CarlTheodor
Aktives Mitglied
Um das mal klarzustellen, weil es um ein Zitat von mir geht: Im Führungszeugnis steht da natürlich nichts, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Da stehen nur Verurteilungen und auch die nur ab einem bestimmten Schweregrad.In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, d.h. solange jemand nicht verurteilt wurde, steht auch nichts in seinem polizeilichen Führungszeugnis. Dass eine Ermittlung, die ins Leere lief, aktenkundig ist, ist Wunschdenken.
Es gibt aber auch Datenbanken bei der Polizei. Die können schon sehen, gegen wen es schon mal ein Ermittlungsverfahren gab oder wer öfter mal angezeigt wurde. Das war es, was ich in dem zitierten Beitrag meinte. Und diese Informationen fließen natürlich ein, wenn ein Polizist oder auch ein Staatsanwalt beurteilen muss, ob er in eine Angelegenheit tiefer einsteigt oder eben auch nicht. Sprich: Wenn jemand schon mehrere Male wegen Beleidigung oder Verkehrsdelikten angezeigt wurde, im besten Fall unabhängig voneinander von völlig verschiedenen Menschen, ist bei einer neuen Anzeige die Wahrscheinlichkeit einer motivierten Ermittlung höher, als wenn der Polizeicomputer gar nichts ausspuckt.