeistation ist 3 Minuten zu Fuß von meiner Wohnung entfernt), von der Sachlage berichten, Video zeigen, Anzeigebestätigung zeigen lassen bzw. ausfolgen lassen, oder per E-Mail anfordern, wenn nicht gleich Zeit dazu ist. Dann ists auch 100% aufgenommen und in deren System drin. Hat jetzt nie länger als max. 20 Minuten gedauert.
Wie viel Bußgeld verhängt wurde, darüber wird man nicht informiert. Wenn die angezeigte Person den Fall aber bestreiten möchte, dann werde ich kontaktiert - war bis jetzt noch nie der Fall, denn die wissen ja meistens eh was sie getan haben 😉 Für solche etwaige Fälle hat mir der zuständige Polizist auch immer geraten, das Video als eindeutigen Beweis aufzubewahren, falls es zum Streit kommen sollte.

Und ich denke auch, nein ich bin mir sicher, wenn einer den Fall bestreitet und es kommt zu keiner Verhandlung und der Fall wird - warum auch immer - fallengelassen, überlegt der Autofahrer beim nächsten mal, wenn ein Radfahrer vor ihm ist, zu 100% noch ein zweites mal, was er jetzt macht, bevor er wieder so wie beim letzten mal vorgeht.

Warum sollte es auch nicht gehen - anderes Beispiel: wenn ich verbotenerweise mit dem MTB o.Ä. im Wald oder auf Grundstücken fahre wo ich nicht darf und jemand sieht mich, kann er mich auch anzeigen, und ich werde bestraft, sofern er mich identifizieren konnte - ganz ohne Videobeweis. Hatte nämlich genau so einen Fall vor etlichen Jahren mit meinem Motocross Bike. Und auch einige bekannte von mir immer wieder deswegen.

Also bei uns geht das relativ einfach (Niederösterreich), weiß nicht wie in Deutschland die Sachlage ist.

Und bevor ich hier noch als Anzeigenhauptmeister hingestellt werde: Ich zeige natürlich nicht gleich jedes Auto, das etwas zu knapp überholt, an. Da würde man nicht mehr fertig werden. Das sind schon immer Fälle, wo bewusst unangenehme Situationen provoziert werden oder eben wirklich gefährliche Situationen, die aufgrund der Ignoranz/Arroganz der Autofahrer entstehen.
Danke für die Antwort.

Ich wohne in Berlin. Mein letzter Besuch bei der Polizeistation wegen einem geklauten Fahrrad (was auch sonst hier) dauerte eher 2-3 Stunden bis ich wieder raus war.

Daher meine Frage. Aber das liegt dann einfach an der Überlastung der hießigen Polizei und ich werfen ihnen das auch nicht vor.
 
ich fahre jede zweite Woche in die CH, Grenzübergang mal Basel, mal Rheinfelden. Meine dashcam hängt gut sichtbar neben dem Innenspiegel. Noch nie hat mich ein Zöllner belehrt, oder verlangt, daß ich die dashcam wegtue...
Nochmals lesen…

Es ist in der CH nicht verboten. Das Video wird jedoch nicht als Beweismittel zu gelassen, ausser es handelt sich um ein schweres Delikt (oder zur Selbstentlastung bei einem Unfall).
 
Dashcams können so konstruiert sein, dass sie Aufnahmen in kurzen Abständen überschreiben, und erst bei einem Unfall oder einer Gefahrensituation dauerhaft speichern

Ist das nicht der wesentliche Punkt? Damit ist die anlasslose Aufzeichnung ausgehebelt. Das ist auch der Grund wieso manche Action cams eine z.B. 15min Loop Funktion haben.
 
Dashcams können so konstruiert sein, dass sie Aufnahmen in kurzen Abständen überschreiben, und erst bei einem Unfall oder einer Gefahrensituation dauerhaft speichern

Ist das nicht der wesentliche Punkt? Damit ist die anlasslose Aufzeichnung ausgehebelt. Das ist auch der Grund wieso manche Action cams eine z.B. 15min Loop Funktion haben.
Ich finde diese Regelung echt doof. Wenn man von einem Auto abgeräumt wird, aber die Kamera keinen Unfall erkennt, was dann? Im vielen Fällen sind die Leute dann doch überhaupt nicht mehr in der Lage, dann da noch einen Knopf zu drücken, damit die Aufnahme gespeichert wird.
 
Ich finde diese Regelung echt doof. Wenn man von einem Auto abgeräumt wird, aber die Kamera keinen Unfall erkennt, was dann? Im vielen Fällen sind die Leute dann doch überhaupt nicht mehr in der Lage, dann da noch einen Knopf zu drücken, damit die Aufnahme gespeichert wird.
das ist genau das Argument, warum ich mich beim Radar/Kamerarücklicht für die "illegale" Variante entschieden habe. Man muß keinen Knopf drücken, aber die "Unfallerkennung" ist nicht allzu zuverlässig - wenn man selbst überrollt wird, aber das Fahrrad mit dranhängender cam sanft in den Büschen am Straßenrand landet, bin ich platt, ohne eine Aufnahme zu haben...
 
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