AW: Urteil Fixie - Sicherstellung rechtens
Verstehe ich das Urteil richtig, dass auch ein Rad mit starren Antrieb UND VR-Bremse nicht verkehrssicher ist? Der starre Antrieb wird ja gar nicht als Bremssystem anerkannt.
Was ist eigentlich mit Rücktrittsnaben?
damit hat berlin schonmal das urteil aus bonn revidiert ... in dem urteil ist ja explizit von einem rad ohne andere bremse die revidiert, daher schätze ich mal, dass man zumindest mit vr-bremse erstmal halbwegs sicher ist ...
ich hab meinen rahmen extra mit gabel mit bremsbohrung geordert damals ... die kommt auch nicht mehr ab ... benutzen muss man sie ja nicht...
Aus dem Urteil: Im Übrigen fehle dem Rad sowohl eine Anlage für Schallzeichen (
Klingel) und die erforderliche lichttechnische Einrichtung.
... das wiederum verstehe ich nicht so ganz - lichttechnische einrichtung muss ja nicht fest installiert sein... eigentlich ...:wut:
ich schätze also mit vr-bremse ist mein weiter "nur" im ordnungswiedrigkeitsbereich unterwegs ...
da fällt mir ein: vor 2-3 wochen unter den linden unterwegs gewesen, straße gesperrt wegen staatsbesuch oder sowas. beim herrn wachtmeister nett gefragt, ob man weiterfahren könnte und darauf hingewiesen worden, ich solle absteigen und die kreuzung zu fuß überqueren; sagt ein bulle: singlespeed is ja ehh verboten
man kann also davon ausgehen, der ein oder andere hat noch immer garkeine ahnung und wird bei gelegenheit schwierigkeiten, bedingt durch eigene unwissenheit machen ...