Naja....mir fehlen ja die Erfahrungen mit Personenschäden, aber die Unfälle die ich bisher im Strassenverkehr hatte, sind alle problemlos auch ohne Anwalt über die Bühne gegangen.
Das gute an der Haftpflichtversicherung ist, dass die immer zahlt, sofern Ansprüche bestehen. Das lässt sich i.d.R. schon anhand des Unfallberichts der Polizei ablesen, wer Schuld hat. Erst wenn beide eine Teilschuld haben, könnte es kompliziert werden. Das dürfte z.B. sein, wenn der Radfahrer allein den Fehler begangen hat, der zum Unfall führte, aber der Autofahrer eine Teilschuld wegen der Gefährderhaftung bekommt.
Wenn klar ist, dass der Autofahrer die alleinige Schuld trägt, dürfte es da kaum Streit geben.
Im Strassenverkehr habe ich weder als Schuldiger noch als Geschädigter erlebt, dass die Versicherungen sich weigern zu zahlen, oder irgendwas hinaus zögern, wobei der höchste Schaden etwas über 7000 DM lag. Gemeldet, Kopie des Unfallberichts weggeschickt, nie wieder was von gehört.
Scheisse zu bauen und dafür grade zu stehen, gehört aber leider zur Kategorie "Der Ehrliche ist der Dumme".
Das gute an der Haftpflichtversicherung ist, dass die immer zahlt, sofern Ansprüche bestehen. Das lässt sich i.d.R. schon anhand des Unfallberichts der Polizei ablesen, wer Schuld hat. Erst wenn beide eine Teilschuld haben, könnte es kompliziert werden. Das dürfte z.B. sein, wenn der Radfahrer allein den Fehler begangen hat, der zum Unfall führte, aber der Autofahrer eine Teilschuld wegen der Gefährderhaftung bekommt.
Wenn klar ist, dass der Autofahrer die alleinige Schuld trägt, dürfte es da kaum Streit geben.
Im Strassenverkehr habe ich weder als Schuldiger noch als Geschädigter erlebt, dass die Versicherungen sich weigern zu zahlen, oder irgendwas hinaus zögern, wobei der höchste Schaden etwas über 7000 DM lag. Gemeldet, Kopie des Unfallberichts weggeschickt, nie wieder was von gehört.
Scheisse zu bauen und dafür grade zu stehen, gehört aber leider zur Kategorie "Der Ehrliche ist der Dumme".