tudor
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AW: Beginnt der Haß auf RR schon in den Fahrschulen ???
Fahrlässig handelt, wer im Verkehr die erforderliche Sorgfalt außer acht lässt.
Vorsätzlich handelt, wer einen gesetzlichen Tatbestand mit Wissen und Wollen vollendet.
Es reicht aus, dass der Handelnde einen bestimmten Erfolg billigend in Kauf nimmt.
Ob ich den Zusammenprall bemerke oder nicht spielt also nur für die Frage des Vorliegens einer Unfallflucht eine Rolle. Habe ich den Zusammenprall nicht bemerkt, begehe ich keine vorsätzliche Unfallflucht. Eine fahrlässige Begehung ist nach dem Gesetz nicht möglich.
Eine fahrlässige Körperverletzung ist dagegen strafbar.
Fahrlässig handelt, wer im Verkehr die erforderliche Sorgfalt außer acht lässt.
Vorsätzlich handelt, wer einen gesetzlichen Tatbestand mit Wissen und Wollen vollendet.
Es reicht aus, dass der Handelnde einen bestimmten Erfolg billigend in Kauf nimmt.
Ob ich den Zusammenprall bemerke oder nicht spielt also nur für die Frage des Vorliegens einer Unfallflucht eine Rolle. Habe ich den Zusammenprall nicht bemerkt, begehe ich keine vorsätzliche Unfallflucht. Eine fahrlässige Begehung ist nach dem Gesetz nicht möglich.
Eine fahrlässige Körperverletzung ist dagegen strafbar.