Petzi_Polatzki
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Und mit den "kleinen Sachverhalten" meinte ich natürlich Fälle ohne Personenschaden. Wenn es nur um Sachschaden geht, ist die Motivation der Anwälte oft gering.
Wie machst du das dann bitte?
Also ich möchte mal behaupten egal in welchem Fall du ein Verkehrsunfall als Fahrradfahrer hast hast du auch einen Personenschaden. Das Fahrrad fährt ja nicht alleine durch die Straßen. Und bei uns Radlern fehlt einfach die Knautschzone usw...
Wie also ein Unfall ohne jeglichen Personenschaden? Ne Schürfwunde hat man mindestens immer... (War zumindest bei mir so bei allen Stürzen oder Unfällen)