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Das alte Lied aus der Sicht der Sicherheit: Radwege als RR

Ich finde es wirklich sehr vorbildlich, dass Ihr alle mit Euren 1000-kg-Autos, also vielleicht Dacia oder Golf I, evtl. auch Wartburg und Trabant oder Ente, mit maximal 120 km/h auf Autobahnen unterwegs seid. 😎

Nein. In Wirklichkeit glaube ich Euch kein Wort!
Dann hab ich 30kg Übergewicht. Und schneller als 120 fahr ich auch nicht. Wird dann doch etwas laut im Cabrio🤣
 
Das Zauberwort heißt hier nicht Tempolimit, sondern Temposteuerung über intelligente Verkehrsleitsysteme je nach Auslastung und Situation.
Es gibt durchaus Autobahnabschnitte, da kratzt es keinen wenn dort 200-250-300 gefahren wird.

Auf der anderen Seite ist es eigentlich schon so voll auf den Straßen, dass man nur noch an ganz wenigen Stellen 160 und schneller dauerhaft fahren kann.

Alles über einen Kamm, davon bin ich kein Fan.

Da gibts andere Sachen, wo man besser angreifen kann und etwas für die Verkehrssicherheit tun kann.
 
Ich finde das Thema "wer hat welches Auto der auch RRad fährt" ja ziemlich spannend...obwohl es ja eigentlich hier um die Radwege eher geht, oder?! Liest man "quer" so gewinnt man den Eindruck, dass min 80% der RRadfahrenden Klein(st)wagen fahren, oder oft gar keins besitzen.

Hm 🤔 ich denke, dass bei schönem Wetter (wenn sie denn endlich auch wieder stattfinden) bei Veranstaltungen wie "Jedermannrennen" oder RTF´s unsere Gattung zu einem Großteil wieder gespiegelt wird / wurde / werden. Will sagen, dass dort SEHR VIELE mit einem SUV Panzer anreisen, gar mit Kleinbussen oder Wohnmobilen...komisch! Ich selbst fahre einen Golf Variant, also auch keinen Kleinwagen aber auch nicht so einen "Mamipanzer" (tut mir leid, bei uns - Raum Düsseldorf - ist die Dichte derer halt unfassbar hoch...verstehe wer will). Ich kann beruflich nicht drauf verzichten, möchte aber auch privat nicht auf ein Auto verzichten.

Zu den Radwegen: Ich benutze sie bei uns wenn sie denn befahrbar sind...ich sag mal das hält sich bei uns die Waage. Habe aber das Glück, dass ich meine Heimattouren zum Großteil auch auf Wirtschaftswegen die gut asphaltiert sind, durchführen kann. Fühle mich nicht besonders wohl, wenn mich ein 40 Tonner mit halben Meter Abstand überholt. Daher, wenn möglich meide ich Straßen wo immer ich es einigermaßen kann.
 
Wobei mein 1,5 t Kombi bei 120–130 km/h weniger Benzin (kein Diesel) vebraucht…

das ist ein Gerücht (fake-news? - in dem Fall "fake-old-news"), das sich leider hartnäckig hält. Dass jemand das gerade hier in so einem Forum postet, wo eigentlich jedem, der tatsächlich Rad fährt, der Einfluss des Luftwiderstands bekannt ist, das grenzt schon an eine Selbstüberschätzung zu der mir die Worte fehlen. Das passt übrigens zu solchen Veröffentlichungen in denen Fliegen als energiesparender sich darstellt. Natürlich gilt das, wenn man nur noch die Luftreibung und den Luftwiderstand berücksichtigt. Das ist mit ein Grund warum dann solche Konzepte plötzlich so hochgejubelt werden wie der Transport in luftleeren Röhren unter der Erde..... ....

Mir ist es längst zuwider Leuten, die sich dann vielleicht doch nur als Internet-Trolle entpuppen, zu versuche einen Funken Verstand beizubringen.
t-ldr!
 
das ist ein Gerücht (fake-news? - in dem Fall "fake-old-news"), das sich leider hartnäckig hält. Dass jemand das gerade hier in so einem Forum postet, wo eigentlich jedem, der tatsächlich Rad fährt, der Einfluss des Luftwiderstands bekannt ist, das grenzt schon an eine Selbstüberschätzung zu der mir die Worte fehlen. Das passt übrigens zu solchen Veröffentlichungen in denen Fliegen als energiesparender sich darstellt. Natürlich gilt das, wenn man nur noch die Luftreibung und den Luftwiderstand berücksichtigt. Das ist mit ein Grund warum dann solche Konzepte plötzlich so hochgejubelt werden wie der Transport in luftleeren Röhren unter der Erde..... ....

