SGEuropa
Aktives Mitglied
- Registriert
- 30 November 2020
- Beiträge
- 1.338
- Reaktionspunkte
- 2.157
Ich produziere hier Missverständnisse am laufenden BandDas hat mit Beamtenrecht nichts zu tun, sondern nur mit der StVO Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, dann darf die Anordnung nicht ergehen.
Damit meinte ich, dass ich nicht beurteilen kann, ob ein Beamter, der wider besseren Wissens z.B. einen benutzungspflichtigen Radweg, der nicht die gesetzlichen Anforderungen entspricht, individuelle strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Konsequenzen befürchten muss. (Mit meinen Schachtelsätzen hab' ich eigentlich auch das Zeug zum Staatsdienst )