keine frage: anwalt! sämtl. kommunikation nur über anwalt!!
da der rahmen verzogen ist, wirds auf totalschaden hinauslaufen. das tauschen von rahmen, lenker, anbauteilen usw. würde den neupreis übersteigen. ob dein anwalt den neupreis einfordert, wenn dein rad alt ist, weiß ich nicht. mein rad war 1 monat alt, und ich hab den neupreis bekommen. ich hoffe, du hast die quittung noch.
schmerzensgeld natürlich fordern. die höhe des schmerzensgeldes bedingt neben dem abschließenden befund vom arzt (nach vollständiger genesung) auch die länge der krankschreibung (jede krankschreibung sofort dem anwalt geben, damit der die forderung erhöht) und die länge und art der einschränkungen (z.b. gehhilfen). wenn du gehhilfen oder ähnliches tragen musst, lass dir vom arzt unbedingt schriftlich geben, dass du darauf angewiesen bist und wie lange. solche bescheinigungen sind argumente für deinen anwalt. die versicherung wird sagen, dass aus dem befund nicht hervorgeht, dass der mandant (also du) auf gehhilfen angewiesen war. dein anwalt wird die bescheinigung zücken (wie eine karte beim skat). die versicherung wird dann etwas draufpacken. normales pingpong spiel. wenn dem anwalt die bescheinigungen ausgehen und beide seiten ihre argumente vorgetragen haben, ist ende (z.b. bei 2 drittel des ursprünglich geforderten schmerzensgeldes). oder du klagst auf mehr.
und keine bedenken wegen der kosten haben, dazu sind versicherungen da, und deswegen bezahlen wir autofahrer diese aberwitzigen versicherungsbeiträge!
dein nachteil ist (neben der ganzen rennerei zu den ärzten, der schmerzen, fehlenden mobilität, einschränkung der lebensqualität usw. usw.) auch, dass du erst mal auf längere zeit kein fahrrad hast. es sei denn, du kaufst dir von deinem eigenen geld ein neues. eigentlich ein unding in unserem gesetz. denn so etwas wie nutzungsausfall-entschädigung gibt es nicht.
noch was: wenn die versicherung dir den sachschaden ersetzt hat (in meinem falle wie gesagt den neupreis), kannst du das rad von der werkstatt, die kostenvoranschlag gemacht hat, abholen und es gehört dann immer noch dir, und nicht etwa der versicherung. ich gehe wie schon geschrieben von einem totalschaden aus und nicht von einer reparatur. du kannst es dann natürlich mit dem geld von der versicherung reparieren lassen und mit dem verzogenen rahmen und den kratzern usw leben.
bei mir gabs noch das problem, dass die versicherung immer irgendwelche beweisfotos vom rad wollte. sowas ist grundsätzlich quatsch und soll die sache verzögern. die versicherung kann ja jederzeit das rad auf eigene bemühungen begutachten (was sie aber nicht machen wird). überhaupt wirst du feststellen, dass die versicherung alles anzweifelt, vielleicht sogar sich absichtlich dumm stellt und z.b. sachen einfordert, die sie längst hat. dient alles nur der verzögerung.
in meinem fall hat die versicherung meinem arzt (nach abschluss der behandlung) ein befund-formular mit fragen geschickt. der arzt hat die versicherung darauf hin gebeten, die kostenübernahme (für das beantworten der fragen, also den befund) von ca. 70,- zuzusagen. ärzte arbeiten schließlich nicht ohne bezahlung. die versicherung hat darauf nicht reagiert und somit den befund nicht erhalten.
davon wussten wir aber nichts! einen monat später hat der anwalt mal wieder erinnert. die versicherung hat darauf hin geantwortet, sie hätte den befund vom arzt angefordert aber nicht bekommen. nicht direkt gelogen, aber unterschlagen, dass sie der kostenübernahme für den befund nicht zugestimmt hat. ich bin dann persönlich zum arzt und habe dies alles auf diesem wege erfahren. durch dieses spielchen hat die versicherung einen monat gewonnen, und das war nur eines von vielen spielchen.
wegen krankschreibung: darum brauchst du dich eigentlich nicht zu sorgen. dein arbeitgeber hat zwar den schaden, aber den kann er sich theoretisch von der versicherung ersetzen lassen. (so wie deine krankenkasse sich das geld für die behandlung auch von der versicherung holt. auch davon bekommst nichts mit.)
dass dir eventuell nachteile auf der arbeit entstehen, weil dein chef sauer ist, weil er durch deinen ausfall improvisieren muss, ist eine andere sache. das ist eben das ungerechte an dem system.
am ende bist du als opfer immer der gearschte, weil du ohne ende rennerei und stress hast. außerdem darfst du auf die regulierung des sachschadens ewig warten und must viele kosten übernehmen, die dann monate später erst von der versicherung rückerstattet werden (z.b. eigenbeteiligung von arztrechnungen, reha usw.).
ich hatte einen teuren fitness-studio-vertrag zu bedienen - in den monaten, wo ich auf krücken ging - da kommt freude auf.
das gesetz ist ganz klar auf seiten von täter und nicht von opfer.
lass dich lieber nicht vom auto umnieten, es lohnt nicht!
p.s. sorry wegen der fehler, ich tippe am handy, das ist fummelig.
p.p.s. wenn ich "totalschaden" sage, dann meine ich nicht, dass das rad völlig zerstört sein muss oder so. es ist vielmehr so: dein händler stellt eine detailierte schadensaufstellung auf. die kosten dafür trägst du, quittung dem anwalt geben! dein händler geht davon aus, dass jeder schaden, kratzer usw. vom unfall herrührt. (wie das bei einem alten rad gehandhabt wird, weiß ich nicht). jetzt müsste er sämtliche teile, die was abbekommen haben, und sei es nur eine schramme, bestellen. am ende kommt dabei eine kostenaufstellung raus, die höher ist, als der neupreis. dann wird das rad natürlich nicht repariert, sondern du erhälst den neupreis.
in meinem fall war das rad übrigens ein stark herabgesetztes schnäppchen, das es nicht mehr gab. super ärgerlich für mich.