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Allgemeine Verkehrsdiskussion

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Aber nun soll die Kommune mit solch einem Betrag konfrontiert werden? Schwierig
Schwierig ist vor allem die mangelnde Absicherung. Und es gibt durchaus Fälle, wo Kommunen Schäden durch Schlaglöcher bezahlen mußten (Felgen/Radaufhängung).
Ausserdem ist hier auch noch das Schild völlig falsch, es sind ja keine Bodenwellen sondern Fräskanten.
Ich sehe da recht gute Chancen!

Für die Beschilderung ist nicht zwingend die Gemeinde/Stadt verantwortlich, die machen häufig nur die Vorgaben, welche der Baulastenträger nachzukommen hat.
Die Stadt ist trotzdem verantwortlich - kann aber natürlich Unternehmen damit beauftragen.
 
Ich denke, "Vorsicht rufen" wirkt auf manche Leute provokativ. Ich komme mit klingeln gut durch

Mit klingeln habe ich (zwecks Fehlen derselben) keine Erfahrung, aber "Vorsicht" zu rufen (natürlich aggressionsfrei) klappt tatsächlich ganz gut (ich bedanke mich dann auch beim Vorbeifahren). 🤷‍♂️
 
Ich rufe "Klingling" und hoffe, dass es Assoziation mit einem anrollenden Fahrrad hervorruft. Im ernst!

An einem Rad habe ich auch eine Klingel, aber die ist nicht sehr laut und irgendwie läuft immer ein Schaltzug drüber, so dass sie nicht klingelt.
 
Schwierig ist vor allem die mangelnde Absicherung. Und es gibt durchaus Fälle, wo Kommunen Schäden durch Schlaglöcher bezahlen mußten (Felgen/Radaufhängung).
Ausserdem ist hier auch noch das Schild völlig falsch, es sind ja keine Bodenwellen sondern Fräskanten.
Ich sehe da recht gute Chancen!


Die Stadt ist trotzdem verantwortlich - kann aber natürlich Unternehmen damit beauftragen.
Wie ich schon schrieb, das ist nicht zwingend so, in meinem Fall aktuell ist es Straßen NRW dessen Straße durch eine Geminde läuft.
 
Wie ich schon schrieb, das ist nicht zwingend so, in meinem Fall aktuell ist es Straßen NRW dessen Straße durch eine Geminde läuft.
Ja, aber einen Träger für die Straße gibt es halt, und ich würde erwarten, der ist für die Sicherheit zuständig. Hängt halt von der Einstufung der Straße ab.
 
Schwierig ist vor allem die mangelnde Absicherung. Und es gibt durchaus Fälle, wo Kommunen Schäden durch Schlaglöcher bezahlen mußten (Felgen/Radaufhängung).
Ausserdem ist hier auch noch das Schild völlig falsch, es sind ja keine Bodenwellen sondern Fräskanten.
Ich sehe da recht gute Chancen!


Die Stadt ist trotzdem verantwortlich - kann aber natürlich Unternehmen damit beauftragen.
Ich sehe da recht schlechte Chancen, und das Schild halte ich für korrekt - Zitat: "das Gefahrzeichen 112 „Unebene Fahrbahn“ mit zwei schwarzen Wellen auf weißem Grund warnt vor Unebenheiten in der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Bodenwellen, Querrinnen oder Schienen."
Angreifbar wäre die Gemeinde m.E. allenfalls, wenn das Schild nur aus sehr kurzem Abstand zu sehen wäre.
 
Also was aus meiner Erfahrung fast immer positiv aufgenommen wird ist:
1. Früh genug anfangen auf sich aufmerksam zu machen (spätestens 50-100m vor Fußgänger/...). Das freut vor allem die Hundehalten, weil die so noch ein paar Sekunden Zeit haben Benno zu sich zu rufen und dies in der Regel auch tun.
2. Beim Näherkommen je nach Reaktion noch 1-2 mal auf sich aufmerksam machen.

Die Art des auf sich aufmerksam machen hat dagegen nach meinen Erfahrungen keinen Einfluss (höflich klingeln oder höflich "Achtung Radfahrer" rufen).