Mir ist es längst zuwider Leuten, die sich dann vielleicht doch nur als Internet-Trolle entpuppen, zu versuche einen Funken Verstand beizubringen.
t-ldr!
Ich glaube, du hast @yokuha falsch verstanden. Er meinte imo, dass sein Kombi bei 120-130km/h weniger Benzin als 5,9l verbraucht. Nicht weniger als bei 110km/h.
 
das ist ein Gerücht (fake-news? - in dem Fall "fake-old-news"), das sich leider hartnäckig hält.
Welches Gerücht hält sich hartnäckig? Gegen was schreibst Du an? Woher weißt Du, was das Auto von @yokuha für Verbrauchsdaten hat?

Und selbst, wenn Du meinst, er irrt, weil er vielleicht seiner (meist ungenauen) Momentanverbrauchsanzeige glaubt und nicht etwa die nachgefüllten Liter Treibstoff durch die gefahrenen Kilometer teilt – musst Du gleich mit solchen Kampfbegriffen wie "Fake News" kommen? Tut das wirklich Not?

Und was glaubst Du wohl, wie viel so ein Auto bei 30 km/h verbraucht? Weniger oder mehr als bei 80? Nur um Deine etwas vereinfachte Argumentation mal ein bisschen zu erschüttern...
 
Welches Gerücht hält sich hartnäckig? Gegen was schreibst Du an? Woher weißt Du, was das Auto von @yokuha für Verbrauchsdaten hat?

Und selbst, wenn Du meinst, er irrt, weil er vielleicht seiner (meist ungenauen) Momentanverbrauchsanzeige glaubt und nicht etwa die nachgefüllten Liter Treibstoff durch die gefahrenen Kilometer teilt – musst Du gleich mit solchen Kampfbegriffen wie "Fake News" kommen? Tut das wirklich Not?

Und was glaubst Du wohl, wie viel so ein Auto bei 30 km/h verbraucht? Weniger oder mehr als bei 80? Nur um Deine etwas vereinfachte Argumentation mal ein bisschen zu erschüttern...

das ist eben das Problem mit dem Denken, also an Dich die Frage: Braucht ein Radfahrer bei 15km/h mehr Leistung als bei 20km/h?

Und natürlich kann ich Dir ein Rad präsentieren wo das der Fall ist. Da muss man nur an den Rahmenbedingungen schrauben und schon passt es. Kennt eigentlich jeder, der sich mit seiner körperlichen Leistungsfähigkeit ein bisschen auseinandersetzt und wie das mit so was wie z.B. gewählten Übersetzungen zusammenspielt. Und die gewählte Übersetzung ist da nur 1 Punkt, der die notwendige Leistung bestimmt. Wie weit der Motor (in dem Fall der Fahrer) eine Rolle spielt und ob ein "großer Hubraum" sinnvoll ist, das zeigt sich eigentlich sofort je nachdem was gefahren wird.
 
das ist eben das Problem mit dem Denken, also an Dich die Frage: Braucht ein Radfahrer bei 15km/h mehr Leistung als bei 20km/h?
Selbstverständlich.

Aber erstens ist ein Auto ist kein Fahrrad, und zweitens ging es oben um Verbrauch und nicht um Leistung. Das ist nicht dasselbe.

Du hast übrigens meine Frage nicht beantwortet. Vermutlich, weil Du selber weißt, dass so ziemlich jedes Auto bei 30 km/h mehr verbraucht als bei 80. Soooo einfach, wie Du es darstellst, sind die Zusammenhänge Geschwindigkeit - Verbrauch eben nicht.

Deshalb werden natürlich trotzdem so ziemlich alle Autos bei 120 mehr als bei 110 verbrauchen, das ist mir auch klar. Ich wollte bloß Deine Überheblichkeit etwas einfangen, mit der Du auf @yokuha losgegangen bist. Du reagierst mit Nebelkerzen.

Aber schön, dass Du anderen Probleme beim Denken attestierst. Mann mann mann...
 
