Er muß den Schaden und die Umstände wie es dazu gekommen ist dokumentieren, z.B. auch durch das Beauftragen eines Gutachters SEINER Wahl, um seine Ansprüche geltend zu machen.
NEIN!!1!eins!!elf!
Die Versicherung hat i.d.R. kein Recht auf einen eigenen Gutachter/Sachverständigen oder den Schaden überhaupt irgendwie zu besichtigen! Wie bereits geschrieben: Der Geschädigte muß den Schaden dokumentieren!
Ein zweites (eigenes) Gutachten dient der gegnerischen Versicherung nur dazu, das Gutachten des ersten (unabhängigen) Sachverständigen in Frage zu stellen. Das führt IMMER zu Streitereien und bringt die Versicherung in eine bessere Position!
Die gegnerische Versicherung hat nur unter ganz bestimmten (eigentlich so gut wie nicht eintretenden) Umständen das Recht den Schaden zu besichtigen!
Man sollte
unter allen Umständen verhindern, dass die gegnerische Versicherung den Schaden zu Gesicht bekommt und sich
spätestens wenn die Versicherung darauf drängt einen Anwalt nehmen!