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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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naja, das ist ja auf vielen Ebenen nicht mit dem Beispiel oben vergleichbar. sie schränken ja sogar in dem verlinkten Text die Übertragbarkeit auf andere Fälle ein...
Ich wollte damit nur anmerken, dass gerade diese Situation nicht so einfach ist und auch Gerichte hier sehr unterschiedlich urteilen.
 
Anzeigen OK... Dafür Notruf wählen nicht. Ist quasi auch sowas wie Rettungskräfte behindern. Verstehst du?

Also mir hat mal ne Polizistin bei der Aufnahme einer Anzeige vorgeworfen warum ich nach diesen Delikt nicht gleich die Polizei gerufen habe. Und nun?
Wo soll das das gleiche sein wie Rettungskräfte behindern? Gehts noch?:rolleyes:
 
Mir ist gestern zwei mal die Vorfahrt genommen worden, ohne das etwas passiert ist, was soll in dem Fall die Polizei vor Ort erreichen? Es ist doch nur logisch, dass man dafür nicht die 110 wählt.
 
Warum darf ich dMn bei einem Verkehrsdelikt nicht die Polizei rufen?
Hab ich nicht behauptet... Oh man. Letzter Versuch. 110 ist die Notrufnummer. Die rufst du, wenn jemand in akuter Gefahr ist und dringend Hilfe braucht. Blockierst du die wegen eines Bagatelldelikts, stirbt vielleicht woanders jemand. Falls aus einem Anruf dort tatsächlich ein nicht notwendiger Einsatz ausgelöst wird, zahlst du den übrigens ggf. dann auch.

In deinem Fall: geh zur nächsten Wache, mach ne Online Anzeige oder rufe bei der nächsten Wache an, wenn du dich dann besser fühlst.

Aber nochmal: wenn nichts passiert ist und auch nichts mehr passieren wird: Rufe nicht den Notruf! Rufe nicht 110.

"Diskussion" meinerseits damit beendet.
 
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