Zu den Radwegen: Ich benutze sie bei uns wenn sie denn befahrbar sind...ich sag mal das hält sich bei uns die Waage. Habe aber das Glück, dass ich meine Heimattouren zum Großteil auch auf Wirtschaftswegen die gut asphaltiert sind, durchführen kann. Fühle mich nicht besonders wohl, wenn mich ein 40 Tonner mit halben Meter Abstand überholt. Daher, wenn möglich meide ich Straßen wo immer ich es einigermaßen kann.
...am WE auf der Strasse unterwegs(Radweg nicht befahrbar!Weil schlechte gefährliche Übergänge, Parkende Autos usw.usf.) überholt mich ein Cabrio-Ochse, sorry! mit ca. einen halben Meter Abstand. An der nächsten Kreuzung bei ROT hatte ich ihn eingeholt. Ich so an die Scheibe ran...: "Merkst du noch was mich so dicht zu Überholen! Das nächste mal zeige ich dich an!" Er: "Ihr denkt wohl euch alles zu erlauben. Da ist ein Radweg!"
Ich:"Das gibt dir noch lange kein Recht mich eventuell Tod zu fahren! Und du bist auch schneller als 60km/h gefahren!"

Am liebsten hätte ich in sein Auto reingespuckt oder sonstwas....hab ich aber nicht! 😭
 
Zu den Radwegen: Ich benutze sie bei uns wenn sie denn befahrbar sind...ich sag mal das hält sich bei uns die Waage. Habe aber das Glück, dass ich meine Heimattouren zum Großteil auch auf Wirtschaftswegen die gut asphaltiert sind, durchführen kann. Fühle mich nicht besonders wohl, wenn mich ein 40 Tonner mit halben Meter Abstand überholt. Daher, wenn möglich meide ich Straßen wo immer ich es einigermaßen kann.
Sehe ich auch so. Viele schlechte Radwege lassen sich umgehen.
Falls nicht, gibt es die "Grauzone" in der STVO, dass man Radwege nicht benutzen muss, wenn diese unzumutbar sind. Da nehme ich mir raus, selbst zu entscheiden, ob Radwege oder Straße besser bzw. gefahrloser ist.
 
Falls nicht, gibt es die "Grauzone" in der STVO, dass man Radwege nicht benutzen muss, wenn diese unzumutbar sind. Da nehme ich mir raus, selbst zu entscheiden, ob Radwege oder Straße besser bzw. gefahrloser ist.
Diese "Grauzone" gibt es nicht - dieses Gerücht wird auch durch häufige Wiederholung nicht zur Wahrheit.
Ansonsten bitte die Fundstelle in der StVO konkret benennen. Die VwV zur StVO ist hierbei nicht relevant.

Wenn "blauer Lollie", dann muss der solchermaßen beschilderte Weg genutzt werden - ohne wenn und aber - oder das Bußgeld akzeptiert werden.

Ob der blaue Lollie überhaupt hätte aufgestellt werden dürfen, und somit eine Benutzungspflicht überhaupt hätte angeordnet werden dürfen, ist eine ganz andere Frage.

Man stelle sich vor, KFZ-Fahrer würden auch nach eigenem Ermessen entscheiden dürfen, ob sie eine behördliche Anordnung (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung) beachten - oder eben nicht.
 
Diese "Grauzone" gibt es nicht - dieses Gerücht wird auch durch häufige Wiederholung nicht zur Wahrheit.
Ansonsten bitte die Fundstelle in der StVO konkret benennen. Die VwV zur StVO ist hierbei nicht relevant.

Wenn "blauer Lollie", dann muss der solchermaßen beschilderte Weg genutzt werden - ohne wenn und aber - oder das Bußgeld akzeptiert werden.

Ob der blaue Lollie überhaupt hätte aufgestellt werden dürfen, und somit eine Benutzungspflicht überhaupt hätte angeordnet werden dürfen, ist eine ganz andere Frage.

Man stelle sich vor, KFZ-Fahrer würden auch nach eigenem Ermessen entscheiden dürfen, ob sie eine behördliche Anordnung (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung) beachten - oder eben nicht.
Es gibt dazu einige Gerichtsurteile, in denen die Unzumutbarkeit festgestellt und diese definiert wurden:
https://www.zeit.de/amp/mobilitaet/2018-09/radverkehr-radweg-hinderung-strasse-ausweichen

Der Vollständigkeit halber hier der Auszug aus der STVO:
(Ich habe mal grün markiert, was oft nicht gewährleistet ist und damit die Zumutbarkeit nicht gegeben ist)

II. Radwegebenutzungspflicht

14 Ist aus Verkehrssicherheitsgründen die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 oder 241 erforderlich, so ist sie, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind, vorzunehmen.

