Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Die Seite ist leider nicht mehr erreichbar.....Pirelli P ZERO Velo 28" Rennrad Faltreifen black/silver 25-622 (700x25C), 4€, hibike
Die Seite ist leider nicht mehr erreichbar.....
Dürfte doch eigentlich nicht passieren? Angebot <--> Annahme = Kaufvertrag?
Sehe ich auch so. Gab mal eine grosse Elektro- HiFi - Bude die einen Tippfehler bei der Werbung von Fernsehern hatte, irgendwie 33,33€ in der Werbung statt 333,33€ real. Wollten auch zurückrudern, gab aber einige die geklagt und Recht bekommen haben.
Ein Kaufvertrag ist durch die zweiseitige Willenserklärung mit dem Moment der Bestellung zustande gekommen (Angebot der Ware für Preis X - Annahme/Bestellung/Einwilligung zum Kauf der Ware zu Preis X - nicht zu Preis Y).
Soweit die Theorie...
Edith sagt die Praxis sieht mitlerweile bei Internet/Shopangeboten bzw bei Angeboten im Handel wo viel Publikumsverkehr ist ganz anders aus.
Wenn der Verkäufer nachweist, dass es ein Versehen war und gar nicht seiner Absicht entsprechen könne (4€ statt vorher 40€), muss er sich wohl nicht am Preis halten. Er könnte es aus Kulanzgründen machen, muss er aber nicht.
So es bleibt also spannend!
Speziell, wenn es, wie hier, eindeutig ein Fehler ist und kein Sonderangebot, um Kunden in einem Laden zu locken.Wegen sowas ne Klage einzureichen , find ich mehr als gierig.
Jeder macht mal Fehler , wenn der Händler liefert ok , alles andere find ich persönlich unmoralisch.
Speziell, wenn es, wie hier, eindeutig ein Fehler ist und kein Sonderangebot, um Kunden in einem Laden zu locken.
Wegen sowas ne Klage einzureichen , find ich mehr als gierig.
Jeder macht mal Fehler , wenn der Händler liefert ok , alles andere find ich persönlich unmoralisch.
Bei mir geht's; soll ich euch 10 Stk. bestellen?Die Seite ist leider nicht mehr erreichbar.....
(...)
Bitte beachte: Dies ist eine automatisch versendete Nachricht. Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Deiner Bestellung und stellt noch keine Annahme Deines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dein Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, indem wir den Artikel an Dich ausliefern.
(...)
Denke schon, dass das als Sonderangebot gedacht war, um die paar noch vorrätigen schwarz-silbernen in 25-622 raus zu schleudern. Nur dass dann vergessen wurde, den Artikel in der Wawi auf auslaufenden Restposten zu setzen.Speziell, wenn es, wie hier, eindeutig ein Fehler ist und kein Sonderangebot, um Kunden in einem Laden zu locken.