G
Grendel
Wenn der DAU schon beim Nutzen eines Kettenstrebenaufklebers für's Oberrohr anfängt, dann hast Du da aber ziemlich enge Toleranzen.
Wie soll der 08/15-Benutzer darauf kommen, dass das ein Problem ist? V. a. wenn am ganzen Rad Klarlack verwendet wird!?
Naja, um es auf den Punkt zu bringen, wird ja offenbar laut Canyon nur an der Kettenstrebe vernünftig nach Stand der Technik lackiert. Der Rest der Lackierung hat ergo nicht genug Anhaftung. LoL
Solche Stellen die punktuell keine vernünftige Haftung aufweisen sprechen für mangelhafte Ausführung, so sagt es der Lackierermeister und Sachverständige für sein Gewerk.
Mir jetzt egal, ich zahle mich im Jahr dumm und dämlich für sämtlichen Versicherungen. Lasse mir das jetzt nach Absprache mit der Rechtsschutz vom Gutachter bestätigen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat und dann schauen wir mal. Freigabe habe ich bereits.