15 Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass
1. eine für den Radverkehr bestimmte Verkehrsfläche vorhanden ist oder angelegt werden kann. Das ist der Fall, wenn
a) von der Fahrbahn ein Radweg baulich oder ein Radfahrstreifen mit Zeichen 295 „Fahrbahnbegrenzung“ abgetrennt werden kann oder
b) der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann;

16 2. die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist. Das ist der Fall, wenn


17 a) er unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich einem Sicherheitsraum frei von Hindernissen beschaffen ist. Dies bestimmt sich im allgemeinen unter Berücksichtigung insbesondere der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbelastung, der Verkehrsbedeutung, der Verkehrstruktur, des Verkehrsablaufs, der Flächenverfügbarkeit und der Art und Intensität der Umfeldnutzung. Die lichte Breite (befestigter Verkehrsraum mit Sicherheitsraum) soll in der Regel dabei durchgehend betragen:

18 aa) Zeichen 237
baulich angelegter Radweg: möglichst 2,00 m, mindestens 1,50 m

19 – Radfahrstreifen: (einschließlich Breite des Zeichens 295): möglichst 1,85 m, mindestens 1,50 m

20 bb) Zeichen 240
gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts: mindestens 2,50 m
außerorts: mindestens 2,00 m

21 cc) Zeichen 241
getrennter Fuß- und Radweg
für den Radweg: mindestens 1,50 m
Zur lichten Breite bei der Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung vgl. Nummer II 3 zu § 2 Abs. 4 Satz.

22 Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.

23 Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBI 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder, Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;

24 b) die Verkehrsfläche nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und Technik in einem den Erfordernissen des Radverkehrs genügenden Zustand gebaut und unterhalten wird;

25 c) die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.

26 Das Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen sowie das Einfahren an verkehrsreichen Grundstückszufahrten ist mit Gefahren verbunden. Auf eine ausreichende Sicht zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ist deshalb besonders zu achten.


So ist es notwendig, den Radverkehr bereits rechtzeitig vor der Kreuzung oder Einmündung im Sichtfeld des Kraftfahrzeugverkehrs zu führen und die Radwegeführung an der Kreuzung oder Einmündung darauf abzustimmen. Zur Radwegeführung vgl. zu § 9 Abs. 2 und 3; Rn. 3 ff.

27 3. bei Radfahrstreifen die Verkehrsbelastung und Verkehrsstruktur auf der Fahrbahn sowie im Umfeld die örtlichen Nutzungsansprüche auch für den ruhenden Verkehr nicht entgegenstehen.

28 III. Über die Kennzeichnung von Radwegen mit den Zeichen 237, 240 oder 241 entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei. In die Entscheidung ist, soweit örtlich vorhanden, die flächenhafte Radverkehrsplanung der Gemeinden und Träger der Straßenbaulast einzubeziehen. Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen.

29 IV. Die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde sowie die Polizei sind gehalten, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Radverkehrsanlagen auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu prüfen und den Zustand der Sonderwege zu überwachen. Erforderlichenfalls sind von der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei bauliche Maßnahmen bei der Straßenbaubehörde anzuregen. Vgl. Nummer IV 1 zu § 45 Abs. 3; Rn. 56.

Quelle: https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/90-2-strassenbenutzung-durch-fahrzeuge
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich.
........
Aber schön, dass Du anderen Probleme beim Denken attestierst. Mann mann mann...

Was? Kommst Du jetzt damit es nicht richtig gelesen/verstanden zu haben oder was? Selbstverständlich nicht, denn es gilt, dass ein einigermaßen in Schuss gehaltenes Rad natürlich bei 15km/h nicht mehr Leistung (d.h. deutlich weniger) dem Radfahrer abverlangt als bei 20km/h. Und was der Blödsinn mit von weg. es käme nicht auf die notwendige Leistung an soll, das kommentiere ich nicht weiter. Es passt nur leider sehr gut zu den physikalisch-mathematischen Fähigkeiten vieler, die schon in der Fahrstunde mit dem Bremsweg überfordert sind, so dass es kein Wunder ist, dass das später in der Praxis nicht besser wird.
 
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