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denke bitte an die gewährleistung ;-) und an die eidesstattliche versicherung für die bedenkenträger, dass du weder bier noch kuchen annimmst.In welcher Ecke bist du denn? Hab hier für Shimano alles da und kann beim zusammenschrauben auch ohne Bezahlung helfen.
Wilmersdorf wäre das.
Ehrlich gesagt hatte ich von dir auch keine gehaltvollere Antwort erwartet.823 BGB, gern geschehen
Denken darf man an Gewährleistung, nur: es gibt sie seit 2002 einfach nicht mehr.denke bitte an die gewährleistung ;-)
Denken darf man an Gewährleistung, nur: es gibt sie seit 2002 einfach nicht mehr.
Gemeint war wahrscheinlich, daß die erwähnten Ansprüche seit der Schuldrechts-Reform 2002 gelegentlich anders bezeichnet werden: Statt "Gewährleistung" heißt es jetzt "Mängelhaftung". Der Begriff "Gewährleistung" ist trotzdem richtig und wird auch weiterhin im Gesetz genannt (z.B. § 365 BGB). Es handelt sich hier außerdem um vertragliche Ansprüche. Wenn ich nur jemandem helfe, ein Fahrrad zusammenzubauen, fehlt es an einem schuldrechtlichen Vertrag, so daß diese Gewährleistungsansprüche ohnehin nicht geltend gemacht werden können. Wir haben hier eher ein Gefälligkeitsverhältnis, das als solches natürlich keine vertraglichen Ansprüche auslösen kann ! Die deliktischen, "nicht-vertraglichen" Ansprüche aus §§ 823 BGB ff. gelten naturgemäß immer - setzen aber ein Verschulden voraus, nämlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Du solltest dich besser nicht zu Themen äußern, von denen du einfach nichts verstehst. Es geht nicht um 'Gewährleistung' oder Garantie.
Du solltest dich besser nicht zu Themen äußern, von denen du einfach nichts verstehst. Es geht nicht um 'Gewährleistung' oder Garantie.
-> Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002 (!)
Eine der Regelungen darin: Abschaffung ... Gewährleistungsrecht(s)
Wer heute versucht vor Gericht etwas durchzusetzen und den Begriff Gewährleistung verwendet, der hat schon verloren.
Ich hatte sogar mal kürzlich das Vergnügen mit einem Rechtsanwalt (Verfahren vor LG wegen Streitwert 200k Euro, daher RA-Zwang). Der hatte mir in einer Erstberatung auch was von Gewährleistung vorgeschwafelt - war leider noch von der wirklich alten Schule. Der wollte für den Quatsch auch noch Geld. Im Gegenzug hat der von mir einen passenden Google Eintrag bekommen ('veraltete Rechtskenntnisse'). Daraufhin hat der mich auf Zahlung und wegen Rufschädigung verklagt - und hat vom Richter im Verfahren dermaßen den Kopf gewaschen bekommen, dass es eine Freude war.
Da stimme ich dir zu. Ist doch auch in diesem Forum vollkommen wumpe, ob man das Ding nun Umwerfer oder Schaltwerk nennt, Kettenblatt oder Ritzel ist doch einerlei, Bautenzug ist doch ok. Weiß doch jeder, was man meint.Nur weil man dem Kind einen anderen Namen gibt und ein paar Dinge anpaßt, heißt es nicht, dass es das grundsätzlich nicht mehr gibt. Um mehr geht es nicht.
Da stimme ich dir zu. Ist doch auch in diesem Forum vollkommen wumpe, ob man das Ding nun Umwerfer oder Schaltwerk nennt, Kettenblatt oder Ritzel ist doch einerlei, Bautenzug ist doch ok. Weiß doch jeder, was man meint.
Für dich als Voll-Laie: das 'neue' Schuldrecht mit der Sachmängelhaftung ist eine weitgehende Umstrukturierung des vorherigen Rechts. Es ist einfach anders. Die Leistungsstörung im Schuldrecht ist nun anders definiert und strukturiert.
Du sagst jetzt: Leistungs-WAS? Schuldrecht HÄH?
Dann solltest du dich anderen Themen zuwenden, von denen du eventuell etwas verstehen könntest.
Von Zweirädern jeder Bauart rate ich dabei dringend ab, das wird auch nichts.
Was genau suchst Du hier im Faden? Du hast dem TE bis jetzt null geholfen, machst aus irgend einem Grund einen auf dicke Eier und stänkerst.Da stimme ich dir zu. Ist doch auch in diesem Forum vollkommen wumpe, ob man das Ding nun Umwerfer oder Schaltwerk nennt, Kettenblatt oder Ritzel ist doch einerlei, Bautenzug ist doch ok. Weiß doch jeder, was man meint.
Für dich als Voll-Laie: das 'neue' Schuldrecht mit der Sachmängelhaftung ist eine weitgehende Umstrukturierung des vorherigen Rechts. Es ist einfach anders. Die Leistungsstörung im Schuldrecht ist nun anders definiert und strukturiert.
Du sagst jetzt: Leistungs-WAS? Schuldrecht HÄH?
Dann solltest du dich anderen Themen zuwenden, von denen du eventuell etwas verstehen könntest.
Von Zweirädern jeder Bauart rate ich dabei dringend ab, das wird auch nichts.
Der materiell-rechtliche Kern ist unverändert mit etwas anderer Systematik. Wer sich an Wörtern aufgeilt, daraus überlegenes Wissen ableiten möchte, ist eine arme Wurst. Darauf kommt es bei der juristischen Arbeit auch nicht an.Nur weil man dem Kind einen anderen Namen gibt und ein paar Dinge anpaßt, heißt es nicht, dass es das grundsätzlich nicht mehr gibt. Um mehr geht es nicht.
ich würds machen. gegen bezahlung.mich wundert schon sehr, dass ihr positron nicht einfach gesperrt habt. ich kann es nur empfehlen, ist gleich ein ganz anderes forum hier ;-)
Ich würde einen Anteil der Bezahlung übernehmen........ich würds machen. gegen bezahlung.