@Mischief
@DLP
Das ist einfacher geworden. Ein Mustergutachten für den Multivan ist im Zulauf (ich arbeite in dem Bereich).
Im Internet ist viel Mist zu finden. Die Prüfer arbeiten oft mit alten Daten.
Es gab 5 Voraussetzungen:
1. Die Regel Stehhöhe von mindestens 1,70m über der Küche, früher der Grund, warum man das 1x1m Hubdach in den T3 gebaut, hat, gab es 2012 tatsächlich einmal im KraftStG. Das ist 2013 weggefallen.
Rechtlich (mein Beruf), wäre das schon früher eh egal gewesen, da eine Regel im Steuergesetz keinen Einfluss auf die Zulassung haben kann. Das war früher bei Juristen streitig, ist aber entschieden.
Man braucht also seit 2013 kein Hochdach mehr.
Es bleiben nur noch folgende 4 Kriterien:
2. Tisch, entnehmbar so wie im Multivan vorhanden, also Haken dran. Ansonsten kommt ein Klapptisch in den Bus.
3. Schlafgelegenheit, auch klappbar (wie oben mit zusätzlicher Matratze) ist vorhanden, auch Haken dran.
4. Kochgelegenheit...
Da wird es speziell. Die muss fest verbaut sein. Ein loser Gaskocher reicht eigentlich nicht. Im Fahrzeug verbaut muss der Kocher für den Innenraum zugelassen sein.
Da nimmt man einen Spirituskocher für das Boot. Da spart man auch noch die Gasprüfung.
Alternativ packt man eine Küche wie von VanEssa in den Kofferraum auf Auszugschienen. Bei der Außenküche (ausgezogen unter der Heckklappe und nicht mehr im Fahrzeug) wird kein Kocher mehr für Innenräume benötigt. Das Billigding mit Kartuschen ist damit ohne Gasprüfung erlaubt, wenn man es auf dem Küchenblock festschraubt und der Auszug gegen versehentliches Einfahren verriegelt werden kann.
5. Nun fehlen noch "Einrichtungen für die Unterbringung von Gepäck". Da reichen die Taschen, die man in die hinteren Fächer hängen kann, oder eine Eurobox neben der Küche. Eigentlich hat der Multivan bereits die Ablageschalen unter der Rücksitzbank, wenn man die mitbestellt hat.
Mehr ist das eigentlich nicht. Man spart über den Daumen die Hälfte der Fixkosten.