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Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread

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Re: Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread
Ich weiss auch nicht, ob da vorhin mal der Server abgeschmiert ist,
aber der Link von @LeifMichelsen funktionierte gerade.
Mal eben kurz geordert und auch noch versandkostenfrei, wenn es denn geliefert wird......
 
Dürfte doch eigentlich nicht passieren? Angebot <--> Annahme = Kaufvertrag?

Sehe ich auch so. Gab mal eine grosse Elektro- HiFi - Bude die einen Tippfehler bei der Werbung von Fernsehern hatte, irgendwie 33,33€ in der Werbung statt 333,33€ real. Wollten auch zurückrudern, gab aber einige die geklagt und Recht bekommen haben.
Ein Kaufvertrag ist durch die zweiseitige Willenserklärung mit dem Moment der Bestellung zustande gekommen (Angebot der Ware für Preis X - Annahme/Bestellung/Einwilligung zum Kauf der Ware zu Preis X - nicht zu Preis Y).
Soweit die Theorie...

Edith sagt die Praxis sieht mitlerweile bei Internet/Shopangeboten bzw bei Angeboten im Handel wo viel Publikumsverkehr ist ganz anders aus.
Wenn der Verkäufer nachweist, dass es ein Versehen war und gar nicht seiner Absicht entsprechen könne (4€ statt vorher 40€), muss er sich wohl nicht am Preis halten. Er könnte es aus Kulanzgründen machen, muss er aber nicht.

So es bleibt also spannend!
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung zustande...wurde auch gerade drauf hingewiesen in der Bestätigungs mail..
Ärgerlich ist nur,wenn es nicht zustande kommt,dass sie mit unserem Geld auf unbestimmte Zeit arbeiten...sofort wird das Geld
in der Regel nicht zurückerstattet...:(...die lassen sich nach meiner Erfahrung sehr viel Zeit damit...:oops:
 
Sehe ich auch so. Gab mal eine grosse Elektro- HiFi - Bude die einen Tippfehler bei der Werbung von Fernsehern hatte, irgendwie 33,33€ in der Werbung statt 333,33€ real. Wollten auch zurückrudern, gab aber einige die geklagt und Recht bekommen haben.
Ein Kaufvertrag ist durch die zweiseitige Willenserklärung mit dem Moment der Bestellung zustande gekommen (Angebot der Ware für Preis X - Annahme/Bestellung/Einwilligung zum Kauf der Ware zu Preis X - nicht zu Preis Y).
Soweit die Theorie...

Edith sagt die Praxis sieht mitlerweile bei Internet/Shopangeboten bzw bei Angeboten im Handel wo viel Publikumsverkehr ist ganz anders aus.
Wenn der Verkäufer nachweist, dass es ein Versehen war und gar nicht seiner Absicht entsprechen könne (4€ statt vorher 40€), muss er sich wohl nicht am Preis halten. Er könnte es aus Kulanzgründen machen, muss er aber nicht.

So es bleibt also spannend!


Wegen sowas ne Klage einzureichen , find ich mehr als gierig.
Jeder macht mal Fehler , wenn der Händler liefert ok , alles andere find ich persönlich unmoralisch.
 
Wegen sowas ne Klage einzureichen , find ich mehr als gierig.
Jeder macht mal Fehler , wenn der Händler liefert ok , alles andere find ich persönlich unmoralisch.
Speziell, wenn es, wie hier, eindeutig ein Fehler ist und kein Sonderangebot, um Kunden in einem Laden zu locken.
 
Wegen sowas ne Klage einzureichen , find ich mehr als gierig.
Jeder macht mal Fehler , wenn der Händler liefert ok , alles andere find ich persönlich unmoralisch.

Momentmomentmoment. Hat doch niemand davon gesprochen eine Klage einzureichen, wo kommt auf einmal die Menge mit Fackeln und Heugabeln her? Sind doch alle noch ganz entspannt oder gespannt ob der Deal was wird, mehr nicht ;)
 
Ups, jetzt habe ich versehentlich 8 von den Reifen bestellt; mal sehen, ob die kommen. So steht es in der Antwort-Mail

(...)
Bitte beachte: Dies ist eine automatisch versendete Nachricht. Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Deiner Bestellung und stellt noch keine Annahme Deines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dein Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, indem wir den Artikel an Dich ausliefern.
(...)

Kaufvertrag kommt demnach erst mit Auslieferung der Ware zustande...
 
Speziell, wenn es, wie hier, eindeutig ein Fehler ist und kein Sonderangebot, um Kunden in einem Laden zu locken.
Denke schon, dass das als Sonderangebot gedacht war, um die paar noch vorrätigen schwarz-silbernen in 25-622 raus zu schleudern. Nur dass dann vergessen wurde, den Artikel in der Wawi auf auslaufenden Restposten zu setzen.
 
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