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Vorgehen nach unverschuldetem Unfall

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 63827
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Naja....mir fehlen ja die Erfahrungen mit Personenschäden, aber die Unfälle die ich bisher im Strassenverkehr hatte, sind alle problemlos auch ohne Anwalt über die Bühne gegangen.
Das gute an der Haftpflichtversicherung ist, dass die immer zahlt, sofern Ansprüche bestehen. Das lässt sich i.d.R. schon anhand des Unfallberichts der Polizei ablesen, wer Schuld hat. Erst wenn beide eine Teilschuld haben, könnte es kompliziert werden. Das dürfte z.B. sein, wenn der Radfahrer allein den Fehler begangen hat, der zum Unfall führte, aber der Autofahrer eine Teilschuld wegen der Gefährderhaftung bekommt.
Wenn klar ist, dass der Autofahrer die alleinige Schuld trägt, dürfte es da kaum Streit geben.

Im Strassenverkehr habe ich weder als Schuldiger noch als Geschädigter erlebt, dass die Versicherungen sich weigern zu zahlen, oder irgendwas hinaus zögern, wobei der höchste Schaden etwas über 7000 DM lag. Gemeldet, Kopie des Unfallberichts weggeschickt, nie wieder was von gehört.

Scheisse zu bauen und dafür grade zu stehen, gehört aber leider zur Kategorie "Der Ehrliche ist der Dumme".
 
Das habe ich bereits befürchtet :( Ich habe noch ein MTB aber nur das eine Rennrad und falls da wirklich was Größeres wäre, wäre das echt schade. Aber primär ist mir jetzt erstmal der Fuß wichtig, was bringt mir ein Rennrad, wenn der Fuß nicht mitspielt ;)
 
So, gerade mit der Anwältin telefoniert. Ich soll jetzt sämtliche Unterlagen an diese senden, sodass diese den Schaden von der Versicherung fordern kann. Auch gleich der Hinweis, dass ich (ohne Rechtschutzversicherung) natürlich erstmal die ganzen Anwaltskosten tragen muss. Stellt sich die Versicherung quer, kann es vorkommen, dass ich auf diesen sitzen bleibe, richtig?
 
So, gerade mit der Anwältin telefoniert. Ich soll jetzt sämtliche Unterlagen an diese senden, sodass diese den Schaden von der Versicherung fordern kann. Auch gleich der Hinweis, dass ich (ohne Rechtschutzversicherung) natürlich erstmal die ganzen Anwaltskosten tragen muss. Stellt sich die Versicherung quer, kann es vorkommen, dass ich auf diesen sitzen bleibe, richtig?
Der Unfall ist doch von der Polizei aufgenommen und die Fahrerin als Verursacherin festgestellt worden? Dann brauchst Du nichts befürchten.

Wenn die Versicherung sich querstellt klagst Du und beantragst Prozesskostenbeihilfe. Die Klageandrohung hilft normalerweise schon. Die Versicherung will Dich natürlich einschüchtern und hofft das Du aus Angst vor den Kosten nen Rückzieher machst. Ein Prozess vor Gericht würde aber zu Deine Gunsten entschieden und dann würde es für die Versicherung wesentlich teurer. Die werden spätestens bei eintreffen der Klageandrohung zahlen. War bei mir genauso. Lass Dich also nicht einschüchtern.
 
So, gerade mit der Anwältin telefoniert. Ich soll jetzt sämtliche Unterlagen an diese senden, sodass diese den Schaden von der Versicherung fordern kann. Auch gleich der Hinweis, dass ich (ohne Rechtschutzversicherung) natürlich erstmal die ganzen Anwaltskosten tragen muss. Stellt sich die Versicherung quer, kann es vorkommen, dass ich auf diesen sitzen bleibe, richtig?

es wundert mich, dass dich die anwältin darauf hinweist, dass du anwaltskosten vorschießen oder überhaupt tragen musst, wenn die schuldfrage eindeutig ist. da ist was faul oder du hast etwas falsch verstanden.
was allerdings passieren kann: wenn der anwalt geld von der versicherung überwiesen bekommt, das eigentlich für dich bestimmt ist, zahlt er dir nur einen teil aus und behält den anderen als sicherheit, solange bis die versicherung ihm sein honorar bezahlt hat.
war bei mir zwar nicht der fall, was aber war, der anwalt ließ sich die beträge immer erst auf sein eigenes konto buchen und hat mich per verrechnungscheck ausbezahlt. und zwar genau aus dem grund (siehe oben).
 
es wundert mich, dass dich die anwältin darauf hinweist, dass du anwaltskosten vorschießen oder überhaupt tragen musst, wenn die schuldfrage eindeutig ist. da ist was faul oder du hast etwas falsch verstanden.
was allerdings passieren kann: wenn der anwalt geld von der versicherung überwiesen bekommt, das eigentlich für dich bestimmt ist, zahlt er dir nur einen teil aus und behält den anderen als sicherheit, solange bis die versicherung ihm sein honorar bezahlt hat.
war bei mir zwar nicht der fall, was aber war, der anwalt ließ sich die beträge immer erst auf sein eigenes konto buchen und hat mich per verrechnungscheck ausbezahlt. und zwar genau aus dem grund (siehe oben).

