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Das alte Lied aus der Sicht der Sicherheit: Radwege als RR

99 % der Rennräder dürfen nicht im tatsächlich oder rechtlich öffentlichem Straßenverkehr bewegt werden ;)
Das wäre schon heftig:
Stell sich einer vor, das eine verbleibende Prozent würde sich auf dem einen Prozent der Radwege bewegen, die tatsächlich die gesetzlichen Anforderungen erfüllen :D
 

Ja genau.
Da sind es mindestens happige, ausladende 6 Meter, die auch noch benutzungspflichtig sind.
Und ich wage die steile These, da ließe sich ordentlich Geld ins Säckl pressen, stände da ein ordentlicher Beflissener, der fleißig mit der Kelle hupt.
 
Ja, bei uns ist zZ die Autoposer (Lamborghini, R8, Ferrari, US muscle cars) unterwegs.
Das ist natürlich übel. Und natürlich rücksichtslos.

Ich finde halt die Formulierung "Motorsport auf der Straße" unglücklich. Das gibt es, wie Du ja auch beschrieben hast, aber ich persönlich glaube nicht, dass es das Hauptproblem ist. Neben offensichtlich rücksichtslosen Rasern und Posern gibt es die an sich netten Menschen von nebenan, die einfach nicht nachdenken. Mein Eindruck ist (Achtung, neues Klischee!) dass SUV gar nicht selten sehr rücksichtsvoll fahren, während fesche junge Damen mit hippem Kleinwagen sich noch mal eben so durchdrängeln.

Es sind größtenteils Menschen wie Du und ich, die im Straßenverkehr Fehler machen. Mit dem Herumreiten auf vermeintlichen Rasern erreichen wir nicht die, die am Ende des Tages einen Großteil der Unfälle verursachen und sich dann fragen, wie ihnen das passieren konnte.

Das ist für dich ein Grund für das schnelle Fahren?
Also je PS starker ein Auto umso schneller darf es fahren!
Der Grund für schnelles Fahren sind meiner Meinung nach weder PS noch Angeberei noch "Motorsport auf der Straße", sondern dass man irgendwann ankommen will. Das macht die Sache nicht besser, aber wenn Du die einen Pendler, der wöchentlich Berlin - München fährt, bewegen willst, 120 zu fahren oder, viel besser, die Bahn zu benutzen, dann solltest Du nicht mit der Erzählung von "Motorsport auf der Straße" anfangen. Dann hast Du den nämlich schon verloren. Zu Recht. Diese Erzählung baut Feindbilder auf und erreicht niemanden.

Ich will nicht dem überschnellen Fahren das Wort reden. Ich möchte nur, dass man vernünftig argumentiert und nicht irgendwelche Popanze aufbaut, die praktisch zwar nur einen kleinen Teil des Problems darstellen, an denen man sich aber prima abarbeiten kann.

Anmerkung: Ich fahre einen bestenfalls mittelmäßig motorisierten toastbrotförmigen Pampersbomber, und zwar nur, wenn ich was zu transportieren habe oder die Bahnverbindungen gar zu lausig sind. Nur damit keine falschen Schubfächer aufgehen.
 
Eine Frage an die Experten. Ich habe bei mir einen Radweg, der auch mit dem Lollie gekennzeichnet ist. Aber gleich zu Beginn des Weges hat die Gemeinde ein Schild aufgestellt, dass der Radweg Strassenschäden aufweist (Wurzeln, Risse etc). Ist der Weg dann trotzdem benutzungspflichtig?
 
Ich war kürzlich unterwegs, viel befahrene Bundesstrasse außerorts, ein etwa 80cm breiter Streifen am Fahrbahnrand als Radweg markiert. Benutzungspflichtig in beide Richtungen. Getrennt zur Fahrbahn nur durch einen Strich. Da hab ich richtig Angst bekommen, wenn Dir ein Radler entgegen kommt musst Du in den Gegenverkehr ausweichen, der Dir mit 100 Sachen entgegen kommt und Dich noch anhupt weil er denkt Du machst was falsch.
Ich habe dann auf die Straße gewechselt. Kann man sowas irgendwo melden? Da muss doch der Lolli weg, alles andere ist ja Lebensgefährlich.
Ich tendiere eher dazu den Radweg mit Benutzungspflicht zu ignorieren. Wohne aber ländlich und habe daher das Problem nicht so. Aber bevor ich mich irgendwo über eine schmale Buckelpiste quäle nutze ich lieber die Straße. Wenn da 30 ist kann man super im Verkehr mitrollen.
Die Autos, die einen mit 100 km/h auf der Landstraße überholen kenne ich natürlich auch. Ein gutes Mittel ist nicht ganz rechts am Rand zu fahren und wenn Gegenverkehr kommt eher noch mehr mittig, damit die Autos keine Chance haben Dich zu überholen, solange die Gegenrichtung nicht frei ist.
 
Ich war kürzlich unterwegs, viel befahrene Bundesstrasse außerorts, ein etwa 80cm breiter Streifen am Fahrbahnrand als Radweg markiert. Benutzungspflichtig in beide Richtungen. Getrennt zur Fahrbahn nur durch einen Strich... Lebensgefährlich.
Da würde ich niemals links fahren.

Wenn das wirklich so ist, ist das niemals zulässig. So nicht Mal in eine Richtung.

