> Und stimmt es, dass man in DE von vorne und hinten geblitzt werden muß,
> damit man belangt werden kann?
Nein, Kennzeichen sind ja (ausser beim Mopped) vorne und hinten drauf. Wichtig ist jedoch, dass wir keine Fahrzeughalter, sondern Fahrzeugführer Haftung haben. Sprich, der Fahrer muss erkennbar sein. Falls du dich also auf deinem "Portraitfoto" nicht erkennst, kannst du den Bescheid widersprechen und Aussagen, dass du nicht der Fahrer warst, wer damals das Auto gefahren sei, weisst du nicht mehr. Nachteil: Wenn du Pech hast, wirst du verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen.
> Kurze Offtopic-Frage: Was hat es mit der "Richtgeschwindigkeit" auf
> Autobahnen in DE auf sich? Da kann man ja trotzdem so schnell fahren,
> wie man will, oder?
Ja, wenn es kein Tempolimit auf deinem Autobahnabschnitt gibt, gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130km/h. D.h. du darfst schneller fahren, wirst du jedoch in einen Unfall verwickelt, kannst du so unschuldig an dem Unfall sein wie nur irgendwie möglich, eine Teilschuld an dem Schaden bekommst du 100%ig.
Servus
Christoph