Da ist nix faul, das ist so üblich, v.a. weil es auch Mandanten gibt, denen die Anwälte um ihr Honorar einzufordern, "hinterherrennen" müssen. Außerdem weiß die RA ja noch nicht, wie der Fall "ausgeht" und weißt eben vorsorglich darauf hin, dass der Mandant ggf. das Honorar als Auftraggeber begleichen muss (müsste).
 
Ob die Schuldfrage wirklich eindeutig ist, weiß die Anwältin erst nachher.

ok, da hast du recht.

in meinem fall war die schuldfrage insofern tatsächlich unstrittig, nicht nur, weil alles polizeilich aufgenommen war, sondern weil ich mit 2 anderen radfahrern unterwegs war, die als zeugen aussagten. d.h. selbst wenn der täter im nachhinein sonst was behauptet hätte, hätte seine aussage gegen 3 gestanden.
 
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Ich trau mich ja gar nicht zu fragen, aber wie lange hat sich das Ganze denn hingezogen?

Ich habe das gleiche Problem.

Ich bin frontal von einer Autofahrerin angefahren wurden, was heißt, sie hat mich frontal von rechts umgenietet. Ich hatte grün und bin gerade aus gefahren als von rechts eine Rechtsabiegerin kam, die nicht die Vorfahrt beachtet hat und mich einfach umgefahren hat.

Im Krankenhaus wurde Schleudertrauma und gebrochene Rippe festgestellt, und Rad hat etwa 800 Euro Reparaturkosten. Ich bin zum Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist gegangen, der den Unfallbericht für die Versicherung der Autofahrerin abgeschickt hat und sagte sobald er was erfährt, meldet er sich.

Das sind jetzt 2 Monate her, und ich habe bisher noch keine Rückmeldung.

Ich gehe erstmal davon aus, dass ich leer ausgehe und vergesse das Ganze einfach. Wenn ich Kosten doch irgendwann erstatten bekomme und sogar Schmerzensgeld dazu, freue ich mich aber rechnen tue ich erstmal mit garnichts.
 
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Habe aber mit Nutzungsausfall und Schmerzensgeld deutlich mehr bekommen als für das rad...
Wie macht Ihr das mit dem Nutzungsausfall? Laut gängiger Rechtssprechung gibt es für ein Sportgerät keinen Nutzungsausfall. Mein Tarmac steht seit dem 30.08.2014 still, weil sich das mit dem Gericht so lange hinzieht. Im April kommt dann endlich der gerichtl. bestellte Sachverständige. Mein Anwalt hat mit schon direkt gesagt, dass das geltend machen vom Nutzungsausfall nicht möglich ist.
Zum Glück habe auch ich mehrer RR, sonst wäre ich echt sauer.

@TE: Gute Besserung.
 
Der Unfall ist doch von der Polizei aufgenommen und die Fahrerin als Verursacherin festgestellt worden? Dann brauchst Du nichts befürchten.
Grobes Mißverständnis. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Polizeistaat. Deshalb ist Aufgabe der Gerichte eine Schuld festzustellen, nicht der Polizei.
 
Grobes Mißverständnis. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht in einem Polizeistaat. Deshalb ist Aufgabe der Gerichte eine Schuld festzustellen, nicht der Polizei.
Hatte mich falsch ausgedrückt. Wollte fragen ob die Autofahrerin als Beschuldigte gilt. Das sagt zwar im Enteffekt noch nicht das die auch verurteilt wird ist aber ein erster Schritt.
 
@inexcitus
WICHTIG: Melde den Personenschaden, mit Attest, der Polizei. Der Unfall wird dementsprechend anders eingestuft. Stelle Strafantrag wegen Körperverletzung. Das kannst Du auch über die Anwältin machen lassen.

Mein Anwalt hat auch im Nachhinein Strafantrag gestellt. Viele, die sich angeblich mit Recht auskennen, fragten mich was das bringen soll.
Interessant, dass du das nochmal betonst. Mein Anwalt ist auf Verkehrsrecht spezialisiert, weshalb ich denke, er wusste schon wieso er das tut.
 