Dagegen macht der Ton sehr die Musik, "früher TM" als ich noch jung und wild war habe ich auch mal Fußgänger "rübergeklingelt", das kam nicht so gut an. Nur "Vorsicht" rufen klappt auch nicht immer, weil manche Menschen dann einfach den Transfer zu "Geht bitte zur Seite, hier kommt ein Radfahrer" nicht schaffen.

Seit ich 1 und 2 beachte und bei Platz machen höflich danke sage läuft es mit den aller allermeisten Mitmenschen sehr gut.
 
Es scheint eine Widerstandgruppe gegen Fahrradklingeln zu geben. An 2 bis 4 € kann es nicht liegen. 🤔
 
Lesen bildet.

Es gibt für die Straße einen Träger, und der unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Also für eine Bundesstraße ist z. B. der Bund zuständig und haftet damit auch. Deshalb heißt es ja auch Bundesstraße. Ich wollte das vorhin schon schreiben, war aber unsicher, weil Bundesstraßen und auch Autobahnen ja von den Ländern betrieben werden - aber das hat der Bund lt. dem Wiki-Artikel nur delegiert.

Nächste Frage ist, wie muss der Zustand sein. Reicht bei einer ausgefrästen Rille ein einfaches Schild? Eine Google-Suche nach "Schlagloch Haftung" führt z. B. zum ADAC:
Kaum Aussicht auf Schadenersatz

Ein Schadensersatzanspruch kann ganz entfallen oder gekürzt werden (Mithaftung), wenn die Schlaglöcher gut erkennbar waren, eine Warntafel vorhanden war oder die aufgrund der Gefahrenstelle angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wurde.

Ein Kraftfahrer darf nicht generell davon ausgehen, dass der Fahrbahnbelag in Ordnung ist und keine Schäden aufweist. Dies gilt insbesondere für wenig befahrende Straßen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung. Im Gegensatz hierzu darf der Kraftfahrer auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, wie beispielsweise Autobahnen, erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen bestehen, die zu Beschädigungen oder Unfällen führen können.
Eine andere interessante Quelle verweist auf Gerichtsurteile, das ist immer eine gute Quelle:
Gefahrenquelle: Wie groß darf ein Schlagloch sein?

Die Gerichte sind sich überwiegend einig, dass Schlaglöcher auf verkehrswichtigen Straßen erst ab einer Tiefe von 15 cm und auf Autobahnen ab einer Tiefe von 10 cm als sogenannte abhilfebedürftige Gefahrenquelle gelten. Bei Radfahrern sieht es anders aus. Schlaglöcher, die tiefer sind als 4 cm– wobei dies auch vom Einzelfall abhängig ist - stellen eine Gefahrenquelle dar, die von der zuständigen Behörde beseitigt, im Fachjargon abgestellt, werden muss (OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2001 – 12 U 124/00).
@SGEuropa - Wenn Du 'ne Rechtsschutz hast, ist es m. E. einen Versuch wert.
 
In meiner Gegend habe ich eher das Gefühl, dass durch Klingeln die meisten erst richtig provoziert werden. Da kann man oft genug beobachten, wie man dann so tut als hätte man es nicht gehört, sich aber gleichzeitig extra breit macht.
Wo ist das? In einem Ballungsraum?
Wer ignoriert? Mackertypen? Oder sogenannte Halbstarke?

Meine Wahrnehmung ist, dass außerorts eher der Wandertypus zu Fuß unterwegs ist und der macht die Durchfahrt frei, wie gesagt nach dem Klingeln.

In Ortschaften fallen mir Zugewanderte auf, die in Familiengruppen spazieren, erkennbar an kopftuchtragenden Frauen und breitbeinigen Männern. Ich glaube, das liegt daran, dass sie Fahrräder eher für Kinderspielzeug halten und erwachsenen Radfahrern kaum oder wenig Respekt bzw. Geringschätzung gegenüber haben, weil das in deren Herkunftsländern so ist. Integration braucht Zeit. Aber wenn man dann schreit, was sprachlich gar nicht verstanden wird...
 
Die Art des auf sich aufmerksam machen hat dagegen nach meinen Erfahrungen keinen Einfluss (höflich klingeln oder höflich "Achtung Radfahrer" rufen).

