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Der NAKAGAWA Thread

𝓂𝑜𝓇𝒹𝒶

…age is not in years, It sits between your ears...
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Moin zusammen,
hab kein passendes Thema gefunden deswg ein Neues.

Folgendes Szenario:

Mal angenommen ich bekomme einen tollen Rahmen der etwas restaurationsbedürftig is.

Da es was sehr feines seltenes aus JP is würde ich es gern in JP beim Hersteller machen lassen - is soweit schon abgeklärt.

Da ich ja jetzt etwas zur Rep nach JP sende und des wieder zu mir zurück kommt:

Wie verhält sich des mit Zill und Steuern?
Gibt es da bestimmte Formulare für, oder muss ich irgendwas vorher anmelden, oder...?
Will ja net die volle Zoll, Steuer und bla zahlen...

Danke für eure Infos!
 
Ne Zolldeklaration für den Hinweg ist sinnvoll*, damit Dir für den Rückweg nur die Renovierungskosten zur Verzollung aufs Auge gedrückt werden.

Du musst da vielleicht ne Kopie vom Auftrag, sonstigem Schriftverkehr und ein paar Bilder dranhängen (überhaupt: alles knipsen!), fertig.


*Edith meint, sogar notwendig, sonst muss Dein Partner in Japan sich mit Einfuhrzoll herumschlagen.
 
Zeigen, dann Auskunft :D
Mist
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Ne Zolldeklaration für den Hinweg ist sinnvoll*, damit Dir für den Rückweg nur die Renovierungskosten zur Verzollung aufs Auge gedrückt werden.

Du musst da vielleicht ne Kopie vom Auftrag, sonstigem Schriftverkehr und ein paar Bilder dranhängen (überhaupt: alles knipsen!), fertig.


*Edith meint, sogar notwendig, sonst muss Dein Partner in Japan sich mit Einfuhrzoll herumschlagen.

Also vorher mal direkt beim Zoll anfragen?
 
Meine im Nachbarforum gelesen zu haben,wenns man vorab deklariert beim Zoll,dann fallen nur Gebüren für die Reperatur an wenns wieder auf
deutschem Boden ist
 
Zuletzt bearbeitet:
ich mach mich ma beim zoll schlau

Ich würde hinfahren und mich beraten lassen. Die Leute dort sind normalerweise recht nett.

Läuft ggf. auch darauf hinaus, dass die Ware begutachtet wird und das Paket versiegelt wird und von der Zollstelle in den Versand (an die Post) gegeben wird. Darum am Besten gleich fertiges Paket mitnehmen.

Vorher anrufen ist natürlich noch besser, nicht das man bei einer nicht zuständigen Stelle aufschlägt.
 
Ich seh schon die Dienstvorschrift # YY mit xxx Seiten, zur aus u einfuhr für reparatur von japanischen Rädern
Also Kaffeetäng u Stullentrommel mitnehmen
Allein die EU bestimmungen für Parmesan umfasst 123 Aktenordner bei der Finanzbehörde
 
Auf jeden Fall wird in einem Ausfuhrpapier ( nennen wir es mal so ) die Rahmennummer festgehalten werden damit beim Rücklauf
alles seine Ordnung hat.man könnte ja Schrott hinschicken und lässt ein neu gekauftes als Rep. zurückkommen
Um 1970 Hab ich mal nen Schebler Vergaser in die USA zur revi.geschickt da musste auch die ident # in die Versandanzeige eingetragen werden,da als rücklauf deklariert wurde
 
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