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Habe meinen Beitrag aus Versehen gelöscht:

Der Hintergrund ist, dass Verkehrsunfälle klassifiziert werden (kann in den Bundesländern verschieden sein) und die Bearbeitung unterschiedlich ist.
Bei Bagatellunfällen, bei denen der VT mit einem VG verwarnt werden kann, werden die Schäden im Unfallbericht erwähnt, die ca. Schadenshöhe festgehalten. Der Unfall wird statistisch erfasst und damit ist der Vorgang abgeschlossen.
Bei höherklassigen Unfällen, i.d.R. werden diese an die Bußgeldstelle abgegeben, wird z.B. eine Handskizze und Lichtbildmappe gefertigt, die Beteiligten angehört (keine Vernehmung bei der Polizei). Bei Unfällen mit Personenschäden, hohen Sachschäden, Straftatbeständen (Parg. 223 ff., 315 ff, 316 StGB), werden Vernehmungen gemacht, Lichtbilder, maßstabsgerechte Skizzen, evtl. Gutachten ..... (alles kurz angerissen, die Sachbearbeitung und Klassifizierung hängt von vielen Faktoren ab).i

Wenn die Polizei keine Kenntnis von den Verletzungen hat, der festgestellte höhere Schaden (Rahmen verzogen) nicht gemeldet wird, kein Strafantrag gestellt wird, wird natürlich auch nicht dahingehend bearbeitet.

Ein nur statistisch erfasster Unfall, bei dem der Verursacher mit einem VG belegt worden ist, verhindert natürlich nicht die Schadensregulierung, welche eh privatrechtlich abgearbeitet werden muss. Die Polizei ahndet nur den Verkehrsverstoß, bzw. gibt den Vorgang zur Entscheidung an die Bußgeldstelle/Staatsanwaltschaft ab.
Aber der Geschädigte, bzw. sein Anwalt, hat es einfacher, wenn eine Lichtbildmappe, Skizzen, Vernehmungen ..... in den Akten sind, den Schaden ersetzt zu bekommen.
 
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Ich habe das gleiche Problem.

Ich bin frontal von einer Autofahrerin angefahren wurden, was heißt, sie hat mich frontal von rechts umgenietet. Ich hatte grün und bin gerade aus gefahren als von rechts eine Rechtsabiegerin kam, die nicht die Vorfahrt beachtet hat und mich einfach umgefahren hat.

Im Krankenhaus wurde Schleudertrauma und gebrochene Rippe festgestellt, und Rad hat etwa 800 Euro Reparaturkosten. Ich bin zum Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist gegangen, der den Unfallbericht für die Versicherung der Autofahrerin abgeschickt hat und sagte sobald er was erfährt, meldet er sich.

Das sind jetzt 2 Monate her, und ich habe bisher noch keine Rückmeldung.

Ich gehe erstmal davon aus, dass ich leer ausgehe und vergesse das Ganze einfach. Wenn ich Kosten doch irgendwann erstatten bekomme und sogar Schmerzensgeld dazu, freue ich mich aber rechnen tue ich erstmal mit garnichts.

Einfach zwischendurch mal beim Anwalt nachfragen, die geben eigentlich immer Auskunft.
Muss ich auch ab und zu machen, meinen Schaden haben sie zwar beglichen, aber beim Schmerzensgeld lassen sie sich Zeit.
 
Das dauert einfach zuweilen mal etwas bis die Gegenseite sich bequemt. Anwälte setzen deshalb normalerweise Termine. Warte einfach ab und mach Dir keinen Kopf. Dein Anwalt hat ja auch Interesse den Fall zu bearbeiten und zu verdienen.
 
Wie macht Ihr das mit dem Nutzungsausfall?

Naja ich habe da recht wenig gemacht.
Bei mir ist das damals auf dem Weg zur Arbeit passiert.
Mein RA hat dann glaube ich 2 oder 3 Wochen a so und soviel angesetzt weil ich jetzt kein Gefährt mehr habe um zum arbeiten zu kommen...
Bei dem Unfall war nicht mal die Polizei vor Ort. Wurde an einem Fahrradüberweg schön sauber abgeräumt konnte mich aber gerade noch vom Rad werfen und hatte das Glück das wenig Verkehr war der mich dann beim Abrollen nicht überfahren hat... Der Fahrer war total kooperativ hat alles fein säuberlich Notiert mit Skizze usw noch bevor ich auf den Beinen war kam ein Rentner an und hat sich erst mal die Autonummer notiert da er alles beobachtet hatte.. Hatte somit auch nen Zeugen.
Paar Briefe später vom RA stand bei mir ein neues RR. Das alte war halt schrott...

Naja.

Auch noch von mir gute Besserung!
 
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