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Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread

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Re: Der "Nimm Du es - ich kann/will/darf nicht..." Thread
Das ist völlig egal, was die in der Werkstatt schreiben. Die sind wegen der Qualität der Arbeit voll in der Haftung, selbst wenn sie es schriftlich ausschließen.
Ich denke da darf der Kunde noch ein Schriftstück unterschreiben ,aber vermutlich haben Die Herren RA auch noch ne Lösung parat!
 
Ich denke da darf der Kunde noch ein Schriftstück unterschreiben ,aber vermutlich haben Die Herren RA auch noch ne Lösung parat!

Selbst wenn der Kunde das unterschreibt, dann kassiert das jedes Gericht. Solche Haftungsfreizeichnungen sind erstens AGB, da solche Schriftstücke vorbereitet für die Verwendung bereitliegen. Eine erstmalige Verwendung reicht aus. Dazu sind sie auch "überraschend", da sie § 309 BGB entgegenstehen und der Kunde damit nicht zu rechnen braucht.
Im Regelfall wird auf den Haftungsausschluss nicht bei Auftrag hingewiesen, sondern bei Abholung.
Wenn die Schweißnaht bricht und es zu einem Pesonenschaden kommt, so wäre ein Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit... unzulässig.
Das Schriftstück verstößt schlicht gegen das Gesetz.


§ 309 BGB
„Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
Nr. 7
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden)
a)
(Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;...

_______________________________
EDIT:
Hier in Absatz 2 des Textes genau das, was ich oben geschrieben habe. Bei Verbrauchern unwirksam...

https://www.inso-ra.de/news/Haftung...nehmern_unwirksam__AGB__Haftungsfreizeichnung
 
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Das ist völlig egal, was die in der Werkstatt schreiben. Die sind wegen der Qualität der Arbeit voll in der Haftung, selbst wenn sie es schriftlich ausschließen.
Bin da rechtlich wenig bewandert- wenn ich als Handwerker/ schweisser etc. den Kunden oder Auftraggeber vorher explizit unterschreiben lasse, dass eine Garantie ausgeschlossen ist, zählt das nicht?

Edit: hat sich erledigt, danke.. ;)

Wir operieren in der Selbsthilfe-Werkstatt auch deshalb (aber nicht nur) auf spendenbasis, um da nicht in die Bredouille zu geraten.
 
Bin da rechtlich wenig bewandert- wenn ich als Handwerker/ schweisser etc. den Kunden oder Auftraggeber vorher explizit unterschreiben lasse, dass eine Garantie ausgeschlossen ist, zählt das nicht?

Wir operieren in der Selbsthilfe-Werkstatt auch deshalb (aber nicht nur) auf spendenbasis, um da nicht in die Bredouille zu geraten.
Den Sachschaden am Rahmen selbst, also wenn der Rahmen dann doch defekt ist, weil die Reparaturstelle nicht hält, kann man m.E. ausschließen (das muss man dann aber auch präzise machen). Den möglichen, hieraus resultierenden Personenschaden nicht. Mit einem generellen Haftungsausschluss klappt das nicht.

Schweißarbeiten bei tragenden Teilen, zum Beispiel beim Rahmen bei PKW laufen sehr schnell auf grobe Fahrlässigkeit hinaus, weil der Schweißer wissen muss, dass das im Regelfall nicht zulässig ist.
Übertragen wir das mal auf einen Fahrradrahmen. Ein Fahrradrahmen ist ein tragendes Teil.
 
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Wir operieren in der Selbsthilfe-Werkstatt auch deshalb (aber nicht nur) auf spendenbasis, um da nicht in die Bredouille zu geraten.
Auf welcher Basis Du da operierst, ist letztlich vollkommen egal. Wenn mit Deinem Zutun kausal ein Schaden fahrlässig verursacht wird, stehst Du dafür gerade. Egal, ob nun "Spende" oder nicht. Da braucht es gar keine vertragliche AGL. Dafür gibt es bereits die allgemeinen deliktsrechtlichen Haftungsregeln des BGB. Da ist man relativ schnell in der Haftung. Das finde ich eigentlich auch gut so. Ich kann Titan schweißen, mache das aber aus genau diesen Gründen nur für mich.
 
Auf welcher Basis Du da operierst, ist letztlich vollkommen egal. Wenn mit Deinem Zutun kausal ein Schaden fahrlässig verursacht wird, stehst Du dafür gerade. Egal, ob nun "Spende" oder nicht. Da braucht es gar keine vertragliche AGL. Dafür gibt es bereits die allgemeinen deliktsrechtlichen Haftungsregeln des BGB. Da ist man relativ schnell in der Haftung. Das finde ich eigentlich auch gut so. Ich kann Titan schweißen, mache das aber aus genau diesen Gründen nur für mich.

Genau.

Ich überhole Atemregler. Die Schulungen und Scheine habe ich dafür. Da ich dafür aber keine spezielle Haftpflichtversicherung habe, mache ich das ausschließlich nur für mich, nicht einmal für meine Frau oder Kinder.

Ich habe mal ein Auto gekauft. Da habe ich bewusst eine, für mich erkennbar unzulässige Klausel unterschrieben. Dem Gericht (LG Duisburg) war es später völlig egal, dass ich als Jurist wissen musste (und auch unstreitig wusste), dass die Klausel unwirksam ist.
Ich muss mich, weil sich ein VK nicht rechtstreu verhalten will, nicht davon abhalten lassen, etwas zu kaufen.
 