Ja, das hatte ich gestern erst. Da war ich mit den normalen Rad unterwegs, da muss ich nicht Achtung rufen, da Klingel dran. :D

Rennt für mir ein Opa auf die Strasse und will zu seinem Auto. Ich klingel, er stopt kurz, guckt mich an und läuft weiter. So das ich bremsen mußte.
Ich habe dann noch gerufen das man sich wenigstens entschuldigen könnte. Da kam nur ein: Ja, Ja. :rolleyes:
 
Ich sehe da recht schlechte Chancen, und das Schild halte ich für korrekt - Zitat: "das Gefahrzeichen 112 „Unebene Fahrbahn“ mit zwei schwarzen Wellen auf weißem Grund warnt vor Unebenheiten in der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Bodenwellen, Querrinnen oder Schienen."
Angreifbar wäre die Gemeinde m.E. allenfalls, wenn das Schild nur aus sehr kurzem Abstand zu sehen wäre.
So sehe ich das auch.
Normalerweise kann man ein Verkehrsschild aus 50 m gut lesen, vor allem im Stadtverkehr. Aber ist es nicht so, dass man viel schneller vorbei fährt und es gar nicht wirklich als Gefahr wahrnimmt? Es stehen ja viele Schilder her herum, auch dort, wo es kaum Probleme gibt. Das stumpft ab.

Ergänzung: Erst wenn man sieht was ist, bremst man.

Eigentlich müsste man in Sichtweite eines Gefahrenschildes sofort abbremsen.

Ich will hier SGEuropa nicht davon abhalten, sich zu wehren, aber so wie hier, könnte sich der Gegner wehren. Es geht dem ja u.a. ums Prinzip. Fehler werden immer wieder gemacht, deshalb will man nicht künftig reihenweise gleich Schadensersatz leisten, weil man zu wenig beschildert hat.

Wenn man gegen zu wenig Beschilderung klagt, mal ganz allgemein: Wollen wir das, dass andere uns drei- und vierfach absichern? Absichern, speziell für schnell fahrende Rennradfahrer? Das Auto des Bauamtsmitarbeiters schluckt den Kantenstoß, das des Abteilungsleiters auch, ein SUV mit großen Rädern sowieso. In diesem Fall war es keine Baugrube, sondern Fräsrillen mit Warnschild. Man braucht schon einen sensiblen Richter. Aber wenn der Richter nun SUV fährt und nicht Rennrad? Da stand dieses Warnschild. Ein Sachverständiger wird ggf. klären, ob man rechtzeitig und leicht hätte bremsen können.
 
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Zum Nachdenken

Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf, sondern sieht sich um,
wer ihm schadensersatzpflichtig ist. (Kurt Tucholsky)
 
Scheinbar machts wirklich keinen Sinn dagegen was zu unternehmen:

Der Standort des Schildes und somit die Entfernung zu der Gefahrenstelle ist abhängig von der Lage, ob innerorts oder außerorts. Innerorts steht das Gefahrenzeichen unmittelbar davor, außerorts je nach Situation ca. 150 – 300 Meter vor der Gefahrenstelle
 
Ich sehe schon einen Unterschied zwischen Bodenwellen (eventuell Probleme sich im Sattel zu halten, Sturzgefahr, aber keine direkte Gefahr für die Räder) und Fräskanten, denen man nicht ausweichen kann, die zusätzlich zur Sturzgefahr eine direkte Gefahr für Radlaufräder darstellen.

"Achtung-Schild, darunter der Vermerk "Fräskante"" So wurde eine Fräskante anderswo ausgeschildert.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=115807
Klar ist also, dass man es hätte besser beschildern können. Auch hätte müssen? Und führt das hätte müssen dazu, dass man auch schadensersatzpflichtig ist? Ich weiß es nicht.
 
Klar ist also, dass man es hätte besser beschildern können. Auch hätte müssen? Und führt das hätte müssen dazu, dass man auch schadensersatzpflichtig ist? Ich weiß es nicht.

MMn ist das so ne Sache wo der eine Richter so entscheiden kann und der andere Richter genau andersrum.
 
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