Quelle? Soweit ich weiß, gab es ein Urteil über das Ablassen der Luft von KFZ-Reifen. Ein Fahrradreifen lässt sich doch wesentlich einfacher wieder befüllen und mit Folgeschäden ist aufgrund des geringen Gewichts auch nicht zu rechnen. Beim PKW kann da durchaus auch der Reifen und ggf. auch die Felge leiden.Laut Bundesgerichtshof gilt das Ablassen von Luft aus Fahrradreifen als Sachbeschädigung, wenn ein Aufpumpen vor Ort nicht möglich ist.
Insgesamt eine diskussionstreibende Maßnahme der Polizei, diese Thema hatten wir aber schon hier, als der Artikel noch frisch war.
Ich bin ja der Meinung, dass die Polizei eine geeignete Methode haben muss, um gegen weisungsrestistente Radler vorgehen zu können. Auch Autos können stillgelegt werden. Ich persönlich wäre ja für eine Handvoll Fahrradschlösser, als Polizeiversion in gleichschließender Ausführung. Ein Laternenmast zum Befestigen findet sich immer.
Wie sich denn die betroffenen Radfahrer tatsächlich verhalten haben, lässt sich nur über Medien- und Polizeiberichte durch uns nicht beurteilen - da muss man schon dabei gewesen sein.