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...da liegt eben der Hase im Pfeffer.
Der gelernte/zertifizierte Schweißer ist oft nicht Karosserie- und Fahrzeugbaumeister bzw. Zweiradmechanikermeister in Personalunion, um die Tragweite seines Reparaturversuchs zu erfassen.

Der Schweißer kann viel schweißen, aber oftmals darf das "reparierte" tragende Teil nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Die Betriebshaftpflicht wird im Schadensfall sicherlich in Regress gehen...

Ich glaube das es für ein Kfz Bereich ,egal ob 2 oder 3 oder 4 Räder motorisiert noch ein Unterschied macht, zu einem Fahrradrahmen.
Ich nehme jetzt den Link von der Fa raus, nich das ich noch dafür haftbar gemacht werde, sind ja ....,ach lassen wir das lieber bei meiner momentanen Laune!
 
...da liegt eben der Hase im Pfeffer.
Der gelernte/zertifizierte Schweißer ist oft nicht Karosserie- und Fahrzeugbaumeister bzw. Zweiradmechanikermeister in Personalunion, um die Tragweite seines Reparaturversuchs zu erfassen.

Der Schweißer kann viel schweißen, aber oftmals darf das "reparierte" tragende Teil nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Die Betriebshaftpflicht wird im Schadensfall sicherlich in Regress gehen...

Interessant wird es, wenn der TÜVer bei der Vollabnahme keine Chance hat, eine nachgeschweißte Reparaturstelle zu erkennen, weil ja alles neu geschweißt wurde.

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Interessant wird es, wenn der TÜVer bei der Vollabnahme keine Chance hat, eine nachgeschweißte Reparaturstelle zu erkennen, weil ja alles neu geschweißt wurde.

Anhang anzeigen 1367353Anhang anzeigen 1367354Anhang anzeigen 1367355
Bei meiner Radtour auf Sizilien habe ich in Messina einen sehr netten Automechaniker kennengelernt, der mir kurz ein verbogenes Kettenblatt gerichtet hat. Der hatte gerade einen alten (68er) MG Roadster in der Mache und von unten konnte man sehen, wie der ab Werk (!) zusammengeschweißt wurde. Ein Alptraum!
 
Interessant wird es, wenn der TÜVer bei der Vollabnahme keine Chance hat, eine nachgeschweißte Reparaturstelle zu erkennen, weil ja alles neu geschweißt wurde.

Anhang anzeigen 1367353Anhang anzeigen 1367354Anhang anzeigen 1367355
Genau so ist es richtig: Wenn geschweisste Stellen, nach dem schweissen vernünftig bearbeitet werden, sind diese gar nicht zu sehen. Mein 240er Volvo ist bei der letzten HU wegen eines Rostlochs im Rahmen vorne durchgefallen. Der Karosseriebauer des Vertrauens, hat die Stelle sauber rausgetrennt, ein Stück Blech eingeschweisst und mit Silberlot "verziert" gemacht. Anschließend sah man überhaupt nicht mehr wo das Loch war. Die Nachuntersuchung hat der Volvo Mängelfrei bestanden.
 
CHORUS Carbon 10fachGruppe, bestehen aus

• Ergopower
• Schaltwerk
• Umwerfer
• Carbonkrubel
• silbernen DualPivot Bremsen
• zwei Carbon FlaHa

…für wahbsinnig günstige 245€

Aber ACHTUNG!

Beschrieben als NEARLY MINT… die Teile sind aber alles andere als das, deswegen nur ein Tipp für Abholer in 15306 Brandenburg - Lindendorf! Ich glaube aber, dass es trotzdem ein richtiger Schnapper sein könnte:

https://www.kleinanzeigen.de/s-anze...bon-groupset-nearly-mint/2600791298-217-29702
 
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Aber ACHTUNG!
Beschrieben als NEARLY MINT… die Teile sind aber alles andere als das, deswegen nur ein Tipp für Abholer in 15306 Brandenburg - Lindendorf! Ich glaube aber, dass es trotzdem ein Schnappe sein könnte:

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In der 2. Anzeige des Anbieters, übrigens ein verdächtig günstiger Kestrel Rahmen, steht, dass der Anbieter in Amsterdam logiert (und nicht nördlich von Frankfurt/Oder).

Ich mein ja nur, wegen Abholung... :rolleyes:
 
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Aber ACHTUNG!

Beschrieben als NEARLY MINT… die Teile sind aber alles andere als das, deswegen nur ein Tipp für Abholer in 15306 Brandenburg - Lindendorf! Ich glaube aber, dass es trotzdem ein richtiger Schnapper sein könnte:

https://www.kleinanzeigen.de/s-anze...bon-groupset-nearly-mint/2600791298-217-29702
Find's auch spannend, das die Teile noch da sind!
 
Ergopower sind sogar RECORD! :o

Aber so viel zu “Nearly Mint“, vor allem die Kurbel und Kettenblätter aber auch die Bremsen sind alles andere als mint… aber wie gesagt, könnte trotzdem richtig guter Deal sein! Man muss die Teile halt vorher sehen…

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Ergopower und Schalterei sehen noch ganz ordentlich aus, finde ich:

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Ergopower sind sogar RECORD! :eek:

Aber so viel zu “Nearly Mint“, vor allem die Kurbel und Kettenblätter aber auch die Bremsen sind alles andere als mint… aber wie gesagt, könnte trotzdem richtig guter Deal sein! Man muss die Teile halt vorher sehen…

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Ein Ergo ist Record der andere Chorus!
 
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