Bei dem Aufwand aber frage ich mal anders herum: Bisst Du Dir wirklich sicher, daß die Reparatur am Rahmen kein deutscher oder wenigstens europäischer Rahmenbauer erledigen kann?
Das wird sicherlich einer derer können - aber möchte man wirklich einen japanischen Rahmen dadurch entweihen?
Du mußt eine vorübergehende Ausfuhr anmelden. Du mußt ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erstellen, welches Merkmale zur Identifizierung des Rahmens (Seriennr. bspw.) aufführt. Das ABD wird an der EU-Außengrenze (bspw. Flughafen in DE) abgefertigt und Du bekommst dann einen Ausgangsvermerk (AgV). Beim Import dient dann der AgV als Nachweis, daß es sich um den gleichen resp. denselben Rahmen handelt.
Hier bitte keine falschen Hinweise geben (und sich deswegen auch nicht per UH die Köppe einschlagen
).
Eine "Vorübergehende Ausfuhr" ist etwas ganz andres als eine "passive Veredelung". Beides sind zwar sog. besondere Zollverfahren, bei denen eine ausgeführte Ware wieder in die EU zurück kommt. Das war es aber auch schon an Richtigkeit, denn......
Bei der
"vorübergehenden Ausfuhr" muss die Ware wieder
in dem selben Zustand eingeführt werden, wie sie rausgegangen ist. Die Abgabenfreiheit für die Einfuhr als sog.
"Rückware" wird dabei quasi schon bei der Ausfuhr bestätigt - und der Ausführer
@morda akzeptiert die Zollbedingungen per Unterschrift. Kommt was anders zurück, was bei der Ausfuhr schon geplant war, hat man bei der Ausfuhranmeldung wissentlich falsche Angaben gemacht = Zollvergehen, also zumindest versuchte Abgabenhinterziehung. Ist ein Straftatbestand, wird also teuer.
Bei der
"passiven Veredelung" wird schon vorab zollamtlich genehmigt, dass die ausgeführte Ware bei Wiedereinfuhr
in einem (auch erheblich) veränderten, meist deutlich höherwertigen (veredelten)
Zustand zurück kommt. Bei der Ausfuhr sind die "Veredelungsmaßnahmen" in der Regel explizit und dezidiert aufzuführen und der Wertzuwachs anzugeben, um bei Wiedereinfuhr keine Schwierigkeiten zu haben. Der Wert der auszuführenden Ware sollte auch realistisch angegeben werden (was bei "habe ich im Internet gekauft" dann diesem Preis entsprechen würde). Bei Wiedereinfuhr werden dann max. die Veredelungskosten zur Abgabenermittlung herangezogen.
Die Vorführung der Ware und die Zolldeklaration muss persönlich auf der Zollstelle erfolgen. Die Erstellung der Dokumente oder die Eingabe der Zollerklärung am PC (Verfahren ATLAS) muss selbst vorgenommen werden, oder man beauftragt einen Spediteur mit der kompletten Abwicklung, der dafür dann auch Geld nimmt.
Tip:
Die Abgaben liegen aktuell bei 4,7% Zoll + 19% EUSt (MWSt), werden vom Einfuhrwert (Warenwert + Transportkosten) berechnet. Kommt "über den dicken Daumen" also in etwa bei 26% alles in allem raus.
Wenn also die Kosten für die Restauration relativ dicht an dem Preis eines Neurahmens liegen, kann man sich den ganzen Ramsch mit der passiven Veredelung sparen und verzollt bei (Wieder-)Einfuhr eben einfach einen "Neurahmen". Das ist, je nach Wert, auch schon aufwändig genug, weil das im Postverkehr dann auch meist nur über persönliches erscheinen auf der zust. Zollstelle geht.
Ist also letztlich erstmal nur ein Rechenspiel.
Kurt Tucholsky: "Vor einem Schalter stehen: Das ist das deutsche Schiksal. - Hinter einem Schalter sitzen: Das ist das deutsche Ideal."
Matze
PS.: Weiteres gerne per UH / PN.