prince67
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Ich meinte natürlich benutzungspflichtige Radwege.Das kann ich so nicht stehen lassen.
(straßenbegleitende mit blauen Lolli gekennzeichnete Radwege)
Ich hab das auch nur erwähnt, dass in dem Zusammenhang
nicht einer daher kommt und schreibt die 15-25km/h fahrenden Radfahrer könnten den Radweg benutzen und wären damit kein Hindernis mehr in der 30 ZoneAußerdem: Normale Radfahrer fahren 15-25km/h, also eher langsamer als Pedelecs. Ziehen die alle in 30 Zonen den Unmut der Autofahrer auf sich? (in 30 Zonen sind nach STVO Radwege nicht zugelassen)
Wie sieht der aus bzw wie ist der gekennzeichnet?Ein Radweg ohne Benutzungspflicht
Deine Argumentation, dass eine Straße, die zu gefährlich ist, keine 30 Zone werden darf, halte ich für falsch.Wenn das Fahrbahnfahren für Radfahrer dort so gefährlich ist, dass man eine RWBP anordnen kann, dann ist die Strecke als Teil einer 30er Zone natürlich ungeeignet.
Ein Benutzungspflicht darf innerorts nur angeorndet werden, wenn für den Radfahrer eine erhöhte Gefahr auf der Fahrbahn besteht. Bei 30 Zone wird diese erhöhte Gefahr generell verneint.
(innerorts, weil eine geplante Gesetzesänderung erlaubt außerorts eine Benutzungspflicht anzuordnen auch wenn keine besondere Gefahr nachgewiesen werden kann)
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