Da es eine Bundesstraße ist, ist das mit den Zuständigkeiten schwierig. Ich würde mich an den ADFC in der Region wenden
 
Ich habe jetzt mal an [email protected] geschrieben. Habe im Netz gefunden, dass man sich an die wenden soll, wenn man Beanstandungen am (nach eigener Aussage) supertollem Radnetz in RLP hat. Konnte es selber kaum glauben als ich den Lolli da gesehen hab. Mache mal ein Foto wenn ich da wieder unterwegs bin.
 
Ich hatte neulich eine "Diskussion" mit der Stadt Erlangen über einen Radweg, der auch weit davon entfernt ist, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aber trotzdem als benutzungspflichtig ausgewiesen ist.

Da hatte man mir erklärt, dass es sich in dem Fall prinzipiell um eine Straße handelt, die großen Verkehr führt (dafür gibt's einen Begriff, den ich aber vergessen habe) und das zuständige Land (Bayern) aufgrund des Verkehrsaufkommens sowie des Tempolimits und eines Anstiegs (70km/h, 3-6% Anstieg) ein großes Interesse hat, den Radverkehr nicht auf der Straße zu haben. Man habe darüber schon öfter mit dem Land diskutiert und man sei sich auch bewusst, dass der Radweg die Anforderungen nicht erfülle, aber man habe sich aufgrund der Argumente oben trotzdem dafür entschieden, den Radweg als benutzungspflichtig auszuweisen. Auf mein Argument, man könne doch einen Fußweg mit "Radfahrer frei" ausweisen, gab es kein richtiges Gegenargument.

Scheint wohl so, dass das der Weg ist, wie die Dinge laufen. Abwägungen stehen über dem Gesetz.
Aber das ärgert mich schon seit einiger Zeit, dass ein Staatsapparat, der eine so große Menge an Fachkräften (auch Juristen) beschäftigt, es nicht schafft, sich an seine eigenen Gesetze zu halten, sondern viele Dinge einfach nur auf Zeit beschließt - solange, bis einer sein Recht mal geltend macht.
 
dass ein Staatsapparat, der eine so große Menge an Fachkräften (auch Juristen) beschäftigt, es nicht schafft, sich an seine eigenen Gesetze zu halten
Das verstehst Du ganz falsch. Die vielen Juristen sind ja nicht dazu da, die Gesetze richtig zu formulieren und dann einzuhalten, sondern die Klagen der lästigen Bürger (wahlweise auch der Wirtschaft) abzuweisen. Sorry, das musste mal raus.
 
Man habe darüber schon öfter mit dem Land diskutiert und man sei sich auch bewusst, dass der Radweg die Anforderungen nicht erfülle, aber man habe sich aufgrund der Argumente oben trotzdem dafür entschieden, den Radweg als benutzungspflichtig auszuweisen.
= rechtswidrig?

Die vielen Juristen sind ja nicht dazu da, die Gesetze richtig zu formulieren und dann einzuhalten, sondern die Klagen der lästigen Bürger (wahlweise auch der Wirtschaft) abzuweisen. Sorry, das musste mal raus.

Ihr wisst schon, dass die Frage, ob eine Radwegebenutzungspflicht zu Recht angeordnet worden ist, nicht vom Amtsrichter im Rahmen eures Bußgeldverfahrens entschieden wird, sondern vom Verwaltungsgericht?
 
Also die Tatsache, dass besagter Weg als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist, widerspricht den gesetzlichen Vorgaben. Damit ist die Anordnung m.M.n. rechtswidrig.
Ob das Handeln (also der Prozess des Ausweisens) der Verantwortlichen ebenfalls rechtswidrig ist, kann ich nicht sagen, da ich vom Beamtenrecht nicht viel verstehe.

Ihr wisst schon, dass die Frage, ob eine Radwegebenutzungspflicht zu Recht angeordnet worden ist, nicht vom Amtsrichter im Rahmen eures Bußgeldverfahrens entschieden wird, sondern vom Verwaltungsgericht?
Ich habe mich auf die Juristen bezogen, die in den Ämtern, Ministerien etc. sitzen und Prozesse, Gesetzte und Verordnungen prüfen und auch in Beratungsfunktion diese Prozesse begleiten - nicht die Juristen, die in den Gerichten beschäftigt sind. Das war ja mein eigentlicher Punkt: Obwohl so viele Juristen in den Behörden sitzen, wird da trotzdem noch oft so viel rechtswidriger Mist produziert, dass man es dann zu den Gerichten tragen müsste, um die "Ordnung" wiederherzustellen.
 
Ob das Handeln (also der Prozess des Ausweisens) der Verantwortlichen ebenfalls rechtswidrig ist, kann ich nicht sagen, da ich vom Beamtenrecht nicht viel verstehe.
Das hat mit Beamtenrecht nichts zu tun, sondern nur mit der StVO ;) Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, dann darf die Anordnung nicht ergehen.

Obwohl so viele Juristen in den Behörden sitzen, wird da trotzdem noch oft so viel rechtswidriger Mist produziert, dass man es dann zu den Gerichten tragen müsste, um die "Ordnung" wiederherzustellen.
Das Problem sind nicht die Juristen, die da sitzen, sondern die Tatsache, dass auch sie sich einem politischen Willen beugen müssen. Zum Glück gibt es Gewaltenteilung.
 
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