Ich habe eine pauschale Aussage gemacht, die nichts mit dem Berliner Urteil zu tun hat.Du hast also das Berliner Urteil mit dem Begründungstext?
Ein Radfahrer, der einen Unfall nicht verschuldet hat, ist logischerweise auch nicht mitschuldig an seinen Kopfverletzungen.
Ebensogut könnte ich sagen, daß der Vierzehnjährige, der in Villach abgestochen wurde, an seinem Tod mitschuldig ist, da er ja keine stichsichere Weste trug. Bei der Anzahl an Messerattacken, die heute verübt werden, ist es purer Leichtsinn, ohne Schutzausrüstung auf die Straße zu gehen....